Kaufvertrag für Zulassung in Deutschland
Hallo,
ich lebe in Spanien und möchte zum Ende des Jahres zurück nach Deutschland ziehen. Ich möchte mein Auto mitnehmen, das ich hier gekauft habe und das natürlich auch in Spanien zugelassen ist.
Habe nun schon im Internet geschaut, welche Papiere ich bei der Zulassung in Deutschland brauche.
Nun steht dort, dass ich einen Kaufvertrag benötige. - Habe ich aber nicht.
Kann ich das Auto dann jetzt nicht zulassen?
Jetzt habe ich mal ein bisschen weiter geforscht.Ich muss das Auto wohl auch in Spanien abmelden.oder? Aber ich muss ja danach noch quer durch Europa fahren, dass kann ich ja wohl schlecht mit nem abgemeldeten Auto machen.
Hab halt Angst, dass ich plötzlich in Deutschland stehe und mir irgendwas fehlt und ich dafür extra nochmal nach Spanien fliegen muss.
Sorry aber ich kenne mich halt echt nicht aus, weder in spanien noch in deutschland
danke für jede hilfe
lg xenia
Der Kaufvertrag steht als Synonym für "Eigentumsnachweis"
War/ist das Fahrzeug im EU-Ausland auf denselben Halter zugelassen wie es in Deutschland geplant ist, dürfte damit der Eigentumsnachweis erbracht sein.
Ob es in Spanien einer expliziten Abmeldung/Stilllegung des Fahrzeugs bedarf, solltest Du noch vor Ort in Spanien erfragen; in Frankreich z.B. gibt's den Verwaltungsakt der Stilllegung eines Fahrzeugs gar nicht; lediglich bei Verkauf erfolgt eine postalisch zu erledigende Formularmitteilung an die zuständige Präfektur.
Sollte das Fahrzeug jedoch in Spanien abgemeldet werden müssen, kann die Überführungsfahrt auch mit international gültigen Überführungskennzeichen erfolgen.
also den fahrzeugschein und fahrzeugbrief habe ich ja - auch auf meinen namen.
hm dann muss ich mich im bezug auf die abmeldung wohl doch durch das blöde behördenspanisch kämpfen..
vielen dank schonmal für deine atwort
Auto sollte abgemeldet werden, wenn es verkauft wird, ansonsten aber nicht.
Bei der Zulassung ("Anmeldung") in Deutschland werden automatisch die ausländischen Zulassungspapiere eingezogen (einbehalten) und mit einem Ummeldevermerk an die ausstellende Behörde in Spanien (oder wo immer man herkommt) zurückgeschickt.
Herkommen,
Versicherungsbestätigung besorgen,
HU durchführen lassen ("TÜV"),
zur Zulassungsstelle und ummelden
- fertig.
Kaufvertrag wird nicht benötigt, es ist doch kein Eigentümer- bzw. Halterwechsel erfolgt. Das läuft für den Fahrzeughalter nicht so sonderlich viel anders, als die Ummeldung nach einem Umzug von Hamburg nach München. EU hat manchmal schon Vorteile.
Habe ich wohl durchgelesen und die Antwort war auch hilfreich- Danke.
Meine Antwort hatte ich aber Lo gegeben. Der Hosenmatz hat seine Antwort erst eine Stunde später geschrieben. NACHDEM ich mein Kommentar gegeben habe...
Lies dir nochmal die Antwort von "Hosenmatz" durch!
Dort steht doch deutlich,dass nicht abgemeldet werden muß wenn du das Auto in Deutschland weiterjin fahren willst.Nur im Falle eines Verkaufs wäre das nötig.