Auspuff Eintragung?
Moin,
habe mir vor ca 2 Monaten ein Auto gekauft, dass auch ohne Probleme übern TÜV gebracht wurde.
Heute wurde ich angehalten weil mein Auspuff nicht eingetragen ist.
Aber ist der Auspuff nicht Automatisch genehmigt, wenn er übern TÜV kommt ?
Oder brauche ich eine ABE dafür ?
Danke für die Antworten!
Hallo
Du hast etwas verwechselt.Du wurdest-nicht-wegen dem Auspuff angehalten,sondern Dein Auspuff ist beim -angehalten werden--!!,aufgefallen..!-richtig- ??
Dabei ist -mal irgend jemand-,aufgefallen,das Dein Auspuff keine ABE hat !! Dieses hätte eigentlich auch schon ,...ein -"vernünftig arbeitender TUV "-
mit bekommen müssen !...??
Jetzt müsstest Du Dich,eigentlich-bei mehreren Stellen melden...!
1.beim Verkäufer
2.beim TÜV
3....bei irgend jemand..!(Polizei...?)
Ich verstehe weder die Frage, noch die bislang gegebene Antwort, bzw. ich verstehe nicht, wie bei der Fragestellung überhaupt jemand auf die Idee kommt, eine Antwort zu geben.
Es fehlen:
- Angaben zum Fahrzeug
Angaben zum Auspuff (es wird mit keinem Wort erwähnt, ob der Auspuff original ist, oder nicht, ob es ein Auspuff eines Zubehöranbieters ist, wenn ja, welchem, ob der Auspuff selbstgebastelt ist, oder, oder, oder).
Angaben darüber, warum eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt wurde (zu laut vielleicht?).
Angaben darüber, was die Polizei jetzt überhaupt will (Kontrollaufforderung, oder, oder, oder???).
Mit den vorliegenden Angaben ist absolut nichts anzufangen. Meine fünfjährige Tochter kann bessere machen.
Hallo Bestatter
Du hast in -einigen- Punkten Recht !
Man muss sich hier - im Plenum- ,aber auch in die -nichts aussagende - Lage ,des völlig verzweifelndes Fragestellers ,versetzen.
Dazu fehlt,Dir,noch -etwas- "Feingefühl"- !
Des -weiteren-,brauch ER keine Angaben zum Fahrzeug machen,wenn der Auspuff -eh- "Abnorm"- ist !(die -Norm-,kennt ER so wie so -nicht- !!)
ER muss einfach mal mit seinen Fhz.Papieren zum Original-Händler o.zum TÜV o.zu "irgend jemand ",gehen...!
PS.wenn -Seine-,ihm helfende Werkstatt,auch noch ca 150 km weg liegt,...!?
Dann hatta was ..verkannt..!
Is aber nich so schlimm...Jeder hat schon mal verkackt..!
Bestatter hat Recht.
@ henry 1962:
Deine Antworten sind wie diese Fragestellung sehr schwer zu lesen.
Mit deinen ganzen geheimen Zeichen …..()!!!?---+++“““?“““……
ist es nur zu vermuten was du genau meinst. Zu allem Übel fügst du dann auch noch unter vielen Antworten ein PS an.
Ich wollte mir eigentlich mein Kommentar sparen, aber als ich deine außerordentlich beschis…ene Antwort bei „Kein Zündfunke“ gelesen habe konnte ich mir diesen Beitrag nicht verkneifen. Selbst mein 70 jähriger Schwiegervater hat eine bessere Meinung über Frauen.
Du schreibst hier:
Man muss sich hier - im Plenum- ,aber auch in die -nichts aussagende - Lage ,des völlig verzweifelndes Fragestellers ,versetzen.
Und hier gibst du so eine altertümliche, niedermachende Antwort:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/372...
Irgendwas stimmt mit dir nicht.
Zum Thema:
Ich gehe jetzt mal davon aus das es nicht der originale Auspuff ist (wenn der originale zu laut wäre würde sich die Frage warum du angehalten wurdest hoffentlich erübrigen).
Als erstes würde ich zum Verkäufer fahren und es mit ihm klären. Vielleicht hat er nur vergessen dir die ABE zu geben. Denn in erster Linie ist er dafür verantwortlich wenn du ihn mit „TÜV neu“ gekauft hast.
Wenn dies nichts bringt würde ich über eine Herstellerhomepage versuchen die ABE zu besorgen.
Wenn das kein Erfolg bringt würde ich mir einen originalen besorgen und drunter schrauben.
Abgesehen davon fehlen um genauere Aussagen zu machen genauere Angaben.
-Was für ein Fahrzeug ist es?
- Von privat gekauft?
- Handelt es sich jetzt um einen originalen Auspuff oder nicht?
- Wenn nicht, um was für ein Hersteller geht es?
- Hast du den Verkäufer schon kontaktiert?
Die ganzen gestellten Detailfragen sind zur Klärung unerheblich.
Für Anbauteile gelten immer gleiche, vom Fahrzeugtyp völlig unabhängige Vorschriften. Eine Kontrolle durch die Polizei kann auch ohne jeden Verdacht durchgeführt werden, nennt sich "allgemeine Verkehrskontrolle".
