Automatisches Abblendlicht Opel Antara
Weiß jemand, ob das normal ist:
Opel Antara 1.9 CDTi Edition Automatik. BJ. 08.2010: Wenn Lichtschalter auf "Auto", geht bei laufendem Motor immer Abblend- u. Rücklicht an. Bei Abdeckung d. Lichtsensors verdunkelt sich d. displaybeleuchtung. Ich verstehe unter Autom. Abblendlicht, daß sich dieses bei entsprechendem Lichtmangel automatisch einschaltet. Lt. Opel-Händler sei ab einem bestimmten Fertigungszeitraum diese Funktion auf "Tagfahrlicht" programmiert u. könne nicht mehr deprogrammiert werden.
Gibt es jemanden, der das so wie ich auch nicht glaubt ?
Es gibt etliche, die daran nicht glauben, aber es ist richtig, was der Opel-Mann gesagt hat.
Warum sollte das Erzählte "falsch" sein?
Welche Vorteile hätte er oder auch Opel, bei dem Thema zu "lügen"?
Glauben heißt nicht wissen. Du könntest es jedoch wissen, denn es ist nicht nur an Deinem Auto so, und zusätzlich hast Du es von einem bestätigt bekommen,
der genau weiß, daß das richtig ist so.
Also glauben brauchste das nu nich mehr - es ist so.
Antwort war richtig. Ab februar 2011 musste der antara sich aber an den gesetzlichen regeln halten, aber das nicht der fall. Das licht functioniert nicht im gesetzlichen ramen. Opel stellt sich naturlich stur!
- Ab Februar 11 muss auch der Antara kein Tagfahrlicht haben.
Die Pflichtausrüstung mit Tagfahrlicht besteht nur für neue Fahrzeuge. Neue Fahrzeuge sind tatsächlich neu, also die Fahrzeuge, die ab diesem Tag ihre Typprüfung, "EU-Zulassung" also der Hersteller die Genehmigung zur Serienproduktion erhalten hat.
Fahrzeuge, die "nur" ab diesem Tag die Erstzulassung erhalten haben, aber schon vor diesem Zeitpunkt ihre Typprüfung erhalten haben, praktisch vor diesem Zeitpunkt schon in Serie gefertigt wurden, für die ist keine Tagfahrlichtfunktion zwingend vorgeschrieben.
Dürfen sie aber haben.
- Das Licht funktioniert im gesetzlichen Rahmen,
es ist nicht unzulässig am Tage mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren.
Wenn es nicht umzuprogrammieren ist, dann ist das so. Mag Dir vielleicht nicht gefallen, aber weder verboten noch ein Mangel.
Ist das eventuell ein Grau-Import aus Skandinavien?
Mein antara hat Typprüfung März 2011 und Zulassung August 2011. Also Tagfahrlicht pflichtsausrüstung.
Abblendlicht brennt immer zusammen mit tagfahrlicht am Tage und Opel sagt das seihe OK. Das EU-Gesetz sagt aber dass dies nicht zulässig ist. Opel sagt dass man dies machen musste weil die tagfahrlichten nicht genügend Lichtstärke haben!
Fakt bleibt es ist nicht zulässig.
Wer kann mir überzeugen das ich unrecht habe.
Wenn man einen Antara aus 11 hat, dann hängt man seine Statements nicht ohne Angaben von Daten an einen Thread, wo es um einen Antara aus 08/10 geht.
Tagfahrlicht mitbestellt und geliefert bekommen, Sonderausstattung Bestell-Code "T3X" für 60 Euro, die LED-Lichtleiste am oberen Rand der Scheinwerfer, die dann winkelförmig zur Fahrzeugmitte dem Haubenverlauf nach unten abfallend folgt.
Hier im Bild der Bumerang- oder Sichel-förmige obere Rand im Scheinwerfer, wo keine LEDs erkennbar sind, sich aber prima machen würden.
http://www.netcarshow.com/opel/2011-antara/1600x1200/wallpaper_26.htm
Oder TFL nicht mitbestellt und keine LED als Lichtband im Scheinwerfer, sondern exakt so ein Scheinwerfer, wie auf dem Bild gezeigt und die kleine hochgesetzte äußere Lampe, das Begrenzungslicht mit dem Tagfahrlicht verwechselt?
Sie haben völlig recht. Ich habe tagfahrlicht bestellt aber die falschen Scheinwerfer wie es scheint!
