Ich gehe auch von einer "Harmlosigkeit" des Fragestellers aus.
Jemand aus der anderen Ecke würde nicht in einem öffentlichen Forum nachfragen, sondern bei der nächsten Einkaufstour mit zwei Kumpels bei dem Verkäufer mal vorbei schauen.
Oder hätte den Kauf nicht gemacht, weil ein belgisches Auto mit deutschen Zulassungspapieren an sich schon nicht zusammen passt.
Strafrechtlich (Staatsanwaltschaft) sehe ich auf Basis der hier gemachten Angaben noch lange keine Möglichkeit.
Es gibt zwar genügend Merkwürdigkeiten und daraus einige Verdachtsmomente, aber nicht einen einzigen Beweis, nicht mal einen konkreten Verdacht, dass der Verkäufer eine Straftat begangen hat.
Der kann selber im guten Glauben anhand der ihm vorgelegten Unterlagen den Unfall-Wagen angekauft haben. Eine Überprüfungspflicht, dass die Dokumente auch tatsächlich in Ordnung sind, besteht nicht.
Er ist zwar als Verkäufer in der Haftung und muss dann im für ihn schlechtesten Fall den Wagen zurücknehmen und dann vermutlich auch die Reparaturkosten erstatten, aber nicht weil er eine Straftat begangen hat, sondern "nur" aufgrund der allgemeinen Verantwortung eines Verkäufers aus dem BGB.
Dass er derzeit nicht mehr erreichbar ist, dafür muss man kein Straftäter sein, die Aussicht auf eine derartige Schadensersatzforderung lässt einige "verschwinden".
Ich gehe nicht davon aus, dass der sich komplett verdünnt hat, er meldet sich nur nicht mehr bei diesem Kunden.
Die Unschuldsvermutung gegen einen ergibt ja nicht automatisch eine Schuldvermutung gegen die andere Seite, die Unschuldsvermutung gilt für jeden.
Hier ist es (zumindest derzeitig) ausschließlich reines Zivilrecht. Ein Kaufvertrag wurde geschlossen und eine Seite ist mit der Abwicklung, dem gelieferten Gegenstand oder den zugesicherten Eigenschaften (dazu gehört auch die so genannte "Erwartungshaltung") nicht ganz einverstanden.
Nun kann man aber nicht einfach zu einem deutschen Gericht laufen und Klage erheben. Hier sind einige Unklarheiten vorhanden, wo ein Gericht selber erst mal Klarheit verlangt, bevor es tatsächlich los geht.
Ein erster Ansprechpartner ist schon das KBA, von dem diese Zulassungsbescheinigung stammt. Aber das KBA wird keine Daten über einen ehemaligen Fahrzeughalter an eine Privatperson in das Ausland schicken, das klappt nicht mal im Inland.
Ein beauftragter Anwalt kann diese Informationen von dort abrufen, der kann die richtigen Begründungen schreiben.
Somit muss ein deutscher Anwalt beauftragt werden, den man sämtliche anfallenden Gebühren und Kosten vorab, also per Vorkasse bezahlen muss und immer ein Risiko besteht, nicht einen Cent wieder zu bekommen.
Man kann alles gewinnen, wenn der Verkäufer nur ein kleines Licht ist und kein Geld hat, dann hat man nur richtig viel Geld versenkt.
Das ist dann auch die Geschäftsbasis einiger Händler:
- strafrechtlich ist ihnen nicht bei zu kommen,
- zivilrechtlich ist das Risiko sehr gering, dass jemand eine Klage aus dem entfernten Ausland führt.
- direktrechtlich ist das Restrisiko, wenn ein solcher Kunde mit 2 Kumpels dann doch mal an der Tür klopft.