Gebrauchtwagen garantie
hallo
ich habe mir vor kurzem (1 monat) ein mitsubishi lancer 2l 16v sport gekauft und habe jetzt hab ich das problem das eventuel hinten rechts die bremskolben fest sind und hab das nicht gleich gemerkt also fahre damit schon schätzungsweise 2 woche bin pendler und fahre viele km.
habe dadurch das er noch net so alt ist ja noch gebrauchtwagen garantie und der werkstattmeister meinte die bremsbelge müssen auch gewechselt werden müssen
nun zu meiner frage:
zähl die reperatur des bremskobelms als garantiefall sowie auch die folgenschäden wie die starke abnutzung der bremsbelge?
Da muss ich dich entäuschen. Bremsen gehören zu der Kategorie "Verschleißteile" und werden in der Regel nicht von der Garantie übernommen. Schau doch mal geneuer in dem Garantieheft nach, da steht es beschrieben.
Mfg
also zählen die bremskolben auch unter verschleissteile?
Bremskolben sind keine Verschleißteile. Unter verschleißteile versteht man folgendes: Bremsen sowie Bremsscheiben, Kupplung, Glühlampen, Auspuff, Stossdämpfer, Reifen usw. Keine Motorteile sowie Elektrik, Fahrwerk, Karosserie usw.
das doch schonmal gut weil es zu 75% an den kolben liegt die bremsbelge so wie scheiben wurden vom vorbesitzer noch neu gemacht läuft ja alles übers autohaus
dann dank ich schonmal für die schnelle antwort
dann noch garantieheft durchblettern und gut ist
Hallo, wie ist es dir denn aufgefallen, daß die kolben fest sind? Wenn überhaupt garantie dann nur, wenn ein lückenloser nachweis der wartungen vorweisbar ist. Dazu gehört auch das wechseln der bremsflüssigkeit, was in der regel der grund dafür ist, daß ein kolben fest wird. Hill
also das auto ist werkstatt gepflegt jede durchsicht und und und
hat vorm verkauf des letzten besitzers neue bremsen und co bekommen ist nachweissbar
aufgefallen ist es, da die felge extrem heiss wurde und es ziehmlich nach gummi gestunken hat ob es wirklich der kolben ist wird sich nachher herraustellen aber davon ging der werkstatt meister schonmal aus das es der kolben ist
Siehst du, das wird die erste frage sein, die die versicherung dir stellen wird, warumm erst nach 2 wochen. Aber ich gebe dir mal einen internen tipp. Wir haben einen bei uns im team "linksfahrer" am besten wartest du bis der on ist, dann bekommst du zumindest auf rechtlicher seite eine mit sicherheit fundiete aussage. Hill
Garantie ist nur das, was auch garantiert wurde. Dazu den Garantievertrag / Garantie-"Urkunde" lesen, was garantiert wurde und was nicht. Was der eine im Garantievertrag hat, muss der andere noch lange nicht haben.
Was Garantie überhaupt bedeutet, hier mal nachlesen:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
Die (freiwillige) Garantie darf nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt oder vermischt werden, das ist etwas völlig anderes, was unabhängig neben einer eventuellen Garantie existiert.
Es könnte sein, dass der Defekt von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt ist, muss man prüfen.
Was die gesetzliche Gewährleistung ist, hier mal nachlesen:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...