Ergänzende Frage zum Abschleppen auf Supermarktparkplatz
Nun hier eine letzte ergänzende Frage.
Wenn die Rechnung an mich als Halter aber ganz
falsch gestellt ist, da ich nur "Schein-Halter" bin für einen Anderen, der aus finanziellen Gründen kein Auto auf seinen Namen haben darf und es zum Prozess kommt, bin ich dann aus meiner Zahlungspflicht raus, wenn ich das nachweise?
Und wann "verjähren" ( nach wieviel Monaten?) die
Ansprüche des Abschleppunternehmens gegen den
"tatsächlichen" Besitzer/Halter?
Ich bitte herzlich um eine Antwort und
danke schon im Voraus.
Jennycat
Wenn Du, aus welchen Gründen auch immer, für jemand anderen den Wagen auf Deinen Namen zulässt, bist Du dennoch der Halter.
Und wenn der Fahrer jede Menge Verstöße begeht, wird man sich, falls der Fahrer nicht sofort greifbar ist, an den Halter wenden.
Das Einfachste wird sein, wenn Du den Abschleppwagen bezahlst und Dir das Geld vom Fahrer zurück holst.
Warum willst Du die Verjährungsfrist in Monaten wissen??? ... Wir wissen doch nicht, wann der Zeitpunkt der "Dienstleistung" des Abschleppunternehmens war.
Solche Dienstleistungen unterliegen der dreijährigen Regelverjährung; Dienstleistungen aus dem Jahr 2011 verjähren am 31. Dezember 2014 - 24°°h
.. also beträgt in Deinem Fall die Verjährungsfrist in Monaten: 36 Monate plus der verbleibenden Monate bis Jahresende seit Dienstleistungserbringung in 2011.
... oder hast Du gehofft, Du kämest mit der 3- bzw. 6-monatigen Ver"jährungs"frist für im öffentlichen Verkehrsraum von Behörden verteilten Knöllchen davon??!!
Wenn Du, aus welchen Gründen auch immer, für jemand anderen den Wagen auf Deinen Namen zulässt, bist Du dennoch der Halter.
Und wenn der Fahrer jede Menge Verstöße begeht, wird man sich, falls der Fahrer nicht sofort greifbar ist, an den Halter wenden.