Natürlich erfolgt ein Anhalten immer aus einem konkreten "Bauchgefühl" heraus, was sich hier nun auch vollständig als richtig bestätigt hat. Niemand schaut sich "einfach so" einen Auspuff genauer an, hier wird entweder eine recht ungewöhnliche Optik oder ein "überdurchschnittlich kerniger" Sound der Auslöser gewesen sein.
Konkret zur Fragestellung:
Ein bei einer Überprüfung nicht aufgefallener Mangel wird durch das Nichtauffallen nicht rechtmäßig, sondern bleibt ein Mangel. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Übersehen oder einen Irrtum.
Ein Auspuff ist zulässig, wenn er "Papier" hat, also eine
- EU-Typprüfung ("E-Zulassung")
- OEM-Erklärung des Bauteil-Herstellers
- allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- technisches Gutachten, (TG, auch Teile-Gutachten genannt)
- über eine Einzelabnahme eingetragen ist
Ist ein "Papier" vorhanden, dann muss es auch gelesen werden und die dort genannten Auflagen oder Einschränkungen vollständig erfüllt sein, dann gilt es auch.
Werden die dort genannten Auflagen nicht oder teilweise nicht erfüllt, muss eine Abnahme mit Eintragung erfolgen, in der ein Sachverständiger die Abweichung zum Gutachten als nicht verschlechternde Eigenschaft bei Abgas und Geräusch bestätigt.
Papierkram genau prüfen, ob da was zum Auspuff vorhanden ist und eventuelle Bedingungen eingehalten wurden.
Ist das an dem, dann bleibt noch die Möglichkeit, dass das Anbauteil, hier der Auspuff, defekt ist. Ein Rostloch, aufgerissen durch Bodenberührung oder auch nicht korrekt ausgeführte Verbindung, bei der jetzt Rohrstücke sich auseinander gezogen haben.
Ich vermute, dass hier ein sogenannter "Mängelschein" mit Fristsetzung zum Nachweis der Korrektheit oder Mängelbeseitigung vorliegt. Somit sollte man sich jetzt um die Mängelbeseitigung sehr zügig, innerhalb der genannten Frist kümmern, sonst wird es recht schnell mit Zwangsstilllegung und Entziehung der Zulassung mehr als unangenehm und auch nicht ganz billig.
War der Auspuff bereits am Fahrzeug, sollte man den Verkäufer kontaktieren, ob der vergessen hat, ein zugehöriges Gutachten mitzugeben, oder wie er sich das jetzt denkt, da er ein nicht zulässiges Fahrzeug als zulässig verkauft hat.
Da es sich hier nicht um eine Gewährleistung handelt, sondern um einen "falschen" Kaufvertrag (die zugesicherten Eigenschaften stimmen nicht mit den tatsächlichen Eigenschaften überein), ist es völlig unerheblich, ob der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson ist.
Bei der Klärung mit dem Verkäufer darf aber nicht vergessen werden, dass man unabhängig von den irgendwelchen Gründen als (aktueller) Fahrzeughalter immer selbst verantwortlich für den Zustand des Fahrzeugs ist.
Nicht der Verkäufer hat ein technisch unzulässiges Fahrzeug benutzt, sondern ein (der aktuelle) Halter und der Fahrer, der damit angetroffen wurde.
Somit sind weder für jetzt kommende Strafen noch Folgen für den unzulässigen Zustand irgendjemand anders verantwortlich, auch sind Strafen nicht durch den Verkäufer schadensersatzpflichtig.
Unabhängig von irgendwelchem Gezanke im Hintergrund ist das Fahrzeug innerhalb der gesetzten Frist in einen zulässigen Zustand zu bringen und die Zulässigkeit bestätigen zu lassen.
Ob und in welcher Höhe eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer bestehen, ist eine von der notwendigen technischen Zulässigkeit unabhängige Geschichte. Hier bitte nicht irgendwelche Prioritäten übersehen, die neben den aktuellen Problemen noch viel Größere bringen können.
Die ganzen gestellten Detailfragen sind zur Klärung sehr wohl erheblich.
Der Fragestellung ist nicht zu entnehmen, ob es sich überhaupt um einen nicht-orginalen Auspuff handelt, oder nicht. Seit wann ist ein originaler Auspuff eintragungspflichtig?
Sollte es kein originaler Auspuff sein, hängt es davon ab, was es für ein Auspuff ist, um entscheiden zu können, ob
- eine EU-Typprüfung ("E-Zulassung") oder
- eine OEM-Erklärung des Bauteil-Herstellers, oder
- eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
existtiert, oder ein
- technisches Gutachten, (TG, auch Teile-Gutachten genannt)
angefertigt werden muß, oder
- über eine Einzelabnahme eingetragen werden kann, oder ob überhaupt keine Chance besteht, den Auspuff 'legal' zu bekommen.
Deine Einlassung ist zwar wieder mal sehr allumfassend, aber auf den speziellen Fall des Fragestellers wird nicht eingegangen.
