Zulassung auf Vater des Käufers
Hallo,
ich (26 Jahre) bin kurz davor ein Auto zu kaufen.
Wegen der günstigeren Versicherung soll es auf meinen Vater zugelassen und als sein Zweitwagen versichert werden.
Unsere Wohnsitze befinden sich in unterschiedlichen Kreisen.
meine Frage: Muss mein Vater auch Käufer des Autos sein oder interessiert es die Zulassungsstelle nicht, wer der käufer ist?!
Danke!
Das interessiert die Zulassungsstelle nicht, wer Käufer und Eigentümer des Fahrzeugs ist; daher sind die Zulassungspapiere auch nicht als Eigentumsnachweis an einem Fahrzeug tauglich. Eigentümer ist, wer die volle 'Verfügungsgewalt' über das Fahrzeug hat, also im Besitz der Schlüssel, Fahrzeugpapiere ... und Kauf-/Eigentumsbeleg ist.
Das Fahrzeug muss allerdings im Zulassungsbezirk des Wohnsitzes Deines Vaters zugelassen werden, da ER ja als Fahrzeughalter mit all seinen persönlichen Daten in die Zulassungspapiere eingetragen wird.
Dein Vater haftet damit aber auch für die Zahlung von KFZ-Steuer und Versicherungsprämie, wenn er als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer benannt ist.
Wenn 'Sohnemann' also mal etwas 'klamm' sein sollte, flattern Papi dann die Mahnungen ins Haus ... UND er bekommt im Fall des Falles auch alle Knöllchen zugesandt, die nicht gleich vor Ort vom Fahrer kassiert werden
Viel Spaß mit Deinem neuen Auto
Viel Spaß mit deinem Auto wünsche ich dir auch. Aber mich persönlich würde es stören, wenn mein Auto in einem anderen Kreis zugelassen sein würde. Aber das muss ja jeder selbst entscheiden. Und was tut man nicht alles, um etwas Geld zu sparen?!?
Der Halter muss nicht unbedingt der Versicherungsnehmer sein. Es ist nur "üblich", aber nicht zwingend. Gerade bei der Zweitwagenregelung ist es oft so, dass derjenige, der den günstigeren Tarif hat, auch Nehmer der Zweitwagenversicherung ist, während der Halter der Partner ist.
Fragt mal die infrage kommende Versicherung was die dazu sagt. Damit hättest Du dein Auto in deinem Landkreis angemeldet und Papa kriegt die Versicherungsrechnung (du die Knöllchen!).
http://www.kfz-direktversicherung.com/kfz-fahrzeughalter-versicherungsnehmer.html
Vorab schonmal danke!
Nochmal zusammenfassend:
-Ich kann das Auto erstmal auf meinem Namen kaufen ohne mir nächste schritte zu "verbauen"
- Zulassung kann ich mir aussuchen, ob auf mich oder meinen Vater (wobei er ländlich wohnt und ich in einer großstadt, was sich ja auch auf die prämie auswirkt)
-Versicherung auf meinen Vater wegen günstigerer SF klasse
mit den knöllchen und Steuerkosten ist das nicht so tragisch wer die post kriegt.
Son Vater hätt ich auch gern gehabt damals.
Sowohl Steuer, als auch Versicherung und Knöllchen musste ich selbst bezahlen. Er meinte, ich hätte ja ein Fahrrad. Auto erst, wenn ich mir selbst alles leisten könne.
Im Übrigen ändert sich an Deiner eigenen
SF-Klasse nie etwas, wenn Dein Vater da als
"derjenige" auftritt. Allenfalls eine oder gar zwei Klassen, wenn Du glaughaft machen kannst, daß Du schon einige Jahre unfallfrei
ein Auto benutzt hast.
Dass er die post kriegt heißt ja nicht, dass er das geld nicht von mir haben möchte
Muss auch alles selbst zahlen..
Ich kann nur 8 Unfallfreie Jahre aufweisen und das ist immernoch ein unterschied von ca 200 € p.a. zu seiner zweitwagen SF-klasse.
Manche Versicherungen erkennen da einen Teil wenigstens von an. Wir hatten für meine
Nachkommen schon die Mofas und Roller über die später angepeilte Versicherung laufen,
die haben mit 85% bei den Autos dann ange-
fangen.
Bei besonders "billigen" Versicherungen
solltest Du ganz klein gedrucktes sorgfältig
lesen.
... allerdings sind die Prämien oft höher, wenn Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen sind; außer bei Eheleuten wird da manchmal 'ne Ausnahme gemacht.
Ich glaub' aber kaum, dass jetzt @10diego wegen der paar Kröten seinen Herrn Papa heiraten möchte ^^
VOR der Zulassung zunächst mal die auererkorene Versicherung verbindlich um den Prämienaufschlag (bzw. Rabattverlust) bei unterschiedlichen Personen als VN (Versicherungsnehmer) und in den Zulassungspapieren dokumentiertem Fahrzeughalter anfragen!
Du hast aber mächtig krumme Gedanken heut morgen;..))
generell ist das Wurscht.
Eigentümer,Halter und Versicherungsnehmer können drei unterschiedliche Personen sein.
-Der Halter bekommt die Knöllchen,und muß die Steuern bezahlen.Das Auto muß auch auf den Wohnort des Halters zugelasen sein.Dementsprechend fällt auch die Regionalklasse so hoch wie der betreffende Kreis liegt aus.
-Der Versicherungsnehmer bekommt die Rechnung der Vers.Hier wird zwar seine SF-Klasse für Zweitwagen berechnet,aber auch die Regionalklasse des Zulassungsbezirks.
Da Papa auf dem Dorf wohnt und Du in der Großstadt,sollte der Wagen auch auf Papa zugelassen werden.Dann habt Ihr max. gespart.