Dann haben wir den Fehler.
Tagfahrlicht ist zwar seit 7.2.11 für "neue" Fahrzeuge vorgeschrieben, aber eben nicht zwangsweise auch dann als eigenständige Leuchte, sondern als reine Funktion.
Eine wie hier vorhandene sogenannte "Fahrlichtsschaltung" entspricht ebenso den Vorschriften.
Wie weit nun "falsche" Scheinwerfer verbaut wurden, muss anhand der Bestellung mit dem Händler geklärt werden.
Schon mal vielen Dank. Sie kennen sich aus!
Morgen schicke ich ihnen die EU-Richtlinie (VN/ECE nummer 48) die sagt das tagfahrlicht nich zusammen mit Abblendlicht geführt werden darf und wie die elektrisch Schaltung sein soll.
Danke, habe ich alles hier, braucht man mir nicht extra zusenden.
Die ECE-R48 regelt aber ganz allgemein die lichttechnischen Einrichtungen an einem Kraftfahrzeug, bei Tagfahrlicht ist die entscheidende Richtlinie die ECE-R87
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html
Wenn ich sie recht verstehe dann bedeutet T3X andere Scheinwerfer wobei im oberen Rand LEDs installiert sind. Ich habe die selben Scheinwerfer aber dann ohne LEDs. Haben sie ein Foto worauf das zu sehen ist?
Wenn sie sagen die runden kleinen Lampen sind Begrenzungslichter dann glaube ich ihnen das. Die Werkstatt sagt aber es seien die tagfahrlichter.
In der Antara-Preisliste gibt es die Bestellposition "Tagfahrlicht" mit dem Bestellcode "T3X" für aktuell 60 Euro.
In der ersten Vorab-Preisinformation vor bzw. zur Einführung des "neuen" Antara im Frühjahr diesen Jahres fand sich das auch schon, für 50 Euro und mit dem Hinweis in der Vorab-Info, dass das TFL als "abgewinkelte, bogenförmige LED Licht-Leiste" im oberen/inneren Bereich des Scheinwerfer sich befindet.
Bilder über diese LED-TFL habe ich auch nicht, aber am Scheinwerfer ist von der Bauausführung klar erkennbar, dass da was "eigentlich hingehört".
Diese kleine runde Lampe oberhalb, nach außen versetzt von der Abblendlicht-Linse kann kein TFL sein, da
diese Lampe auf allen Bildern immer zusammen mit dem "Hauptlicht" gemeinsam eingeschaltet ist, das widerspricht der Anforderung für das TFL,
es befindet sich keine weitere "Lichteinheit" für das Begrenzungslicht (Standlicht) im Scheinwerfer,
TFL hat eine vorgeschriebene Mindest-Abstrahlfläche, die leuchten muss. Das wäre eine Kreisfläche mit mehr als ~65mm Durchmesser. Diese "Lichtfunktion" sieht mir kleiner aus, als dass es diese Anforderung erfüllen könnte.
Aus diesen Gegebenheiten muss es sich bei dieser Lampe zwangsweise um das Begrenzungslicht/Standlicht handeln, nur so passt die erkennbare Funktion zu den gesetzlichen Anforderungen.
Auch passen dann dazu die auf dem Scheinwerfer aufgeprägten Prüfkennzeichen für die einzelnen integrierten Lichtfunktionen.
...
Mich beschleicht allerdings in dem Zusammenhang das Gefühl, dass hier etwas vorgesehen war oder noch vorgesehen ist, was derzeit noch nicht existiert.
Es wäre nicht das erste Mal, dass zur Markteinführung etwas nicht vorhanden ist, weil noch nicht fertig oder doch nicht so realisierbar war, wie gedacht und dann mit Hinweis auf "Änderungen die dem technischen Fortschritt dienen" oder so ähnlich, dann etwas anders gelöst werden mussten, weil der Serienanlauf begonnen hat.
Der Opel-Händler muss doch zu der Zubehörposition "T3X" mit 60 Euro auch eine technische Erläuterung haben, was das ist; und auch was dann ist, wenn das nicht mitbestellt wird.
Eine technische Beschreibung im Verkäuferhandbuch zu dem Fahrzeug, wo der Unterschied von "mit/ohne" klar beschrieben steht. Das würde ich mir zeigen lassen, dann sollte es eigentlich klar sein - vielleicht.
