Was erwartet mich nach Schlag ins Gesicht?
Auch wenn ich, wie alle Anderen hier auch Gewalt verabscheue, kann ich Deinen Unmut verstehen. Aber direkt den Gesichtserker umgetalten? Hm, böse Sache.
Aus Deinen Erfahrungsberichten und Antworten lese ich heraus, dass Du ein ganz vernünftiger Zeitgenosse bist. Schade, dass Du Dich in der Situation nicht unter Kontrolle hattest.
Aber, ist nun mal passiert. Ich wünsche Dir, dass man Deine Extremsituation berücksichtigt und nicht den Täter zum Opfer macht.
Kopf hoch und halte uns auf dem Laufenden
Hallo Plenum!
Ich musste heute meinen geliebten Audi zu Grabe tragen
Heute Nachmittag hat mir so eine Besoffene Drecksau die Vorfahrt genommen, keine zeit zu reagieren! Da wo mal der Motorraum war, is jetzt nur noch nen Klumpen Blech!
Naja, ich schweif ab! Aufjedenfall "fiel" dann eine Total dichte Person aus der anderen Karre!
Und dann lallt der Idiot noch "Wieder einen getroffen"
Als ich mein Auto gesehen hab, hab ich ohne gross Nachzudenken, dem Herren eine schöne Breitseite ins Gesicht gegeben!
Naja, die Nase is jetzt gebrochen und ich hab ne Anzeige wegen Körperverletzung!
Kann mir vielleicht einer Sagen was mich als "strafe" erwartet?????
Erstmal eins: "Gewalt ist keine Lösung" !
Kann es vielleicht sein, dass der betrunkene Unfallgegener einfach nur unglücklich gefallen ist. Je nach Promillegehalt ist man oft sehr unsicher auf den Beinen
Womöglich ist er auch gewaltätig geworden und es war zwingend notwendig, Abwehrmaßnahmen einzuleiten. Besoffene haben sehr oft Gedächtnislücken!?
Hab ich schon erwähnt, dass ich Betrunkene und vor Allem betrunkene Autofahrer nicht mag!
Autsch!!!!
Ich sag´s ja immer wieder, ich bin froh das ich in diesem Land keine Waffe tragen darf!!
Stimmt übrigens - Gewalt ist keine Löung - aber eine
Option ist sie schon.
Wie wäre es mit"Unzurechnungsfähig durch Seelischen Stress"
Schock, oder einfach normale Menschliche Reaktion aufgrund von überdurschnittlichem plötzlich auftretendem Stress!
Ein guter Anwalt sollte das regeln können.
Danke euch schon mal!
Wenn ich Recht überlege is der ja auf mich losgegangen! Wollt mich nur verteidigen
Mord ist zwar Strafbar, aber moralisch eine Option
Alles viel zu Kompliziert...der doch bestimmt schon mit der Verletzung ausgestiegen, eine folge des Unfalls. Du hast nur stützen wollen nachdem er wankend aus dem Auto gekrochen kam und konntest ihn nicht halten und so ist er zu boden gekommen.
Hallo Cb80,
ZITAT:
Kann mir vielleicht einer Sagen was mich als "strafe" erwartet?????
Z-ENDE
Hol' mal tief Luft und setz dich hin, denn ...
ZITAT:
In welchen Fällen kann die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen werden !
Lebenslanger Entzug ist sehr selten und kommt meist im Zusammenhang
mit schweren Straftaten vor:
Bei regelmäßigen Trunkenheitsfahrten.
Wenn der Fahrer das Auto als Waffe oder für Straftaten wie Überfälle einsetzt.
Wenn er trotz mehrerer Führerscheinsperren weiterfährt.
Wenn der Fahrer als notorischer Straftäter unterwegs ist (Drängler oder Raser) oder
aggressiv auf andere Verkehrsteilnehmer reagiert (Schläger).
Z-ENDE
Dein Verhalten ist demgemäß als schwere Straftat
einzustufen ...
Der Gesetzgeber geht bei solchem Verhalten von
einer grundsätzlichen Nichteignung zur Teilnahme
am Strassenverkehr aus !
Pèdà
Tja,
alles nette Ideen um Cb80 zu helfen, aber leider sind das meiste Aufrufe zum lügen das sich die Balken biegen!
Wenn dann nur ein einziger Zeuge auftaucht dann hat Cb80 schlechte Karten und kriegt noch einen wegen Falschaussage obendrauf!
Dabei ist ein schriftliches Geständnis der Tat in einem öffentlichen Forum bestimmt nicht hilfreich!
Zudem finde ich - obwohl ich durchaus Verständnis für die Wut habe - die Reaktion mit der Breitseite recht primitiv!
Komisch ist nur das hier im Forum die schwäche des Alkohols verteufelt wird - zu recht - aber gleichzeitig Lügen und Betrügen und Falschaussagen vor Gericht völlig OK zu sein scheinen!
So eine Doppelmoral finde ich ekelig!
Deshalb erscheint mir der Vorschlag von Calrissian 08 (Unzurechnungsfähig durch seelischen Stress bzw. Schock)am sinnvollsten weil wohl am ehesten den Tatsachen entsprechend!
