Hallo alle zusammen, bin neu ab heute hier und hoffe alles richtig zu machen, wenn nicht nehme ich g
wir fahren einen VW Transparter Kombi "Gewinner-T5" 2,5 l TDI 96 KW, Bj. 10/2009, 6-Gangetriebe.
So.-Ausstattung, Anhängerkuppl. mit Berganfahrassistent, ESP, Gespannstabilisiereung und Tempomat.
Nach den ersten Wochen stellte sich das problem ein, daß der T5 beim heranfahren an Stellen im Straßenverkehr an denen man abbremsen muss bis zum Anhalten,
(Kreuzung, Fußgängerüberwege, Ein.-Ausfahten an unserem Grundstück usw.)
und anschließend wieder anfahren oder beschläunigen muss, der T5 beim weggehen vom Gaspedal selbständig beschläunigt, zum Teil so stark dass man unbedingt bremsen muss, auch über eine Länge von ca. 3 bis 500 mtr.
Wir haben den T5 leider nicht an unserem Wohnort gekauft sondern ca. 50 Km entfernt, und haben somit nicht die Möglichkeit täglich beim Händler zu reklamieren.
nach den ersten 15.000 Km haben wir beim Kundendienst diese Symtome beanstandet, die Werkstatt sagt aber Sie können keinen Fehler finden.
Seid wir den T5 vom KD zurück haben hat sich der Fehler noch verschlechtert, das selbstständige beschläunigen ist noch stärker wie vorher, zudem ist die Laufleistung auf eine Tankfüllung um 150 KM weniger als vor dem KD.
Ich selbst habe den Verdacht, daß der Fehler mit dem Berganfahrasisstent zu tun hat.
Meine Frage nun:
Kann jemand hier im Forum eventuell uns mit einem Rat helfen ????
der bergangfahrassistent ist meines wissens nur ein sytsem welches die bremse langsamer lösen lässt sodass dein Fzg nicht zurück rollen kann während du anfährst
dann müssten deine Bremsen schon richtig heiss geworden sein
Wo muß man eigentlich wohnen, daß der nächste VAG Händler 50km weit weg ist?
Da auf dem Auto noch Garantie ist, ist die Fahrt zu VW sowieso unumgänglich und von Eigenleistung Abstand zu nehmen, wei die nur die Garantiebestimmungen verletzen würde. Die VW Werkstatt sollte aber dringendst gewechselt werden.
Hat VW nicht eine zweijährige Garantie? dann kannst Du bei jedem VW-Händler reklamieren.
- Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung, da ist der entsprechende Händler der Ansprechpartner.