Bereifung hilux
Guten Tag, ich habe einen Hilux Bj. 2010 ohne Kotflügelverbreiterungen. Die serienmäßige Bereifung ist 205/80/16.
Toyota hat keine andere Bereifung zugelassen. Weiß jemand, mit welcher möglichst breiten und großen Bereifung ich bei der DEKRA eine EBE erhalten kann? Ich möchte nicht die Reifen, z.B. 225/75/16 kaufen und dann keine EBE erhalten. Ich habe Stahlfelgen 16 vZoll und möchte diese auch weiter benutzen.
Hallo!
Wenn Toyota für das Fahrzeug und die Felgen keine andere Reifen-größe freigibt würde ich mal sagen siehts schlecht aus.
Sonst würde ich vorschlagen,einfach einen freundlichen Reifen-Händler oder direkt TÜV/Dekra besuchen und beraten lassen,was möglich ist.
MfG
Eine Veränderung des Reifens unter Beibehaltung der Felge ist etwas komplizierter und deutlich aufwendiger, als einen Komplettsatz breiterer Reifen mit dazu passender Felge mit fahrzeugspezifischem Gutachten zu verbauen.
- die Reifenbreite muss auf die Felge passen
315 auf 4" oder 145 auf 9" sind klar, aber die zulässigen Grenzen sind schon deutlich kleiner.
Es gibt nach ETRTO (bzw. ISO oder WdK-DIN) starre Vorgaben, welche Reifenbreite, in Abhängigkeit zum Querschnitt in Abhängigkeit zum Felgendurchmesser überhaupt zulässig sind.
Die ETRTO-Liste kann man von vielen Web-Seiten der Reifenherstellern direkt herunterladen, zB. bei Conti unter dem Begriff "Technischer Ratgeber".
Alle anderen Kombinationen, die nicht in dieser Listung aufgeführt sind, benötigen eine individuelle Verwendungsfreigabe des Reifenherstellers.
- Der Umfang muss innerhalb geringer Toleranzen gleich bleiben
Der (Abroll)-Umfang verändert die Übersetzung des Fahrzeugs, damit die Tachoanzeige und u.U. auch das Abgasverhalten durch die veränderte Motordrehzahl.
Bei einer Umfangsveränderung von mehr als +0%/-3% muss ein Tachogutachten vorgelegt werden. Der Tacho darf nicht weniger als Ist anzeigen und er darf nicht mehr als die gesetzlich zulässige Toleranz anzeigen.
Bei einer Umfangsveränderung von mehr als +/- 5% wird ein Abgasgutachten benötigt, welches keine Verschlechterung des Abgasverhaltens nachweist. Das ist nicht die kleine "ASU", sondern der große Abgastest auf dem Prüfstand.
- dann sollte nicht vergessen werden, dass eine theoretisch errechnete Reifengröße auch real verfügbar sein muss, nicht nur in Breite und Querschnitt, sondern auch in Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex.
Und dafür bitte keine alten Listen benutzen. Mit Einführung der Grenzwerte über das Geräuschverhalten von Reifen zum 1.10.10 sind nur noch Reifen mit der Kennzeichnung "S" (oder "SW" für Sound) zulässig. Viele "alte" Reifen haben das nicht - weil sie oftmals vom Produzenten nicht dahingehend nachträglich überprüft werden.
Wenn man dann da durchgekommen ist und einen real existierenden Reifen in benötigter Dimension hat, dann geht es nur noch um die Freigängigkeit zu feststehenden Fahrzeugteilen (Radaufhängung und Karosserie) und der ausreichenden Abdeckung der Lauffläche.
Passt das letztendlich auch noch, dann steht der Eintragung im Rahmen einer Einzelabnahme nichts mehr im Wege, ist dann nur noch eine reine Formsache.
Danke.