Auto auf Dritten ummelden, Schenkung oder Kaufvertrag?
ok verstehe. Manchmal sind die Dinge doch einfacher, als man es bei den Mühlen der deutschen Bürokratie zunächst annimmt.
Ich hatte mein Auto 2009 meiner damaligen Lebensgefährtin überschrieben und war selbst bei der KfZ-Zulassungsstelle. Nun habe ich mich von ihr getrennt, halte mich jedoch im nächsten Jahr nicht in Deutschland auf (kein Wohnsitz). Daher möchten wir das Auto von ihr auf meine Schwester überschreiben.
Frage: Wie mache ich das am besten? Kaufvertrag über 1€ oder Schenkungserklärung? Was wird akzeptiert, wenn nur meine Schwester zur Zulassungsstelle geht? Besser Vertrag? Oder besser Erklärung über Übertragung der Besitz- und Halterrechte? Wird zusätzlich Ausweis des Besitzers verlangt?
Wenn die Ex-Freundin mit der Eigentumsübertragung einverstanden ist und Zulassungspapiere und Fahrzeug incl. Schlüssel herausgibt, ist doch Alles in Butter.
Das weitere Procedere guckst Du:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zulassung-eines-gebrauchtwagens
Habe gerade gelesen, dass ich ja quasi in der Zeit weiter der Besitzer war per Kaufvertrag und meine Ex-Lebensgefährtin "nur" die Fahrzeughalterin nach Zulassungsbescheinigung II.
Kaufvertrag mit meinem Namen von 2009 liegt mir vor. Reicht eine Vollmacht von der aktuellen Fahrzeughalterin ("hiermit bevollmächtige ich bla bzw. erkläre Kenntnisnahme und Zustimmung, mein auf mich mit Daten bla zugelassenes Fahrzeug auf dritte Person bla umzuschreiben zu lassen") samt beglaubigter Ausweiskopie von ihr, oder muss ich den Originalausweis der Vor-Fahrzeughalterin mitnehmen? Im Link steht Ausweis. Die neu einzusetzende Fahrzeughalterin wäre sowieso persönlich anwesend dabei.
Was soll der ganze Zirkus?
Zur Zulassung wird nichts weiter benötigt, als auf der Webseite der Zulassungssstelle angegeben ist.
dort steht doch
"Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten"
daher meine Frage: In der Zulassungsbescheinigung steht die Ex-Lebensgefährtin als Halterin seit 2010 (Ersthalter war ich und auch Käufer des Wagens per Rechnung 2009). Daher die Frage, ob ich von der Halterin einen Ausweis mitnehmen muss wie oben steht oder eine Ausweiskopie ausreichend ist.
Die "zu vertretende Person" ist die Person, die als Halter eingetragen werden soll, der "neue" Halter.
Der "Bevollmächtige" ist die Person, die im Auftrage des neuen Halters die Zulassung ("Umschreibung") durchführen lässt, also zB. so ein Zulassungsdienst den man beauftragen kann.
Irgendwelche Unterlagen vom derzeitigen, dem "alten" Halter werden nicht benötigt - warum auch?
Nur noch so am Rande, wegen den Fachbegriffen:
Der "Besitzer" ist die Person, die im aktuellen Moment die Verfügungsgewalt über einen Gegenstand hat. Bei einem Auto derjenige, der am Lenkrad sitzt, bei einem Fernseher derjenige, der die Fernbedienung in der Hand hat.
Der "Eigentümer" ist die Person, dem der Gegenstand gehört, dieses "meins", üblicherweise derjenige, der als Käufer im Kaufvertrag von dem Teil aufgeführt ist.
ok, danke für die ausführliche Antwort. Mir war nur nicht klar, ob eine Vollmacht des Vor-Fahrzeughalters, der in den Unterlagen steht, zusätzlich nötig ist.
Dann gehe ich mit dem neu einzusetzenden Fahrzeughalter und den zwei Zulassungsbescheinigungen sowie dem Händler-Kaufvertrag von 2009 zur Behörde ohne weitere Vollmachten.
Da eine Halterschaft ausschließlich Pflichten und Nachteile beinhaltet, braucht der "Alt-Halter" keine Bestätigung abgeben, dass er dies nicht mehr haben möchte.
Wieso den Händler-Kaufvertrag?
Der Zulassungsstelle ist es völlig egal, wem das Fahrzeug gehört (Eigentümer) oder wer es im Augenblick nutzt (Besitzer).
Dass der "Neuhalter" zur Halterschaft berechtigt und mit den Nachteilen einverstanden ist, bestätigt der durch seine Unterschrift.
Da die Halterschaft nichts mit den Verhältnissen des Eigentums zu tun hat oder sie verändert, ist die Eigentumssituation der Zulassungsstelle so hoch wie breit - es interessiert niemanden.
Der Kaufvertrag vom Händler an Dich ist doch für die Eigentumsfrage komplett albern. Du kannst doch den Wagen längst weiter verkauft haben und nur noch ehemaliger Eigentümer sein.
Von der bisherigen eingetragenen Halterin brauchst Du NICHTS ... außer den Fahrzeugpapieren, den Schlüsseln - und dem Auto selbst
Das ist doch genau so, als wenn Du von einem Fremden ein Gebrauchtfahrzeug gekauft hättest; da brauchst Du ja auch keine Vollmacht oder sonstigen Ausweismumpitz, um das Fahrzeug auf Dich als Erwerber zuzulassen.
Deine Schwester (die neue Fahrzeughalterin) sollte dagegen tunlichst - incl. Perso - bei der Zulassung anwesend sein; ansonsten müsste SIE, die "neue" Fahrzeughalterin Demjenigen ZWEI Vollmachten ausstellen, der das Zulassungsprocedere beim Straßenverkehrsamt beantragt: Eine für die Zulassung selbst ... und Eine für die Antragstellung auf KFZ-Steuererhebung - diese beiden Vollmachten können natürlich in einem Schreiben zusammen erteilt werden.
Der Bevollmächtigte muss sich natürlich dann auch per Perso, Reisepass o.Ä. ausweisen können