Auto gekauft aber ungültiges Fahrzeugbrief
Guten Tag,
Ich habe ein Problem und weiss nicht was ich machen soll. Ich erzaehle kurz die Geschichte:
Ich bin aus Litauen und habe aus Deutschland von ein Haendler ein Auto Opel Vectra mit Frontschaden gekauft. Das Auto ist aus Belgien (ich wusste es bevor ich es gekauft habe) aber wuerde in Deutschland verkauft. Ich habe das Auto repariert und wollte es bei uns in Litauen registrieren, leider kein Erfolg.
Bei Autoregistrierungs Firma in Litauen hat mir gesagt, dass dieses Fahrzeugbrief ungueltig ist, weil es vor halbes Jahr ein neuer ausgenommen wurde und da altes nicht mehr gueltig ist. Ich habe versucht mit verkaeufer ein Kontakt nochmal zunehmen und das Problem zuloesen. Er hat mir versprochen, dass er das Problem loest, aber es ist schon 3 Wochen gelaufen. Der Verkaeufer antwortet auf meine Anrufe und sms nicht mehr.
Vielleicht jemand kann mir helfen, was soll ich jetzt tun?
Vielen Dank fuer Ihre Antworten.
Dass hier etwas nicht so ganz korrekt ist, dürfte erkennbar sein.
Dass ein deutscher Vertrag mit einem deutschen Händler nur in Deutschland nach deutschem Recht zu klären und durchsetzbar ist, ist auch Tatsache.
Dass diesen Umstand der deutsche Händler nach Litauen irgendwie ausgenutzt hat, kann man nicht ganz ausschließen.
Hier kann man nur einen deutschen Anwalt beauftragen, der als erstes den Knoten versucht aufzulösen und dann entsprechend seiner Ergebnisse weitere Schritte ausführt.
Ich glaube nicht, dass der Händler ohne entsprechenden Druck sich rühren wird. Der ist abgetaucht und hofft, dass sich aufgrund der Umstände und Entfernung das Problem durch Aufgabe des Kunden von allein löst.
Möglicherweise könnte man es einfacher klären.
Beim KBA anfragen, ob ein Brief für das Fahrzeug vorhanden ist.
- Falls ja, Zweitschrift beantragen.
- Falls nein, Brief beantragen.
Aber mir stellen sich vollkommen andere Fragen:
Wieso ist eine Zulassung in Litauen von der Gültigkeit eines ausländischen Fahrzeugbriefes abhängig?
Wie können die litauischen Behörden überhaupt feststellen, ob ein ausländischer Fahrzeugbrief gültig ist, oder nicht?
Weil die Leute in Litauen nicht mehr auf den Bäumen leben und nach nun über 7 Jahren EU-Mitgliedschaft schon länger die Regularien einhalten.
So einfach hingehen zum KBA und mal so neue und jungfräuliche Zulassungspapiere ausstellen lassen und dann noch aus dem Ausland, wo das Fahrzeug bereits hier nicht nur durch den Wechsel von Papieren vermerkt ist und selbst dann auch noch aus einem weiteren EU-Mitgliedsstaat stammt - das wird sicherlich nicht so ganz einfach.
Hier handelt es sich dummerweise um genau den klassischen Ablauf, um gestohlene Fahrzeuge "zu waschen":
Es wird ein Totalschaden mit einwandfreier Historie, Herkunft und Papieren gekauft, offiziell wieder aufgebaut, inoffiziell jedoch ein typgleiches gestohlenes Fahrzeug nur an den entscheidenden Stellen mit der FIN des Totalschadens ausgerüstet.
Dann werden neue Papiere beantragt, offiziell weil die alten "verschwunden" sind, inoffiziell weil man jungfräuliche Papiere ohne Voreinträge benötigt und mit den neu ausgefertigten Paieren wird dann ein wieder aufgebauter Totalschaden zulassungsfähig.
Bei der Zulassung wird innerhalb der EU bei der ausstellenden Behörde das Papier selbst und die FIN überprüft, was alles im Ursprungsland natürlich eine einwandfreie Historie hat und dann problemlos zugelassen werden kann. Und schon ist aus Diebesgut ein "sauberer" Gebrauchtwagen geworden.
Da über 80% derartiger Anfragen nach neuen Papieren kein echter Verlust sondern nur eine derartige "Autowäsche" betreffen und sich die beteiligten Behörden nicht (mehr) mit einem Hammer kämmen, ist es insbesondere bei "komischen" Situationen nicht einfach möglich, so mal auf Zuruf an neue Papiere zu kommen.
Hmmm...
Hier in England reicht dazu ein Eigentumsnachweis.
Fall: Ich hab mir in Frankreich einen R16TX Rechtslenker ohne Papiere als 'Teileträger' gekauft. Der Schrotthandel, von dem ich ihn hab, ist ein eingetragener Betrieb mit USt. ID (TVA/VAT ID). Ich hab für den Wagen eine Rechnung bekommen, auf der auch vermerkt ist, daß der Wagen ohne Papiere verkauft wurde (Vendu sans Carte Grise pour Export, oder so ähnlich). Wäre auch gar nicht anders möglich, denn so wie ich das verstanden hab, wird diese Carte Grise in Frankreich von den Behörden eingezogen, sobald ein Auto auch nur vorübergehend stillgelegt wird (Bestätigung durch Lo erwünscht).
