Dass ein Händler / Verkäufer einen derartigen Vertrag "ganz ok" findet, ist zwar nachvollziehbar, aber auch für den Händler mehr als kurzsichtig.
Die für einen Händler / Verkäufer "angenehmen" Formulierungen bieten im Ernstfall keinerlei Schutz, sondern verteuern für den Händler / Verkäufer die gesamte Angelegenheit extremst.
Ein Zurückziehen auf irgendwelche nicht ganz saubere Vertragsklauseln (wie hier mehr als ausreichend vorhanden) hat nur den Effekt, dass der Käufer zu einem Anwalt geht - und dann kommt es doppelt:
Für den Anwalt dauert es keine 10 Minuten, das als unwirksam nachzuweisen(dafür hat man Textblöcke im Rechner abgespeichert, das wird nur zusammen geklickt), somit hat man als Verkäufer
So ganz nebenbei:
Durch die Konzentration und Preferierung irgendeiner Garantie wurde in diesem Vertrag völlig vom verkaufenden Händler vergessen, die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate zu reduzieren. Ein pauschaler Hinweis in irgendwelchen AGB hat gegenüber Endverbrauchern keinerlei Wirkung.
Hier erhält der Käufer uneingeschränkt volle 24 Monate Gewährleistung auf ein gebrauchtes Fahrzeug.
Ob das tatsächlich so im Sinne des verkaufenden Händlers ist, oder der nur ein ahnungsloser Vollpfosten ist und man sich im weiteren Verlauf dann aufgrund seiner Ahnungslosigkeit um jeden berechtigten Cent streiten muss?