Alles liebe,
Blecky
Da muß ich Blecky leider recht geben. Gewalt wegen verbogenem Blech ist tiefstes Neandertal, auch wenn es, wie in diesem Fall, manchmal schwer vermeidbar ist.
Dadurch, daß dem Gegner das Nasenbein brach, ist es auch nicht mehr nur mit Körperverletzung abgetan, sondern es handelt sich um schwere Körperverletzung.
Obwohl ich als Mensch die Reaktion verstehen kann (aber keineswegs billige), wird das jeder Richter anders sehen. Du hast Dir auf jeden Fall eine Vorstrafe eingehandelt und das mit dem Fahrverbot, möglicherweise lebenslang, steht auf jeden Fall im Raum.
Falls Du öfter zu solchen Maßnahmen zur Konfliktlösung neigst, würde ich Dir dringend empfehlen, auf eigene Faust ein Aggressionsmanagementtraining zu machen, das könnte sich eventuell sogar strafmildernd auswirken. Falls Du zum ersten mal wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wirst, wird das Urteil höchstwahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt werden. Aber wenn bereits eine Vorstrafe besteht, könnte es tatsächlich zu einer Haftstrafe führen.
Hallo cb80,
da ich jeden Tag Unfälle aufnehme sind mir derartige Vorkommnisse, wie Du einen von ihnen schilderst, nichts neues und schon gar nichts unbekanntes.
Allerdings möchte ich kurz noch auf Deine Ausdrucksweise eingehen. Da wir allesamt erwachsene Menschen sind und von uns selbst behaupten, zivilisiert zu sein, sollten wir unsere Sprache auch entsprechend einrichten. Ich verstehe Deinen Zorn, aber bei allem Verständnis sollten Worte wie "Drecksau" und "Idiot" nicht in einer sachlichen Diskussion gebraucht werden. Wie gesagt, ich verstehe Deinen Groll, aber bitte nicht auf das Niveau derer sinken, deren Verhalten wir hier verurteilen. Du bittest hier andere um sachdienliche Antworten, dann frage bitte auch sachlich.
Damit wäre ich jetzt dann auch bei dem "Unfallgegner". Keine Frage, wenn dem so ist wie Du es schreibst, dass also eine voll- oder betrunkene Person Dir die Vorfahrt genommen, einen Unfall zu Deinem Nachteil verursacht und sich dann noch Dir ggü. spöttisch über das Geschehene ausgelassen hat, ist weitaus mehr als verwerflich anzusehen. Das ist aber eine andere Geschichte, die hier separat zu beurteilen ist.
Deine Reaktion ist allerdings ebenfalls als verwerflich anzusehen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass Dein Auto nun ein klumpen Blech ist und Du quasi noch verhöhnt wurdest. Das deutsche Strafgesetz und das deutsche Führerscheinrecht verlangen von jedem Autofahrer das Wahren der Disziplin in j e d e r Verkehrssituation. Das gilt auch für Dich. Dein Schlag in das Gesicht mit anschließender Fraktur der Nase des anderen ist und bleibt verboten und stellt in meinen Augen ein erwachsenenunwürdiges sowie charakterloses Verhalten dar. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Hier legen bei weitem weder Notwehr oder rechtfertigender Notstand vor, auch die etwaige Berufung auf eine Affekthandlung scheidet aus, da Du nicht unmittelbar als Geschädigter einer gleichgelagerten Tat anzusehen bist. In diesem Fall müsste dem anderen auch schon Vorsatz nachgewiesen werden.
Unsere Richter gehen mit Recht mehr und mehr dazu über, nicht nur ein Verhalten wie das Deinige als charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeuge anzusehen sondern es auch entsprechend zu ahnden (Fahrverbot). Das käme noch zur erwartenden Geldstrafe/Freiheitsstrafe wegen der Körperverletzung (KV) hinzu, je nach Deinem Vorstrafenregister respektive Deinen Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA).
@Bestatter
Ein schwere Körperverletzung liegt hier trotz des Nasenbeinbruchs nicht vor. Es wird 'lediglich' als vorsätzliche, leichte Körperverletzung eingestuft. Nicht mehr und nicht weniger. Für eine schwere Körperverletzung muss mindestens eins der folgende Merkmale erfüllt sein:
- Das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit ist verloren und/oder...
- Ein wichtiges Glied des Körpers ist verloren oder dauernd nicht mehr zu gebrauchen und/oder...
- Jemand in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.
Die schwere KV ist als Verbrechenstatbestand klassifiziert und es würde Gefängnisstrafe n i c h t unter einem Jahr bedeuten. Die einfache KV (wie im vorliegenden Fall) bedeutet Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu funf Jahre). Es ist ein Vegehenstatbestand. Bei Taten in Zusammenhang mit dem Führen von Kfz. kommen dann eben noch die Sanktion gem. $69 StGB hinzu. Dort heißt es:
Abs.1:
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
Da wir uns in diesem Plenum dazu entschlossen haben, keine Hilfestellungen zu geben um aus selbstverschuldeten Situationen heile heraus zu kommen sollten wir auch in diesem Fall nicht der Doppelmoral verfallen und Tipps geben. Wir tun CB80 damit keinen Gefallen, würde er sich doch erneut strafbar machen und wir uns obendrein noch dazu (Anstiftung zu Straftaten, strafbar!).
