BMW 525d BJ 2004 vom BMW Händler - Tacho Manipulation!
Wir haben uns vor 6 Wochen bei einem BMW Vertragshändler (einem "BMW Autohaus") im Südosten Bayerns einen gebrauchten BMW 525d Kombi mit ca 157tkm gekauft.
Das Fahrzeug haben wir über die BMW Gebrauchtwagenbörse gefunden.
Nun stellt sich folgendes heraus:
Statt der angegebenen 157tkm hat das Fahrzeug ca 320tkm gelaufen.
Aufgefallen ist die offenkundige Tacho-Manipulation beim BMW Autohaus bei uns vor Ort, bei dem ich heute einen Ölwechsel durchführen lassen wollte:
Dort wurde als erstes der Schlüssel des BMW ausgelesen und damit kam die komplette BMW ISPA Reparaturhistorie auf den Bildschirm.
Dort sah man eine lückenlose Servicehistorie für das Fahrzeug bis zum km-Stand 226.384 am 17.12.2007 bei dem der Abgasturbolader getauscht wurde.
Der darauf folgende Service am 28.11.2008 erfolgt bei einem angeblichen km-Stand von 115.886.
Die Richtigkeit der Einträge bs zum Jahr 2007 wurde mir vom betreffenden BMW Händler der das Fzg seinerzeit gewartet hat bestätigt und kann anhand von Rechnungskopien bewiesen werden.
Somit ist der km-Stand um 110486 plus eine Jahreskm-Leistung von geschätzt 40-50tkm zu niedrig angegeben.
Statt der behaupteten 160tkm hat das Fahrzeug ca 320tkm gelaufen.
Mir wurde beim Kauf des Fahrzeugs ein gefälschtes Serviceheft übergeben das Einträge aufweist, die sich sowohl hinsichtlich des betreuenden Händlers wie auch im km Stand von Einträgen im BMW ISPA Computersystem unterscheiden.
Meine Schritte bislang:
1) Rücktritt vom Kaufvertrag, Händler tel. informiert und via email in Verzug gesetzt (Frist läuft noch)
2) Anwalt eingeschaltet, der 1) nochmal schriftlich widerholt hat
3) Beschwerde an BMW Zentrale München - man hat den Fall an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet
4) ADAC kontaktiert
Anzeige wg Betrug habe ich bislang noch nicht erstattet
Wir bietem dem Händler an
a) Rücktritt Zug um Zug, Händler erstattet vollen Kaufpreis und Mängelfolgekosten
b) Händler beschafft Fahrzeug wie im Kaufvertrag beschrieben mit echter nachweisbarer Laufleistung (Serviceheft=ISPA)
Anything else ?
Was würdet Ihr noch empfehlen ?
Als Empfehlung generell bei den BMWs:
Man sollte immer auf einen kompletten Ausdruck der ISPA Historie bestehen. Das ist deren Computersystem in dem alles gespeichert wird, was bei Vertragshändlern/Werkstätten am Fahrzeug gemacht wurde.
Bei Verweisen auf Datenschutz und anderen BS-Ausflüchten besser einen anderen Wagen kaufen.
Auf den guten Ruf eines BMW Autohauses kann man sich jedenfalls nicht mehr verlassen.
Das Verkaufs-Autohaus hat beide Augen ganz feste zugedrückt, damit sie die offenkundige km-Manipulation nicht sehen.
Die ist an viertletzter Stelle in der Servicehistorie sichtbar.
Was mich wundert ist, daß BMW selbst bei solchen Inkonsistenzen in ISPA Datenbank nicht von sich aus Alarm schlägt und Händlern+Haltern eine Aufforderung zur Klärung schickt.
Was offenbar auch gerne gemacht wird sind subtilere Tachomanipulationen.
Bei denen gehen die Betrüger nicht so brachial vor wie in unsere Fall bei dem ganze 160tkm zurückgestellt wurde.
Vielmehr macht man das dort in kleinen Häppchen, 10tkm hier 15tkm da.
Zwar haben die Fahrzeuge (E60/61 ua) 4 verscheidene Orte/Steuergeräte in denen km gespeichert werden und man kann angeblich/zum Glück nicht alle erwischen.
