Oldtimer mit Gasanlage aus Polen
Bekommt man einen Oldtimer aus Polen, der bereits eine alte Gasanlage besitzt hier in Deutschland zugelassen? Zum Beispiel alter Wolga mit alter Gasanlage. Ich habe dort Busse gesehen, da lag einfach hinten eine Gasflasche drin. Hat jemand Erfahrungen? Danke
das gasgerümpel sollte schon die geltenden vorschriften erfüllen um überhaupt eine zulassung zu bekommen.
eine h-zulassung ist mit der verbastelei eh unmöglich.
Da wirst du wohl eine Einzelabnahme beim TÜV machen müssen.
Die Märchen,das dort Gasflaschen lose im Kofferraum rumliegen,kannst du deinem Opa erzählen.Auch dort wird ordentlich eingebaut,wie ich aus eigener Erfahrung weiss!
http://www.lpgforum.de/autogas-anlagen/9586-tuev-abnahme-einer-polnischen-gasanlage.html
Wenn die Anlagenteile eine Zulassung haben oder über eine Bestandsschutzregel weiterhin zulässig sind, ist die erste Hürde geschafft.
Wenn der Einbau entsprechend den Vorschriften fachgerecht ausgeführt ist, dann ist die Gasanlage komplett zulässig.
Für eine H-Zulassung ist eine Gasanlage auch KEIN Hinderungsgrund, es gab schon vor weit mehr als 50 Jahren Gasanlagen, wieso sollte ein Fahrzeug wegen einer Gasanlage nicht "zeitgenössisch" sein, wenn es bereits vor 50 Jahren eingebaut war und damit herumgefahren ist?
Hier gelten die gleichen Kriterien, wie bei jeder anderen technischen Fahrzeugeinrichtung auch:
Da das Fahrzeug mindestens 30 Jahre als sein muss und Einbauten in den ersten 10 Jahren erfolgt sein ,üssen oder hätten möglich sein müssen, muss es sich grundsätzlich um eine verbaute Technik handeln, die vor mindestens 20 Jahren bereits möglich gewesen wäre.
Ausgenommen davon sind grundsätzlich sicherheitsrelevante Bauteile, also bei einer Gasanlage zB. Absperrventile oder Zuleitungen. Die dürfen auch erheblich neuer sein, so lange sie den allgemeinen Charakter des Fahrzeugs nicht verändern, also zB. die äußere optische Erscheinung nicht verändern.
Grundsätzlich besteht keinerlei Problem; im Detail dann aber vermutlich schon, ob der Nachweis geführt werden kann, dass die verbauten Teile zulässig, also nach einer zumindest damals geltenden Norm geprüft und für zulässig erklärt sind.
Kommt aber viel auf die verbaute Gasanlage, Einbaubetrieb und Herkunft der Fahrzeugs an.
In Polen war es früher üblich, Autos mit selbst gebauten Gasanlagen zu fahren.
Und das dazu Gasflaschen, wie bei unseren Gasgrills, im Kofferraum oder dem Rücksitz lagen war selbstverständlich.
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Wahrscheinlich muss man sich selbst ein Bild machen und hier mit dem TÜV oder DEKRA vorher abklären