Gebrauchtwagen mit verlängerter Steuerkette gekauft
Hallo,
ich habe im Oktober vergangenen Jahres bei einem Händler (kein Nissan Händler) einen Nissan Micra K12, Baujahr 2004, 70000km gekauft.
Ein paar Mal hatte ich Probleme beim Starten, dachte aber, es liege an der extremen Kälte, bis auf einmal die gelbe Kontrollleuchte aufleuchtete. Bei der Fehlerauslesung bei Nissan hiess es dann, der Nockenwellensensor sei defekt. Den habe ich dann austauschen lassen, was mich 175€ gekostet hat.
Zwischenzeitlich bin ich an Heiligabend dann noch mitten auf der Strasse gestrandet und musste den Adac rufen, der mir für 100€ eine neue Batterie eingesetzt hat. Diese hatte gar keinen Saft mehr.
Doch genau 2 Tage, nachdem der Nockenwellensensor ausgetauscht wurde, ging die gelbe Motorwarnleuchte wieder an.
Nun heisst es, es wäre höchstwahrscheinlich die Steuerkette und doch nicht der Nockenwellensensor. Dem auf die Spur zu kommen, würde mich nochmals 150€ kosten...
Ich habe den Eindruck, der Händler hat mich über`s Ohr gehauen... Denn ich Doofian hatte vor dem Kauf nach dem Zahnriemen gefragt (noch nie von Steuerkette gehört..) und der Händler, der auch eine Kfz-Werkstatt hat, meinte, "da müsste man mal nachschauen"...
Ich könnte mich jetzt sonstwohin beissen. Ich weiss, dass der Nockenwellensensor nicht in den Garantieumfang fällt, da es hierbei um Verschleiss geht.
Doch was ist mit der Steuerkette?
Wäre sehr dankbar über eine Antwort!!!
Mfg!
Nissan bzw. ein Nissan-Händler kennt die Problematik Nockenwinkelsensor/Steuerkette. Bei einer längeren Probefahrt wär es auch aufgefallen, dass es nicht an den Sensoren liegt oder man hätte die alten Sensoren aufheben müssen, weil eine eindeutige Diagnose nicht möglich ist, um sie wieder umtauschen zu können. Das würde ich auch verlangen.
Dann aber nochmal 150€ für eine genaue Diagnose zu verlangen halte ich für eine Frechheit. An was soll es sonst noch liegen? Der Fehler liegt auf der Hand und lässt sich mit dem Abbau des Ventildeckels und Messen des Kolbens des Kettenspanners noch eindeutiger beweisen.
Die andere Seite ist der Händler, wo du dass Auto gekauft hast. Eine Steuerkette ist für das ganze Autoleben gebaut und somit kein Verschleissteil.
Im Rahmen der Gewährleistung müsste dir dieser Händler das noch reparieren.
Linksfahrer was meinst du dazu?
Im Rahmen der Gewährleistung sollte man den Händler in die Pflicht nehmen und auf Nachbesserung bestehen.
Die Kosten dafür hat alleine der Händler zu tragen.
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist sogar der Händler in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass der Händler erstmal beweisen muss, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Verkaufs technisch in Ordnung war. Kann er natürlich nicht.
Also muss der Händler alle Kosten für Diagnose und Instandsetzung alleine tragen.
ER hat auch wegen dem gleichen Mangel 3 Versuche zur Nachbesserung. Scheitern diese, hat der Käufer das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages.
Das bedeutet dann Rücktritt vom Kaufvertrag und Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsgebühr, oder aber Minderung des Kaufpreises und somit Rückerstattung der Kaufpreisdifferenz.
Ich würde in solchen Fällen aber immer, wenn alle Instandsetzungsversuche scheitern, vom Kaufvertrag zurücktreten. Sonst hat der Ärger ja nie ein Ende.
Kette ist ein "Verschleißteil" im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung. Bei der gG geht es übliche oder nicht mehr übliche Alterung oder Abnutzung.
Dass sich eine Kette im Laufe der Zeit längt, ist deren völlig normales Verhalten, ansonsten würde man doch keinen automatischen Kettenspanner benötigen, der die zunehmende Längung ausgleicht.
Eine Kette reißt nicht, wie es ein "abgeschlurrter" Zahnriemen macht, also zumindest ist das ein doch nur sehr seltener Defekt, aber Längung, das ist völlig normal.
Jede Fahrradkette oder Motorradkette längt sich und muss nachgespannt werden, wenn sie zu sehr durchhängt. Passiert im Motor genauso und wird dort durch einen Kettenspanner automatisch nachgespannt.
