Muss ich die abschleppkosten zahlen?
mein auto wurde am 22.2.08 auf ein gegenüberliegenden parkplatz versetzt.nun am 7.8.08 kam die rechnung von der behörde das ich 100 euro zahen muss.gibt es dort nicht auch rechtliche fristen an die sich die behörde halten muss oder muss ich es zahlen?
Ich denke schon!
Die Strafmandate haben glaube eine Verjährungsfrist von einem halben Jahr wenn du nicht´s schriftlich bekommst!
Wenn ich jetzt richtig gerechnet hab is das halbe Jahr erst am 22.08 rum!
Demnach liegen die noch im "Zeitplan"!
warum wurde denn abgeschleppt? wenn es sich um eine ordnungswidrigkeit handelt, verjährt der anspruch nach 6 monaten bei dieser summe (§31 Abs. 2 Nr.4 OWiG).
du müsstest also zahlen
Nach einer Verjährung der Ordnungswidrigkeitsanzeige (die im oben angesprochenen Fall nicht vorliegt - knapp verfehlt, Pech gehabt) muss aber immer noch der Anteil der Abschleppkosten an der Gesamtforderung an den Abschlepper gezahlt werden.
Diese Forderung des privaten Unternehmens (oder jeder anderen natürlichen Person) verjähren erst nach 3 Jahren!