Gasanlage für Oldtimer
Darf man einen Oldtimer(H-Kennzeichen)mit Gasanlage ausrüsten,ohne die H-Zulassung zu verlieren. TÜV sagt,nur wenn die Anlage schon vor 20 Jahren eingebaut wurde.Restaurator sagt ja,wenn damals möglich gewesen wäre.Solche einfachen Anlage waren damals z.B. in Holland gang und gebe.Was stimmt jetzt.
Die Antworten sowohl von TÜV als auch des Restaurators stimmen TEILWEISE:
Falls die Anlage vor DREISSIG!! (nicht 20) Jahren bereits für Deinen Fahrzeugtyp verfügbar war, ist dies ein so genannter "zeitgenössischer Umbau" ... und dann steht zumindest in dieser Sache einer H-Zulassung nichts entgegen.
Falls Du jedoch erst jetzt eine solche Anlage in Dein bereits per H-Zulassung laufendes Auto installieren willst, bist Du zunächst mal die H-Zulassung los und müsstest ein neues Gutachten für eine erneute H-Zulassung beibringen, in dem insbesondere der Einbau der Gasanlage als "zeitgenössische Modifikation" bescheinigt wird.
Hier sind die Voraussetzungen für ein H-Gutachten.
http://209.85.175.104/search?q=cache:EfgzGJVGwMoJ:www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf+h-kennzeichen+voraussetzung+tuev&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de
Das Wort 'Gasanlage' kommt darin nicht ein mal vor, also wäre davon auszugehen, daß mit einer nachgerüsteten Gasanlage eine positive Begutachtung nicht möglich sei.
Da aber zahlreiche Fahrzeuge trotz nachgerüsteter Gasanlage in den Genuß einer H-Zulassung gekommen sind, scheint diese Nachrüstung unterschiedlich bewertet zu werden, ein typisches Beispiel für die horrende Rechtsunsicherheit in der gesamt-DDR. Und das heißt, solange rumtelefonieren, bis man eine TÜV Prüfstelle gefunden hat, die sich bereit erklärt, ein H-Gutachten trotz nachgerüsteter Gasanlage zu erstellen. Viel Erfolg.
hallo chevy,
ich kann mich lo nur anschließen, sollte die gasanlage tatsächlich vor dreissig jahren für dein fahrzeug verfügbar gewesen sein, dann macht dir der tüv tatsächlich keine probleme. ansonsten ist deine h-zulassung tatsächlich hinfällig.
der gesetzgeber verlangt, dass durch ein gutachten vom tüv bestätigt wird, dass sich dein fahrzeug im "originalzustand" befindet d.h es dürfen nur teile verbaut sein, die auch schon damals für dein fahrzeug erhältlich waren.
leider kommt es immer wieder vor, dass einige dieser fahrzeuge nach zuteilung der h-zulassung mit anderem nicht zeitgemäßem zubehör aufgewertet werden.
der gesetzgeber hat dies aber klar geregelt und formuliert
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__23.html
http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#23