Kaufvertrag für Gebrauchtwagen (BMW 320d touring)
Hallo zusammen,
ich möchte wie oben schon geschrieben einen gebrauchten BMW 320d touring von einem Händler kaufen. Es ist kein orrizieller BMW Händler sondern ein freier. Ich würde zum ersten mal bei einem freien Händler einen Wagen kaufen und weis nicht ob der Kaufvertrag für mich als Käufer ausreichend ist. Ich habe ihn mal angehangen. Müsste da vielleicht noch etwas rein was die Garantie angeht oder soll ich noch einen Beleg für die Garantie anfordern?
Vielen Dank im Voraus
So wie ich das sehe, übernimmt ein Dritter die Garantiepflichten.
Wenn Du also einmal einen Mangel oder Defekt an dem Fahrzeug haben solltest, nußt Du das dort "anmelden".
Mich würden die Arbeitszeiten stören -
http://www.mygarantie.com/?uid=12.
Des weiteren ist erst einmal nicht ersichtlich, welchen Versicherungsumfang die Garantie beinhaltet - http://www.mygarantie.com/?uid=5.
Was ist denn das für ein selbst gebastelter Vertrag?
was ist eine Durch-SITZ-Kontrolle, ob die Sitzpolster zu weich sind?
TÜV ist eine relativ alte Firma, die man kaum als neu erhalten kann,
eine AU gibt es schon lange nicht mehr, in neu erst recht nicht,
ein Eigentumsvorbehalt ist hochgradig rechtswidrig
(ja, machen alle, ändert nichts daran),eine geleistete Anzahlung verfällt niemals pauschal zugunsten des Verkäufers, ausgenommen, man vereinbart dies vertraglich, so wie hier durch Unterschrift.
...
was die "Standarddeckung" dieser Versicherung beinhaltet kann man sich dank des gesetzten Links selber anschauen und bewerten,
interessant ist allerdings bei dieser Versicherung, dass der Autokäufer sie bezahlt (steht so auch im Vertrag), jedoch der Auto-Verkäufer eine Prämie erhält, wenn sie nicht in Anspruch genommen wird.
Auf der Webseite der Versicherung unter "Fachhändler" und dann "Rückvergütungsmodell". Der Verkäufer verdient daran, selbst berechtigte Ansprüche abzuwimmeln, das ist doch mal "ehrlich".
Allein schon bei dem Erstgenannten kann man nicht unbedingt von einem professionellen und vielleicht auch noch seriösen Verkäufer ausgehen.
Hallo noch mal,
vielen Dank für die Antworten. Das mit der Garantie ist mir auch nicht so geheuer. Ich werde das wohl lieber lassen und ein Paar Euros mehr ausgeben und was hier in meiner Nähe suchen.
Garantie hin oder her:
bei einer Gebrauchtwagengarantie muss dir folgendes klar sein: die garantie deckt zwar reparaturen (motor, getriebe etc.) ab, jedoch liegt hier meist eine kilometerbegrenzung vor.
Beispiel: bis 90.000 Km übernehmen die garantiefirmen noch 50% der Materialkosten, die Lohnekosten werden "meist" zu 100% erstattet (kann aber abweichen). Ab 100.000 Km Laufleistung werden dann nur noch 40% Materialkosten übernommen und so weiter....
Bei dem Kilometerstand von 94.000 Km sollte Dir klar sein, dass Du bei jeder Reparatur ca. 50% Eigenanteil zu zahlen hast!!!
Der Vertrag an sich ist ok. Nicht der schönste aber es zählt ja, was drinnen steht. Und soweit ich lesen kann, ist er verständlich ausgedrückt.
Freier Händler oder Markenhändler ist eigentlich egal, solange nix verschwiegen wird und eine Garantie im Kaufpreis enthalten ist...
DAS IST MEINE MEINUNG!
LG S. Hoyer
www.carmakler.eu
Dass ein Händler / Verkäufer einen derartigen Vertrag "ganz ok" findet, ist zwar nachvollziehbar, aber auch für den Händler mehr als kurzsichtig.
Die für einen Händler / Verkäufer "angenehmen" Formulierungen bieten im Ernstfall keinerlei Schutz, sondern verteuern für den Händler / Verkäufer die gesamte Angelegenheit extremst.
Ein Zurückziehen auf irgendwelche nicht ganz saubere Vertragsklauseln (wie hier mehr als ausreichend vorhanden) hat nur den Effekt, dass der Käufer zu einem Anwalt geht - und dann kommt es doppelt:
Für den Anwalt dauert es keine 10 Minuten, das als unwirksam nachzuweisen(dafür hat man Textblöcke im Rechner abgespeichert, das wird nur zusammen geklickt), somit hat man als Verkäufer
nichts gewonnen, UND
auch noch zusätzlich die Anwaltskosten am Hals
die man sich selbst durch so einen Vertrag generiert hat.
So ganz nebenbei:
Durch die Konzentration und Preferierung irgendeiner Garantie wurde in diesem Vertrag völlig vom verkaufenden Händler vergessen, die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate zu reduzieren. Ein pauschaler Hinweis in irgendwelchen AGB hat gegenüber Endverbrauchern keinerlei Wirkung.
Hier erhält der Käufer uneingeschränkt volle 24 Monate Gewährleistung auf ein gebrauchtes Fahrzeug.
Ob das tatsächlich so im Sinne des verkaufenden Händlers ist, oder der nur ein ahnungsloser Vollpfosten ist und man sich im weiteren Verlauf dann aufgrund seiner Ahnungslosigkeit um jeden berechtigten Cent streiten muss?