207sw Kühlerpumpe kaputt!
Hallo liebe Nutzer,
mein Peugot 207sw welcher 4 Jahre alt ist ,hat heute leider einen Defekt an der Kühlerpumpe erlitten und muss laut Aussagen einer Fachkraft ins Autohaus.
Gott sei dank ist der Motor nicht überhitzt und ich habe früh genug auf die Warnung reagiert.
Jetzt entsteht die Frage ,ob die Kühlerpumpe ein Verschleißteil ist und nach der Gewährleistung von 2 Jahren auf Rechnung zu stellen ist, oder diese auch nach 2 Jahren kostenfrei gewechselt wird vom Autohaus?
Bedanke mich im voraus für die Antworten von euch!
Liebe Grüße
Alexander
Nabend,
das was du wohl meinst ist die Kühlwasserpumpe und diese ist ein Verschleißteil. Wieviele Km hat der Wagen denn gelaufen? Meiner Meinung nach sollte dann eh der Zahnriemen mit gemacht werden, was aber wohl nicht auf Gewährleistung gehen wird. Einen Versuch die Wapu auf Gewährleistung auszutauschen kannst du wagen, der wird aber mit grosser Wahrscheinlichkeit für dich negativ ausfallen.
Gruss Blacklion406
Was soll das bedeuten, "auch nach 2 Jahren kostenfrei"?
Die gesetzliche Gewährleistung/ Sachmangelhaftung endet nach 2 Jahren - für JEDES Bauteil.
Die (Hersteller-)Garantie endet dann, wenn sie endet, muss man in die Garantieunterlagen sehen, was da zugesichert wurde. Bei der Garantie sind Verschleißteile ausgeschlossen.
Das bedeutet:
- dass auf sogenannte Verschleißteile nicht für eine Minute oder einem Meter auch nur der Hauch einer Garantie vorhanden ist.
- dass im Rahmen der Gewährleistung/ Sachmangelhaftung auch Verschleißteile für 2 Jahre "abgesichert" sind - aber auch nicht eine Minute mehr und nur zu den Bedingungen, wie sie für Sachmängel der Gesetzgeber gefordert hat.
ZB. die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, der Käufer muss objektiv nachvollziehbar nachweisen, dass der Mangel ein Sachmangel gem. den Anforderungen des BGB ist.
ZB. dass der Anspruchgegner nicht "irgendein" (Peugeot-)Autohaus ist, sondern ausschließlich der eine Händler (Autohaus), der den Wagen verkauft hat (im Kaufvertrag als Verkäufer aufgeführt ist).