Du hast ein Verständnisproblem bei der Unterscheidung von den Begriffen "Licht" und "Leuchte".
LICHT ist etwas helles, was leuchtet. Für LICHT gibt es Vorschriften, wann dieses an einem Fahrzeug an sein muss, LICHT dient zur Erkennbarkeit des Fahrzeugs selbst oder zur Beleuchtung von Dingen wie zB. der Ausleuchtung der Fahrbahn.
Für LICHT gibt es Vorschriften, wann dieses "brennen" muss, damit das Fahrzeug erkennbar ist oder damit der Fahrer etwas erkennen kann.
LEUCHTE ist das, was dieses Licht erzeugt, Scheinwerfer, Rücklicht, ... für Leuchten gibt es Vorschriften, für die
- technische Ausführung
Helligkeit, Abstrahlfläche, Winkel der Erkennbarkeit, ... - Art des Anbaus
min. und max. Höhe, Seitenabstand zu den Fahrzeugkanten, Abstrahlrichtung, ...
Für ein vorgeschriebenes LICHT können verschiedene LEUCHTEN benutzt werden, so lange, wie die LEUCHTE die technischen Eigenschaften erfüllt, die für das vorgeschriebene LICHT gefordert werden.
Es gibt eine EU-Vorschrift, dass nachts die Fahrbahn in genau bestimmten Umfang mittels eines LICHTs beleuchtet sein muss.
Welche LEUCHTE dann konkret für dieses vorgeschriebene LICHT benutzt wird, ist egal, solange die Bedingungen für die Funktion "LICHT-auf-der-Fahrbahn" erfüllt werden.
Wenn man dann eine LEUCHTE (Scheinwerfer) dafür ausgewählt hat, muss diese LEUCHTE die an sie gestellten technischen Anforderungen erfüllen.
H4 Scheinwerfer die ECE-R30, Xenon-Licht die ECE-R98
Alles bis hierhin noch verstanden?
Es gibt eine Vorschrift für die Fahrbahnausleuchtung, einen Effekt, den man haben möchte und es gibt ANDERE Vorschriften, die die Scheinwerfer erfüllen müssen, die diesen Effekt dann erzeugen.
Das "Abblendlicht" ist eine vorgeschriebene Funktion Effekt, Eigenschaft. Mit welcher Art von Scheinwerfer (die LEUCHTE) dann diese Funktion "Abblend-LICHT" erreicht wird, ist egal.
Wenn man dafür Xenon-Scheinwerfer benutzt, dann müssen die Xenon-Scheinwerfer die ECE-R98 erfüllen.
Aber ein Vermischen, dass Abblend-LICHT die ECE-R98 ist, ist komplett falsch.
Und genau das machst Du hier und bist völlig auf dem Holzweg.
Seit 7.2.11 an neuen Fahrzeugen (Typprüfung) vorgeschrieben ist Tagfahr-LICHT. Dieses LICHT muss sich automatisch einschalten. Nennt sich TagfahrLICHT und ist vorgeschrieben aus der Richtlinie 2008/89/EG.
Tagfahr-LICHT eine eine reine Funktion, ein Effekt, eine Eigenschaft, die vorgeschrieben ist.
Wie diese vorgeschriebene Funktion, Effekt, Eigenschaft dann erfüllt wird, ist völlig egal, so lange die vorgeschriebenen Eigenschaften der Erkennbarkeit (Helligkeit, Abstrahlwinkel, Reichweite, ...) und das automatische Einschalten erfüllt sind.
Die für Tagfahr-LICHT vorgeschriebenen Eigenschaften werden erfüllt durch
- die speziellen Tagfahr-LEUCHTEN, eigenständige "Scheinwerfer"
ODER AUCH
- die "normalen" LEUCHTEN, die schon für die Funktion Abblendlicht benutzt werden, wenn diese durch eine automatische Einschaltung erweitert werden. Eine Funktion, die bei einigen Herstellern als "automatisches Fahrlicht" bezeichnet wird.
Werden für die nun vorgeschriebene Funktion "Tagfahr-LICHT" eigenständige, spezielle für diese Funktion konstruierte LEUCHTEN benutzt, die Tagfahr-LEUCHTEN, dann müssen diese LEUCHTEN ("Geräte") die ECE-R87 erfüllen.
ABER: das Tagfahr-LICHT ist NICHT die ECE-R87.