Ist ja auch gar nciht möglich, weil die essenziellsten Angaben fehlen.
Ein Original-Auspuff hat eine EU-Typprüfung bzw. E-Zulassung und eine E-Zulassung (wie auch OEM oder ABE) bedeutet nicht automatisch "eintragungsfrei".
Erst unter Einhaltung der genannten Auflagen kann eine Eintragungsfreiheit existieren.
Somit gibt es Auspuffanlagen mit fahrzeugspezifischer E-Zulassung (EU-Typprüfung), die eintragungspflichtig sind.
Ebenso wie es Situationen gibt, in denen selbst ein Hersteller-Serienauspuff-Originalteil plötzlich eintragungspflichtig wird.
Eintragungsfreiheit ist gegeben, wenn dies auch im Gutachten genannt wird, was rein verwaltungsrechtlich in einem TG nicht sein kann.
Ein TG ist grundsätzlich immer eintragungspflichtig, daraus jedoch eine pauschale Eintragungsfreiheit bei den anderen möglichen Varianten / Gutachten abzuleiten, ist "brisant", klassisch falsch.
Genau daraus bildet sich dann auch die rechtliche "Lücke", die einige Teilehersteller nutzen:
Bei einem Bauteil mit E-Zulassung muss dem Käufer nicht das zugehörige Gutachten ausgehändigt werden, somit erfährt der Käufer überhaupt nicht irgendwelche existierenden Auflagen oder eventuell auch eine Eintragungspflicht. Der Fahrzeughalter, wie auch Fahrer ist aber dafür verantwortlich, dass er diese (ihm unbekannten Auflagen) einhält oder macht sich strafbar.
Aus eben dieser Verantwortung ist der Halter (jetzt und mit Fristsetzung) in der Pflicht, den begründeten Verdacht der Unzulässigkeit des Fahrzeugs, hier spezifiziert des Auspuffs, zu entkräften oder zu beseitigen.
Wenn Korinther, dann doch richtig:
Es gibt hier nur ein "Verdacht auf technische Unzulässigkeit", zu mehr ist die Polizei rein formal nicht in der Lage. Die Polizei kann keine Feststellung einer technischen Unzulässigkeit treffen, Ausnahme sind erkennbare Beschädigungen.
Somit der Mängelschein, der zum Nachweis der Zulässigkeit auffordert. Das kann nun, je nach Situation, sehr unterschiedlich sein:
Entweder durch entsprechende Papiere, dass der Auspuff so zulässig ist, dann bleibt das folgenlos, also straffrei, weil der begründete Verdacht sich nicht bestätigt hat.
Oder durch Bestätigung der Zulässigkeit durch einen technischen Sachverständigen (nicht Abnahme/ Eintragung), der bestätigt die technische Zulässigkeit, erklärt damit den Verdacht als unbegründet, alles erledigt, straffrei.
...
Oder durch Bestätigung einer Werkstatt auf einer Reparaturrechnung, dass der Auspuff zwar zulässig, aber defekt war und nun repariert ist. Technische Defekte müssen zwar repariert werden, sind aber nicht "verboten", auch hier keine weiteren Folgen, es bleibt straffrei
...
Oder das Ding ist so wie es jetzt ist tatsächlich nicht zulässig und durch Veränderung des aktuellen Zustands, zB, der erforderlichen Abnahme / Eintragung durch einen Sachverständigen oder zB. auch der Montage eines zulässigen Auspuffs wird der technisch zulässige Zustand erreicht.
Dies hat dann allerdings zur Folge, dass aus dem Verdacht einer Unzulässigkeit zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Tatsache geworden ist.
Das Fahrzeug mag jetzt zwar in Ordnung sein, war es aber "damals" nicht und somit war "damals" eine Ordnungswidrigkeit begangen worden, die bestraft werden kann.
Beim Auspuff wären das für den Fahrer 50 Euro + 3 Punkts A-Verstoß, für den Halter 75 Euro plus 3 Punkte B-Verstoß.
Manchmal sieht die Polizei von einer weiteren Strafverfolgung ab, das Fahrzeug ist jetzt wieder in Ordnung und der Rest läuft unter Opportunitätsprinzip, umgangssprachlich "Gnade vor Recht", oft genug bekommen allerdings auch bei getrennten Personen von Fahrer/Halter auch beide einen Bußgeldbescheid.
Selbst wenn der Auspuff immer noch das völlig unveränderte, serienmäßiges Originalteil der Werksauslieferung wäre, würde sich rein überhaupt nichts am nun notwendigen Ablauf der Nachweises verändern.
Und da Polizisten auch nicht völlig ahnungslos beim Thema der unzulässigen Fahrzeugveränderungen ist, gehe ich mit recht großer Wahrscheinlichkeit schon davon aus, dass der Auspuff nicht unbedingt serienmäßig ist.
Es gibt zwar auch Polizisten, die bei Lexus-Style Rückleuchten selbst dann schon Verdachtsmomente bekommen, wenn die an einem Lexus sind, aber selbst das schützt nicht, dass man als "Verdächtiger" dann das klären muss.