Alufelgen eintragen?
Hallo,
ich habe privat für mein Auto Alufelgen aus dem Zubehörhandel angeboten bekommen.
Grösse, Einpresstiefe und Breite stimmen mit dem Originaleintrag im Fz-Schein überein.
Muß ich die Felgen trotzdem eintragen lasen?
Nein,ob Alu oder Stahlfelge ist egal.Es muß die größe stimmen.
Und die Felge muss eine Freigabe für das Fahrzeug haben!!
nein, das musst du nicht.
Wenn sie passen und die Größe stimmt, kannst du auch VW Felgen auf einen Ford schrauben, vorausgesetzt der Lochkreis passt.
Also ich möchte hier niemand entäuschen aber die Maße der Felge sind nicht ausschlaggebend dafür ob sie eingetragen werden muss oder nicht.
Ich habe auch andere breitere Felgen mit weniger ET drauf gebaut ohne das die eingetragen werden müssen.
Entscheidend ist was im Felgengutachten steht. Gibt es ne freigabe für das Modell wenn man die Auflagen berücksichtigt (z.B.Tieferlegung) dann müssen manche Felgen nicht eingetragen werden.
Bei andern Felgen steht dann im Gutschten drin das: "eine Begutachtung eines Sachverständigen in einem Angemessenen Zeitraum erforderlich ist" Das heist spätestens zum nächsten TÜV und selbst dann kann man mit der Bescheinigung rumfahren und muss es nicht in den F-Schein übernehmen lassen.
Bei Felgen für die es nur ein Felgengutachten gibt. Müssen die unverzüglich von einem Sachverständigen Begutachtet werden. Und auch die Abnahmebescheinigung ist nur 18Monate gülltig da es eine Technische Änderung ist.
Also immer das Gutachten der Felgen lesen! Da stehen alle Auflagen die beachtet werden müssen dirn.
z.B. Freigänigkeit püfen = vieleicht börteln
Freigänigkeit herstellen = auf jeden Fall Börteln u.s.w.