Passat 3bg
und was zählt nun bei kontrollen? das tatsächliche oder das zulässige gesamtgewicht, alle sagen was anderes
wie sieht das den aus mit der tatsache, anhänger zugelassen 2.5 tonnen, aber 1.5 tonnen gesamtlast (hänger mit ladung) welches gewicht zählt nun nach der stvo, nach fahrschule kenne ich die zulässige
hallo ich wollt mir bald nen passat 3bg zulegen, nun 2 fragen, 1. darf ich damit nen anhänger zugelassen auf 2.5tonnen ziehen (wenn ja mit welchem motor)? und 2. gibt es sportauspuffanlagen die beim diesel guten sound hat wie bei nem benziner?
mfg VWfreak1991
Hoffst Du, dass die Anhängelasten dieses Fahrzeugs in den letzten 4 Wochen erheblich erhöht wurden?
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/359...
Sportauspuff für Diesel gibt es es, Sound nicht.
Für die Fahrerlaubnis (Führerschein) die in den Papieren eingetragenen Gewichte, werden diese überschritten, dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Klasse "B":
zulässige Gesamtmasse (zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs
UND
zulässiges Gesamtmasse des Zuges (zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger) nicht mehr als 3,5 Tonnen
Bei der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs handelt es sich um eine technische Größe, mit der das Zugfahrzeug belastet werden darf, hier gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Deichsellast.
Wird das überschritten, dann handelt es sich um eine auch nicht zulässige Überladung.
Noch zu beachten:
- Bei einer Überladung größer 15% gibt es neben einem Bußgeld üblicherweise auch ein Verbot der Weiterfahrt.
- Sollte für den Fahrer erkennbar gewesen sein, dass die tatsächliche Anhängelast größer ist, als mit seiner Fahrerlaubnis möglich, dann handelt es sich ebenso um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht mehr um eine "zufällige Überladung" des vom Gewicht "schon richtigen" Anhängers.
Besorg dir einen 3BG mit dem 1.9 TDI mit 130 PS mit 4Motion Allradantrieb. Kein 3BG darf mehr ziehen. Der darf 2 Tonnen ziehen.
Mehr ist mit einem 3BG nicht möglich. Die Diesel dürfen aufgrund des höheren Drehmoments mehr ziehen und erledigen das auch noch souveräner als jeder Benziner, die dabei auch noch mehr Durst haben.
Beim 1.8 T 150 PS sieht es folgender Maßen aus:
gebremst: 1300 kg
ungebremst: 650 kg
2.3 V5 mit 170 PS:
gebremst: 1700 kg
ungebremst: 750 kg
2.3 V5 4Motion mit 170 PS:
gebremst: 1800 kg
ungebremst: 750 kg
2.8 4Motion mit 193 PS:
gebremst: 2000 kg
ungebremst: 750 kg
1.9 TDI mit 130 PS:
gebremst: 1800 kg
ungebremst: 750 kg
1.9 TDI 4Motion mit 130 PS:
gebremst: 2000 kg
ungebremst: 750 kg
2.5 TDI mit 150 PS:
gebremst: 1700 kg
ungebremst: 750 kg
2.5 TDI 4Motion mit 150 PS:
gebremst: 2000 kg
ungebremst: 750 kg
Den W8 lass ich mal außen vor, denn dieser Motor ist einfach eine Fehlkonstruktion sondergleichen. Keine Kraft für 275 PS, hoher Verbrauch und extrem teure Ersatzteile(Nockenwellenreparatur kostet 5.000 Euro). Außerdem beragen auch dessen Werte ebenfalls max. 2.0 Tonnen, weil für mehr das Auto einfach nicht ausgelegt ist.
Mehr als 2 Tonnen sind nicht möglich. Insofern ist eine Diskussion über 2,5 Tonnen komplett sinnlos.
Der 2.8 VR6 ist ebenfalls sehr trinkfest, gerade bei Belastung und hält selten mehr als 200.000 km.
Am 1.9 TDI kommt man hier nicht vorbei, zumal der 2.5 TDI von Audi auch Probleme mit der Nockenwelle hat. Da sind erst die späten Motoren mit 163 PS richtige Dauerläufer.
Bleibt der 1.9 TDI mit 130 PS. Geht gut, ist genügsam und darf mit Allrad halt sehr viel ziehen und ist robust. Richtig robust, sofern man immer auf Luftmassenmesser und Zahnriemen achtet. Dann halten die ewig.
Und zum Auspuff:
Welcher Diesel klingt wie Benziner? Wie soll das konstruktionsbedingt funktionieren? Das geht halt nicht. Es sei denn, du bist in der Lage, einen A6 3.0 BiTDI zu bezahlen. Da musst du einfach Kompromisse eingehen. Oder du nimmst den 2.8, der dir im Unterhalt die Haare von Kopf frisst. Nein, zum Lasten ziehen führte noch kein Weg am Diesel vorbei.