Tagfahr-LICHT ist die 2008/98/EU.
Benutzt man für dieses LICHT dann EIGENSTÄNDIGE "Scheinwerfer", dann und nur dann müssen diese "Scheinwerfer" (LEUCHTE) die technischen Bedingungen nach ECE-R87 erfüllen.
Nirgends ist vorgeschrieben, dass Tagfahr-LICHT (nach 2008/98/EU) beim Umschalten auf "Nachtbeleuchtung" ausgehen muss.
Eigenständig vorhandene Tagfahr-LEUCHTEN nach ECE-R87 müssen abschalten, weil diese Bedingung in der ECE-R87 aufgeführt ist.
Beim Antara ist das vorgeschriebene Tagfahr-LICHT (Vorschrift 2008/98/EU) mittels den "normalen" Scheinwerfern, erweitert um die automatische Einschaltung umgesetzt, was völlig zulässig ist, weil es die vorgeschriebenen Bedingungen an das geforderte Tagfahr-LICHT erfüllt.
Bei uns in Belgien bestellt man das Auto mit tagfahrlicht. Man nennt es aber nicht T3X.
Die Werkstatt hat den Computer vom Auto umprogrammiert damit ALC funktioniert. Also die Lampen gehen jetzt aus am Tage und abends (beide) an.
Weil mein Auto Typprüfung März 2011 und Zulassung August 2011 hat musste es eigentlich tagfahrlicht haben die den gesetzlichen Regeln (R85 und R48) entsprechen. Die Werkstatt ist jetzt überfordert weil Opel nicht hilft bei der lösung von diesem Problem.
Komm bitte davon weg, dass Tagfahrlicht eine bestimmte Lampe sein muss.
Tagfahrlicht bedeutet, dass das Licht auch am Tage mittels einer automatischen Funktion eingeschaltet werden muss.
Die Richtlinien gehen nicht von einem Tagfahrlicht als Lampe aus, sondern von einer entsprechenden "Erkennungs-Funktion".
Die bekannten zusätzlichen Leuchten sind in vielen Ländern für die Funktion des Tagfahrlichts AUCH zulässig.
In Portugal, immerhin auch EU, ist die Benutzung von "eigenständigen" TFL-Leuchten NICHT zulässig, in Portugal muss am Tage mit "richtigem" Licht, Abblendlicht und Rücklichter gefahren werden.
Was Du hattest, diese "volle" Beleuchtung war Tagfahrlicht gem. EU-Vorgabe, jetzt hast Du das Tagfahrlicht heraus programmieren lassen.
Du verwechselt hier anscheinend die EU-Richtlinie für die Pflichtausstattung eines automatisches Tagfahr-LICHT am Fahrzeug, die 2008/89/EG, das ist die Pflicht, dass man tagsüber mit Licht fahren muss und dieses Licht automatisch eingeschaltet wird,
mit den Richtlinien für eine Tagfahr-LEUCHTE, die ECE-R87, das ist eine Leuchte (Lampe, Scheinwerfer) die man ANSTELLE des normalen Abblendlichts eingeschaltet haben KANN, wenn man mit Tagfahr-LICHT fahren muss.
Nachts muss man mit LICHT fahren, aber ob man dafür eine Halogen-LEUCHTE oder eine Xenon-LEUCHTE benutzt, das ist egal.
Zu den Begriffen:
Licht - das ist die reine Funktion, "hell"
Leuchtmittel - das ist die "Birne"
Leuchte - gesamtes "Gerät" was Licht abgibt, also Fassung, Birne, Reflektor, Linse, Streuscheibe. Was man zu Haus als (Schreibtisch)-Lampe bezeichnet ist korrekt eine (Schreibtisch)-Leuchte.
Ich habe einen brief vom Belgischen staat mit google in Deutsch übersetzt.
DRL (Tagfahrlicht) verpflichtend ab 2011
Datum: 31. Januar 2011
Ab 7. Februar 2011 um DRL in Belgien für alle Neuwagen
(M1: Fahrzeuge für die Beförderung von Passagieren mit mehr als acht Sitzplätzen
dem Fahrersitz) und Kleintransporter (N1: Fahrzeuge
den Transport von Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen) angewendet werden.
Ab 7. August 2012, decken diese separate Tagfahrleuchten auf der Vorderseite alle
Neufahrzeuge. Diese Maßnahme, die das Tagfahrlicht, müssen Fahrzeuge sichtbar während des Tages
und reduzieren damit die Zahl der Todesfälle.