Nun stellte sich der Wagen als viel zu gut zum schlachten heraus und ich hab ihn wieder fahrbereit gemacht. Zur Zulassung in England reichte eine Vorführung bei der VOSA (Vehicle and Operator Services Agency, entspricht vom Aufgabenbereich her in etwa dem KBA), wo ein sogenannter Vehicle Identity Check gemacht wurde. Dort wird überprüft, ob sich im Bereich der Fahrgestellnummer verdächtige Schweißnähte befinden (die haben dafür so ein mini Röntgengerät, hochinteressantes Teil), ob das Fahrzeug auf der Liste der in der EU als gestohlen gemeldeten Fahrzeuge steht und ob ich nachweisen kann, daß mir das Auto tatsächlich gehört (Rechnung). Da sich der Wagen bei der Prüfung als sauber erwiesen hat, wurde mir die V5C (Zulassungsbescheinigung) ausgestellt.
Halten sich England und Frankreich nun an die EU Richtlinien, oder nicht?
Ich gehe auch von einer "Harmlosigkeit" des Fragestellers aus.
Jemand aus der anderen Ecke würde nicht in einem öffentlichen Forum nachfragen, sondern bei der nächsten Einkaufstour mit zwei Kumpels bei dem Verkäufer mal vorbei schauen.
Oder hätte den Kauf nicht gemacht, weil ein belgisches Auto mit deutschen Zulassungspapieren an sich schon nicht zusammen passt.
Strafrechtlich (Staatsanwaltschaft) sehe ich auf Basis der hier gemachten Angaben noch lange keine Möglichkeit.
Es gibt zwar genügend Merkwürdigkeiten und daraus einige Verdachtsmomente, aber nicht einen einzigen Beweis, nicht mal einen konkreten Verdacht, dass der Verkäufer eine Straftat begangen hat.
Der kann selber im guten Glauben anhand der ihm vorgelegten Unterlagen den Unfall-Wagen angekauft haben. Eine Überprüfungspflicht, dass die Dokumente auch tatsächlich in Ordnung sind, besteht nicht.
Er ist zwar als Verkäufer in der Haftung und muss dann im für ihn schlechtesten Fall den Wagen zurücknehmen und dann vermutlich auch die Reparaturkosten erstatten, aber nicht weil er eine Straftat begangen hat, sondern "nur" aufgrund der allgemeinen Verantwortung eines Verkäufers aus dem BGB.
Dass er derzeit nicht mehr erreichbar ist, dafür muss man kein Straftäter sein, die Aussicht auf eine derartige Schadensersatzforderung lässt einige "verschwinden".
Ich gehe nicht davon aus, dass der sich komplett verdünnt hat, er meldet sich nur nicht mehr bei diesem Kunden.
Die Unschuldsvermutung gegen einen ergibt ja nicht automatisch eine Schuldvermutung gegen die andere Seite, die Unschuldsvermutung gilt für jeden.
Hier ist es (zumindest derzeitig) ausschließlich reines Zivilrecht. Ein Kaufvertrag wurde geschlossen und eine Seite ist mit der Abwicklung, dem gelieferten Gegenstand oder den zugesicherten Eigenschaften (dazu gehört auch die so genannte "Erwartungshaltung") nicht ganz einverstanden.
Nun kann man aber nicht einfach zu einem deutschen Gericht laufen und Klage erheben. Hier sind einige Unklarheiten vorhanden, wo ein Gericht selber erst mal Klarheit verlangt, bevor es tatsächlich los geht.
Ein erster Ansprechpartner ist schon das KBA, von dem diese Zulassungsbescheinigung stammt. Aber das KBA wird keine Daten über einen ehemaligen Fahrzeughalter an eine Privatperson in das Ausland schicken, das klappt nicht mal im Inland.
Ein beauftragter Anwalt kann diese Informationen von dort abrufen, der kann die richtigen Begründungen schreiben.
Somit muss ein deutscher Anwalt beauftragt werden, den man sämtliche anfallenden Gebühren und Kosten vorab, also per Vorkasse bezahlen muss und immer ein Risiko besteht, nicht einen Cent wieder zu bekommen.
Man kann alles gewinnen, wenn der Verkäufer nur ein kleines Licht ist und kein Geld hat, dann hat man nur richtig viel Geld versenkt.
Das ist dann auch die Geschäftsbasis einiger Händler:
- strafrechtlich ist ihnen nicht bei zu kommen,
- zivilrechtlich ist das Risiko sehr gering, dass jemand eine Klage aus dem entfernten Ausland führt.
- direktrechtlich ist das Restrisiko, wenn ein solcher Kunde mit 2 Kumpels dann doch mal an der Tür klopft.