Dass manchmal Ketten verbaut sind, die sich innerhalb der Motorlebensdauer auch übermäßig längen, dass der Spanner nicht mehr ausgleichen kann, ist unschön aber immer mehr "üblich".
VW ist so ein Kandidat, wo auch hier im Forum reisen Threads zu diesem Thema existieren, egal ob der 3.2 VR6 oder die relativ neuen 1.4 als TFSI/TSI/THW/..., die reihenweise bei schon 60.000 damit herumlaborieren.
Leider gehört ein Motor im Micra auch zu diesen Dingern, die damit nicht unauffällig sind.
Ausgehend von der Beschreibung und Vermutung des Werkstattmeisters gehe ich auch davon aus, dass es sich um die "zu lange" Kette handelt und aufgrund dieser wenigen Daten auch davon, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt.
Mangel schon, aber eher nicht Gewährleistungsmangel für den der Verkäufer geradestehen muss.
Da allerdings noch keine 6 Monate seit dem Kauf vergangen ist, ist noch nicht die Beweislastumkehr eingetreten und der Verkäufer muss nachweisen, dass es keine Gewährleistung ist oder den Mangel beseitigen.
Was anderes sind
- die Batterie, das dürfte Zweifelsfrei übliche Alterung, konkret das Erreichen einer normalen Lebensdauer sein. Ein verstorbene Batterie hat auch nichts mit der Steuerkette zu tun.
- der Nockenwellensensor.
DAS wäre eigentlich eine klare Sache für die Gewährleistung gewesen, unabhängig, ob der nun wirklich defekt war oder nicht.
Da verstehe ich nicht, wie das ab lief, dass da was bezahlt werden musste.
Wurde da der Verkäufer überhaupt nicht aufgefordert, das zu beseitigen, sondern in eine "fremde" Werkstatt gegeben oder hat der Verkäufer da schon die Mängelbeseitigung verweigert?
Jetzt will die Werkstatt 150 Euro für eine Fehlersuche - welche Werkstatt?
Die vom Verkäufer oder "was Fremdes", wieso zu einer fremden Werkstatt, wenn der Verkäufer in der Gewährleistung stehen könnte?
Es ist auch zu vermuten, dass der Austausch von dem Ding unnötig war; Man hat zwar korrekt festgestellt, dass das Ding nur Müll erzählt, aber wenn der bereits Müll gezeigt bekommen hat - eine fehlerhafte Stellung der Nockenwelle, weil die Kette zu lang war/ist, dann hat der richtig gearbeitet.
Problem ist jetzt die Nachweisbarkeit, liegt alles in einer Hand, also die Reparatur der Kette bei der gleichen Werkstatt, dann geht das recht einfach über Aktion und Reaktion - dafür muss man aber die Kette in der (vermutlich) "falschen" Werkstatt reparieren lassen, was dann Geld kostet.
1.000 Euro zahlen, um 150 zurück zu bekommen, ist kein anzustrebendes Geschäftsmodell. Taktisch klüger, die 150 als "Lehrgeld" weg zu stecken und die Reparatur der Kette kostenlos über die Gewährleistung zu bekommen - wenn es denn über die Gewährleistung läuft.
Nach meiner Einschätzung hat man sich da selber ein zumindest kleines Ei auf den Kragen genagelt.
Ich würde den Verkäufer auffordern, einen Mangel im unruhigen Motorlauf, unübliche Motorgeräusche und Fehlermeldung der Motorkontrollleuchte besteht, zu beseitigen. Als Hinweis noch, dass ein befreundeter Werkstattmeister auf Probleme mit den Steuerzeiten und vermutlich der Steuerkette tippt.
Versuch macht kluch, und ein anderer Weg würde den Weg über die Gewährleistung immer mehr, vermutlich auch vollständig verbauen.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ich habe den Wagen in Hamburg gekauft, bin aber aus Kiel.
Als die Fehlermeldung kam und der Wagen nicht mehr angesprungen ist, bin ich kurzfristig schnell zu ATU, die den Nockenwellsensordefekt ausgelesen haben. Die haben mich zu Nissan geschickt.
Die bei Nissan haben den defekt bestätigt und mir gesagt, es wäre doch nicht die Steuerkette, wie sie zunächst angenommen haben.
Ich habe im Internet gelesen, dass es sich beim Nockenwellensensor um ein Verschleissteil handelt und somit keine Gewährleistung besteht..
Als die Batterie ausgetauscht wurde vom Adac, hiess es auch, dass der Nockenwellensensor die Batterie kaputt gemacht hätte.
(Die nagelneue Batterie spielt aber inzwischen auch schon nicht mehr mit)