Europäische Anforderung
Belgien erfüllt von diesem Zeitpunkt an in den Anforderungen an die Beleuchtung in Europa zu sein. die
EU-Kommission verbietet den Mitgliedstaaten, eine EG-Typgenehmigung oder der nationalen haben
Typgenehmigung für neue Fahrzeugtypen, die nicht für nicht qualifizieren
Tagfahrlicht.
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Gesetzgebung und Xenon tagsüber
Was sind Tagfahrleuchten oder Tagfahrlicht?
Das Tagfahrlicht oder Tagfahrlicht sind in Fahrtrichtung, auf der Vorderseite des
ein Fahrzeug und weißes Licht emittieren. Sie müssen automatisch aufleuchten, wenn der Motor
off.
Wenn die Nebelscheinwerfer oder Scheinwerfer müssen zünden die Lichter auch automatisch
zu löschen. Wenn das Tagfahrlicht oder Tagfahrlicht, werden die standlichter und rückleuchten sowie die Umfanglichter und jede Seitenmarkierungsleuchten und Kennzeichenbeleuchtung
nicht entzünden.
Ein Fahrzeug (für M1 und N1) für 7. Februar 2011 ist oder genehmigt
Fahrzeuge anderer Klassen, die für 7. August 2012 genehmigt wurden, wird
DRL ist nicht erforderlich.
Quelle: Belgium.be
Beim antara brennt immer alles gleichzeitig, das kann doch nicht richtig sein??
Sch...übersetzung
Unglaublich was sie alles wissen und wass für eine Welt dahinter steckt?
Arbeiten sie bei Opel oder so?
So sonderlich ist diese Welt dahinter nicht, zumindest ist diese überall gleich und eigentlich kennt das auch jeder:
Es gibt eine gesetzliche Verordnung, wie hoch eine Raumtemperatur an einem Arbeitsplatz mindestens sein muss, aber ob diese Heizung durch Öl, Gas, Elektrisch (Nachtspreicher), regenerativ, ... zu erfolgen hat, ist völlig egal.
Nimmt man dafür eine Öl-Heizung, dann muss diese Öl-Heizung entsprechende technische Vorschriften erfüllen, die bei einer Nachtspeicher E-Heizung völlig andere sind.
Aber es gibt keine "Zwangsverbindung", dass Arbeitsplätze mit einer Ölheizung beheizt werden müssen.
Die Arbeitsfläche in der Küche muss eine Norm erfüllen (Höhe, Reinigungsfähigkeit, ...)
Eine Kunststoff-Arbeitsplatte muss eine technische Norm erfüllen (Hitzeresistenz, ...)
Aber keine Zwangsverbindung, dass eine Küchenarbeitsplatte eine Kunststoff-(beschichtete) Platte sein muss.
Es ist immer der selbe Trick und bei einem Auto ist das nichts anderes, mein Wissen ist da nicht so sonderlich groß.
Hatte bei Opel Deutschland nachgefragt.
Sie wissen auch nicht was tagfahrlicht T3X beinhaltet (anderer scheinwerfer oder separat?). Unglaublicht!
Hatte bei Opel Deutschland nachgefragt.
Sie wissen auch nicht was tagfahrlicht T3X beinhaltet (anderer scheinwerfer oder separat?). Unglaublicht!
Begreifen sie dass?
Es ist doch nicht so ganz grundlos, dass Opel mächtig in den Seilen hängt.
Wie meinen sie?
Opel hat seit Jahrzehnten eine über alle Maßen inkonsistente Organisationsstruktur, die sie selber für wahnsinnig effektiv halten, aber nach außen solch lustige Effekte wie hier hervorbringen und intern irrsinnige Geldbeträge verbrennen lässt.
Es geht nicht darum, dass die rechte Hand nicht weiß, was die Linke tut, sondern hier weiß eine Hand nicht mal, dass eine andere überhaupt noch existieren könnte. Viele Dinge werden doppelt gemacht, mit dann je nach Stelle auch unterschiedlichem Ergebnis, viele Dinge werden nicht gemacht, etliche Dinge werden nur zur Hälfte und dann nicht weiter gemacht.
Einfach nur Opel
Und dann fragt man sich warum die kunden unzufrieden sind.
Sie haben recht mit diese analyse.