Aber dennoch werden die Tricks der Betrüger imm raffinierter - und es gibt genug Vertragshändler die "mitspielen" oder zumindest "nichts merken"....
Also Augen auf beim Autokauf !
PS:
Für 320tkm Laufleistung ist der Wagen noch prima in Schuss wie mir die Werkstätten bestätigen - immerhin eine Sache die BMW hier richtig gemacht hat.
Empfehlen würde ich, Vertrauen in den eigenen Anwalt zu haben.
oder möchtest Du parallel zum beauftragten Anwalt selber irgendwelche geposteten Ideen ausführen,
oder möchtest Du deinem Anwalt einen Ausdruck aus einem Forum präsentieren, und ihn auffordern einen Vorschlag eines völlig unbekannten, anonymen Benutzers ohne jeden objektiv nachvollziehbaren Nachweis einer Fachkompetenz doch mal zu folgen?
Dass irgendwelche Ratschläge aus fachlich nicht kompetenter Richtung zumindest völliger Blödsinn sind, hast Du doch bereits mitbekommen.
Weder die "Inverzugsetzung" noch das "via Email" waren eine sonderliche Glanzleistung und mussten vom Anwalt nachträglich korrigiert werden.
Weitere Ratschläge können nicht mal richtig sein, da hier keinerlei Einblick weder in die geschlossenen Verträge, noch in die bisherige, laufende Korrespondenz vorliegt.
Erhoffst Du tatsächlich nützliche und auch dann noch richtige Hinweise, wenn 90% aller maßgeblichen Inhalte eines Vorgangs unbekannt sind - das kann doch nur wieder in die Hose gehen.
genau, der anwalt soll das für dich regeln.
auch alle verhandlungen zwischen dir und händler immer mit ihm vorher absprechen.
ich habe auch so ein fall vor paar jahren gehabt, daher spreche ich nur von meinen erfahrungen, wie es abgelaufen ist.
ich habe mir ein fahrzeug vor 8 jahren gekauft ( unfallwagen, w - 210, preis 23000 euro ), der von privat erworben wurde.
der wagen hatte laut tacho 91000 km gehabt, nachweislich durch unterlagen hatte er aber 107000 km. daher hat damals mein anwalt das wort URKUNDENFÄLSCHUNG in den mund genommen, was von ihm später bestätigt wurde.
als wir den verkäufer angeschrieben haben, wollte er natürlich alles rückgängig machen, zu dem von ihm verkauftem preis.
das ging leider nicht, da der wagen von mir instandgesetzt wurde und die reparaturkosten bis zu dem tag sich auf 5000 euro beliefen ( meine reparaturzeit nicht gerechnet ).
da der verkäufer mit den kosten der reparatur nicht einverstanden war, konnten wir uns nicht einigen.
aber als ihm sein anwalt erst nach einen monat!!! den ernst der lage erklärt hat, war für ihn leider schon zu spät.
alles in einem - der minderungspreis betrug in meinem fall 4500 euro, was ich sofort zugestimmt habe, da ich von vorne rein den wagen behalten wollte.
was für dich in deinen fall das beste ist, kann dir dein anwalt mehr sagen und dir die möglichkeiten aufzählen.
meiner hat jedenfalls eine super arbeit abgeliefert
Wenn nachgewiesenermaßen Tacho und Scheckheft manipuliert wurden, kann man glaub ich schon von Urkundenfälschung sprechen. Wäre ich in der Situation und würde den Wagen behalten wollen, käme jetzt der Straftatbestand der Erpressung dazu.
Zu den genannten Straftatbeständen:
Urkundenfälschung
Nein, eine Urkunde ist dadurch gekennzeichnet, dass eine natürliche Person etwas bestätigt. Der Kilomterstand wird aber nicht von einer Person auf die Anzeige geschrieben, sondern ist ein mechanisches Zählwerk, somit entfällt der Zustand "Urkunde" und damit auch keine Urkundenfälschung.Betrug
Ja, aber zum Betrug gehört auch ein Täter, der eine falsche Tatsache aufstellt und das muss nicht der Autohändler sein, sondern zB. auch der Vorbesitzer, oder Eigentümer, oder Nutzer.