Zum Auspuff, es gibt jetzt so neue AGA's mit integrierten Lautsprechern(kein witz!!), diese klingen echt genial, sowas könnte man dann bei Dir anbringen und Du hättest nen tollen Klang
Habs zwar bisher nur beim A6 gesehen, aber evtl gibts da ja schon was aufm Markt.
http://www.a4-freunde.com/content.php?166-Auspuffklang-aus-dem-Lautsprecher
Soundaktive Auspuffanlagen wird es nicht so einfach zum Nachrüsten geben.
Es geht nicht nur um die Erzeugung eines "schönen" Auspuffklangs, sondern vorher erst mal um die Vernichtung des "falschen Dieselgeräuschs" durch Antischall / Gegenschall, der mit einer derartigen Anlage erzeugt wird.
Aktiv ein Motorgeräusch mittels Lautsprecher auf das vorhandene Dieselgeräusch "aufsetzen", das wird durch die entstehenden Interferenzen nur klanglicher Schrott.
Alles "zählt":
Die in den Zulassungspapieren eingetragenen Gewichte für die Fahrerlaubnis und der Fragestellung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (FoF) bei der Klasse B (wäre dann eine Straftat)
Die tatsächlichen Gewichte zur Fragestellung der Überladung (wäre dann eine Ordnungswidrigkeit)
Und es kann sich eine Überladung sogar zu einer Straftat des FoF entwickeln:
Manche Leute haben die sehr clevere Idee, einen Anhänger mit ausreichend geringem zulässigem Gesamt-Gewicht anzuhängen, dass sie innerhalb der Grenzen der Erlaubnisklasse B bleiben, aber dann doch recht kräftig beladen. In der Meinung, dass sie dann nur wegen Überladung bestraft werden können.
Dem ist jedoch nicht so. Vom Fahrer ist verlangt, dass er das tatsächliche Gewicht der Ladung halbwegs einschätzen kann.
Bei einem Haufen Sperrmüll für den Transport zum Recyclinghof ist das natürlich schwer, da wird man mit einer reinen Überladung schon halbwegs durchkommen, wenn der Hänger nicht die Federn auf Anschlag drückt.
Aber wenn es sich zB. um einen Autotransportanhänger handelt, dessen Leergewicht auf dem Typenschild steht und darauf einen PKW transportiert, dessen Leergewicht sich ohne großen Aufwand ebenso in Erfahrung bringen lässt, da schnappt dann die Falle aber ganz schnell zu und man ist auch mit einer "ist doch nur Überladung" ganz schnell vor einem Staatsanwalt wegen FoF.
Das bringt dann 60 Tagessätze, Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist von 6 Monaten vor einer Wiedererteilung, die es auch nicht im Sonderangebot gibt.
du vergleichst grad die führerscheine, bei B-Be nun das tatsächliche oder das zuläsige wichtig?
Die in den Zulassungspapieren eingetragenen Gewichte für die Fahrerlaubnis und der Fragestellung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (FoF) bei der Klasse B (wäre dann eine Straftat)
Die tatsächlichen Gewichte zur Fragestellung der Überladung (wäre dann eine Ordnungswidrigkeit)
Und es kann sich eine Überladung sogar zu einer Straftat des FoF entwickeln:
Manche Leute haben die sehr clevere Idee, einen Anhänger mit ausreichend geringem zulässigem Gesamt-Gewicht anzuhängen, dass sie innerhalb der Grenzen der Erlaubnisklasse B bleiben, aber dann doch recht kräftig beladen. In der Meinung, dass sie dann nur wegen Überladung bestraft werden können.
Dem ist jedoch nicht so. Vom Fahrer ist verlangt, dass er das tatsächliche Gewicht der Ladung halbwegs einschätzen kann.
Bei einem Haufen Sperrmüll für den Transport zum Recyclinghof ist das natürlich schwer, da wird man mit einer reinen Überladung schon halbwegs durchkommen, wenn der Hänger nicht die Federn auf Anschlag drückt.
Aber wenn es sich zB. um einen Autotransportanhänger handelt, dessen Leergewicht auf dem Typenschild steht und darauf einen PKW transportiert, dessen Leergewicht sich ohne großen Aufwand ebenso in Erfahrung bringen lässt, da schnappt dann die Falle aber ganz schnell zu und man ist auch mit einer "ist doch nur Überladung" ganz schnell vor einem Staatsanwalt wegen FoF.
Das bringt dann 60 Tagessätze, Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist von 6 Monaten vor einer Wiedererteilung, die es auch nicht im Sonderangebot gibt.