Wie lange ist die Gewährleistungsfrist / Garantie für eine Autolackierung?
Mal Butter bei die Fische.
Um was gehts, blättert der Lack ab oder kommt der Rost wieder durch??
Ist die Zeit gesetzlich geregelt, oder kann die Lackiererei frei darüber bestimmen?
Nennt sich "Sachmängelhaftung" und ist gesetzlich geregelt: Guggst Du BGB oder fragst Du Anwalt ... im Fall des Falles
Der Lackierbetrieb kann aber freiwillig gerne länger die Haftung übernehmen
§ 434 BGB, 24 Monate Gewährleistung, die ersten
6 Monate Beweislastumkehr, d. h., die Werkstatt muss nachweisen, dass sie nichts falsch gemacht hat.
@ andiearbeit: Eine verpfuschte Lackierung ist doch noch kein Grund, der Fragestellerin gegenüber persönlich zu werden?
Grundsätzlich gilt bei einem Werksvertrag die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung von 24 Monaten. Allerdings darf lt. Gesetz im Rahmen der AGB, diese Sachmängelhaftung auf 12 Monate eingeschränkt werden.
Garantie ist etwas ganz anderes, und ist eine freiwillige Leistung, ich glaube kaum, das der Lackierer Dir eine Garantie auf den Lack zugesichert hat.
MfG
rama