Wer hier dem Autohaus als Verkäufer auch einen Betrug vorwirft, sollte auch beweisen können, dass das verkaufende Autohaus die Tat, die Tachoumstellung, durchgeführt hat. Einfach mal so "als Druckmittel" geht nach hinten los: Eine falsche Verdächtigung ist eine nicht unerhebliche Straftat.
Erpressung
Wer erpresst wen - Erpressung ist immer noch eine rechtswidrige Forderung.
Der Käufer? Die grundsätzliche Forderung zu einem angemessenen Minderpreis ist nicht rechtswidrig.
Der Verkäufer? Der stellt doch keine Forderungen.Fälschung einer technischen Aufzeichnung
Das wäre der richtige Straftatbestand zu dem Problem mit der "Urkunde". Allerdings fehlt auch hier wieder der Täter wie beim Betrug.
Straftatbestände sind hier zweifelsfrei erfüllt, §268 StGB - Fälschung technischer Aufzeichnungen in Tateinheit mit §263 StGB - Betrug, nur fehlt hier der Täter, den man beschuldigen und anzeigen könnte. Damit wird das praktisch immer im Sande verlaufen und ist nur verschwendete Zeit und unnütze Mühe.
... so ist es. wenn der wagen sonst ok. ist, was solls. es wird sich kein täter finden lassen, keinem ein betrug zuschreiben lassen. ich würde das geld für einen anwald sparen und mir lieber ein paar winterräder kaufen. erfahrungsgemäß zieht sich das über mehrere instanzen. wenn überhaupt, kommt es zu einem unbefriedigem vergleich den dann die eigenen kosten auffressen. ein erfolg wäre es, den zu finden der im auftrag einer bestimmten person, den km-stand verändert hat. aber ob der auch seinen arbeitsplatz verlieren möchte? ich würde mich dem rat von "linksfahrer" anschließen. Auch aus eigener erfahrung.
Also, 5 Monate später ein kurzes Update zur Sache:
1) das Fahrzeug wurde vom betreffenden BMW Vertragshändler unter Zwang zurück genommen.
2) Der Kaufpreis wurde gezahlt, der darüberhinaus entstandene Schaden von ca. 2300 Euro jedoch nicht.
3) Es ist eine Klage gegen das BMW Autohaus bei Gericht anhängig. Verhandlung in Kürze.
4) Anzeige bei Staatsanwaltschaft, Verbraucherzentrale und KFZ Innung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Händler.
Der ermittelnde Kripobeamte berichtete, daß die Fa. BMW in München sogar eine eigene Abteilung eingerichtet hat, die sich mit Polizeianfragen in solchen Angelegenheiten befasst.
Der Konzern ist sich des Problems also bewusst, man unternimmt auf technischer/logistischer Seite dennoch nichts um die km-Manipulation zu unterbinden.
Kürzlich wurde auf Bayern3 berichtet, daß bis zu 70% aller gebrauchten BMW 5er manipuliert sind.
Tausende Verbraucher werden hier betrogen und hemmungslos abgezockt - viele fahren mit unsicheren Fahrzeugen herum, die extrem überaltert und nicht ordnungsgemäß gewartet wurden (Zanhriemen etc).
Zum Thema Urkundenfälschung:
Es wurde hier tatsächlich ein gefälschtes Servicecheckheft vorgelegt, das fast komplett identische Stempel enthält.
Stempeltusche ist aber über Jahre hinweg nie 100% gleich, dh. die Farbe, der Kontrast und/oder die Schwärzung ändert sich natürlich laufend, sodaß über Jahre hinweg immer unterschiedliche Stempel im Heft drin sein müssen.
Bis zu dem Betrug hier habe ich auf solche Details auch nicht geachtet, kanns aber nur empfehlen.
Außerdem sollte man wo immer möglich die Servicehistorie mit Einträgen im Heft abgleichen lassen - am besten einen Ausdruck der anonymisierten Servicehistorie geben lassen.
Jeder seriöse Vertragshändler wird bei freundlicher Nachfrage ggf gegen eine kleine Gebühr helfen.