Garantie gerade abgelaufen - Getriebe defekt - erst 30.000km, Kulanz nur 75% von Material? Wieso?
Der Eos ist ein 150 Ps 2.0 TSI
Erstzulassung 3.2009 und gerade mal 31.000km gefahren.
Nun geht der 5 Gang nicht mehr rein.
VW bietet an: 75 % der Materialkosten zu übernehmen. Verbleiben ca. 1600 € an
Reparaturkosten.
Besteht eine Möglichkeit gegen das Kulanzangebot vorzugehen und wie stellt mann das am besten an.
NEIN; Kulanz ist IMMER eine freiwillige, nicht einklagbare Leistung des Herstellers.
Weitere Infos:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/K...
Natürlich kann man gegen ein Kulanzangebot angehen:
Nichts ist einfacher als das, man nimmt es nicht an!
Naja, die Garantie ist abgelaufen. Du hast doch noch Glück, dass VW 75% übernimmt. Bei was für einem Eos auch immer.
Einen 2.0 TSI gibts nicht mit 150 PS, nur mit 200 o. 210 PS, je nach Jahrgang und der 2.0 FSI mit 150 PS wurde bereits 2008 eingstampft. Scheint eher, du hast damals einen Ladenhüter aus 08 erwischt.
Man hat Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Gewährleistung und man hat Anspruch auf die Garantieleistungen die der Hersteller/Verkäufer anbietet.
Wenn jedoch die entsprechenden Fristen abgelaufen hat man keine Ansprüche mehr an den Händler oder den Hersteller. Da kann man nur noch ganz lieb fragen ob der Hersteller/Händler nicht vielleicht doch und ausnahmsweise bereit wäre sich an dem Schaden zu beteiligen.
Eine Kulanz ist immer ein absolut freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers/Händlers.
Entsprechend gibt es da keinen Anspruch.
Man kann bestenfalls deutlich machen das man unter den gegebenen Umständen das Angebot für unzureichend hält und darum bittet den Sachverhalt nochmals zu überprüfen und das Angebot evtl. nachzubessern.
Aber wie gesagt - Kulanz ist KEIN Muss sondern freiwillig!
Und wenn sich jemand schon freiwillig an Reparaturkosten beteiligt obwohl er das gar nicht müßte , dann sollte man entsprechend taktvoll beim Verhandeln sein...
Also höflich bleiben und nicht "die Axt im Walde" spielen - denn sonst kann es schnell passieren das der Sachverhalt tatsächlich neu geprüft wird, nur leider mit dem Ergebnis das die Kulanzleistung reduziert oder ganz gestrichen wird.
Fakt ist: Man hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Geht nach 2 Jahren und einem Tag etwas kaputt, hat man keinen Anspruch mehr aus der Gewährleistung.
Natürlich sollte ein Getriebe länger als 24 Monate halten - in der Regel ein Autoleben lang - aber keine Regel ohne Ausnahme.
Daher solltest Du froh sein, dass sich VW an der Reparatur beteiligt.
Wie schon vorher beschrieben: Einen Anspruch auf Kulanz gibt es nicht.
Hier stellt sich zusätzlich die Frage, warum keine Garantieverlängerung abgeschlossen wurde.
Kein Hersteller wird die Leute mit einer GV schlechter stellen, als Leute ohne GV. Eine volle Übernahme durch Kulanz wäre eine Schlechterstellung, denn die Leute mit GV hätten dann für eine Leistung bezahlt, die anderen ohne diese Zahlung auch gewährt wird.
Das wird niemals passieren, denn wer wird in Zukunft eine GV abschließen, wenn man dadurch keine Vorteile erhält?
Auch hier gibt es eine "Moral", die der Hersteller bei der Gewährung von Kulanz beachtet.
An "Alle" vielen Dank !!!!
Habe auch ein neues Getriebe bei 46000 km und 23 Monaten bekommen.( KOstenlos )Bj O5.2009