Gewalt ist keine Lösung und jeder sollte sich soweit im Zaum haben, dass derartige Entgleisungen nicht passieren - sowohl als auch.
Ich bin eben schon der Meinung, daß schwere Körperverletzung im Sinne von Punkt 3 "Jemand in erheblicher Weise dauernd entstellt wird" vorliegt.
Kommt jetzt ganz drauf an, wie die Staatsanwaltschaft das sieht, oder was die Schnapsdrossel für einen Winkeladvokaten anheuert.
Die dauernde erhebliche Entstellung setzt immer eine gewisse Sichtbarkeit voraus. Verstümmelungen, die unter der Kleidung bedeckt bleiben, können aber ausreichen, da sie z.B. beim Baden oder bei der Fortpflanzung sichtbar werden.
Die Beeinträchtigung muss i m m m e r erheblich sein, das heißt eine s t a r k e psychische Belastung für das Opfer bedeuten. Die Dauerhaftigkeit ist eine ungewisse Zeitspanne, in der der Zustand unverändert oder nur unbedeutend verbessert wird.
Eine gebrochene Nase respektive ein gebrochenens Nasenbein kann nach neuesten medizinschen Standards immer korrigiert werden und/oder heilt von alleine o h n e bleibende sichtbare Schäden aus. Die o.a. Kriterien werden demnach nicht erfüllt. Daher ist es k e i n e Straftat nach 226 StGB (vergl. CH. Beck, Rechtsprechung zum Strafrecht).
Dann ist er ja nochmal mit einem blauen Auge davongekommen.
Blaues Auge? In gewissem Maße hast Du Recht. Was den Schlag bzw. die KV betrifft wird er, wenn überhaupt, nicht sonderlich hart bestraft werden in diesem unserem "tollen" Rechtsstaat. Lediglich die Konsequenzen seines Handelns in Form eines Fahrverbotes (der Entzug der Fahrerlaubnis scheidet wegen des Fehlens der entsprechenden Katalogstraftat im Prinzip aus) von 1-3 Monaten fallen da schon mehr ins Gewicht.
Wenn er dann noch auf einen der Richter trift, die zu den Vertretern der weichen Linie gehören, dann, lieber Beststatter, kommt er tatsächlich mit einem 'blauen Auge' davon - und davon kann ja mittlerweile in 90% aller Fälle ausgegangen werden, verfolgt man die täglichen Nachrichten.
Ich gönne ihm das, weil er ansonsten recht vernünftig zu sein scheint und das ja nun wirklich ein starkes Stück war, daß die Schnapsdrossel da abgeliefert hat.
Trotzdem, jemandem gleich den Bahnhof umzubauen, nur weil er einem in die Karre gefahren ist? Massiv beleidigen hätte es doch auch getan.
Natürlich ist es ein starkes Stück, was der andere Autofahrer sich dort geleistet hat, keine Frage und ich hoffe, dass er an einen Staatsanwalt und Richter gerät, der in diesem Sinne anklagt bzw. urteilt, aber massiv beleidigen ist genauso charakter- und niveaulos wie schlagen. Es besagt eigentlich nur, dass man sich selbst nicht unter Kontrolle hat. Wie Du Dich gibst, so bist Du. Wer sich so an einer Unfallstelle verhält darf sich später nicht wundern, vom Richter eins 'hinter die Ohren' zu bekommen. Ich schreibe derartiges Verhalten immer mit in die Unfallanzeige mit einem besonderen Vermerk. Bis heute habe ich es noch nicht erlebt, dass derartiges Verhalten, egal ob man an den Unfall verursacht hat oder nicht, ungesühnt geblieben ist. Das bewahrt mir meinen Restglauben an das deutsche Rechtsprechungssystem. Wir haben in Deutschland -gerade auf dem Verkehrssektor- ein erstklassiges Strafrecht, nachweislich eins der besten der Welt. Leider werden die Möglichkeiten, die es bietet, von der Rechtsprechung oft nicht genügend genutzt bzw. der Strafrahmen nicht genügend ausgereizt und es ist in einigen Bereichen mehr dem Täter- als dem Opferschutz dienlich.
Zuschlagen oder beleidigen? Beides ist natürlich zu vermeiden und kann strafrechtliche Konsequenzen haben, wie hier im Forum ja schon umfänglich ausgeführt wurde. Allerdings können auch noch zivilrechtliche Forderungen anhängig werden in puncto Schmerzensgeld. Hier einschlägige Urteile mit der Nennung von Summen:
c) Körperverletzung:
ca. 1200 bei einem Nasenbeinbruch mit 3-tägigem Krankenhausaufenthalt und zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit, Urteil des ArbG Frankfurt vom 30.1.1997, Az: 16 Ca 2295/96
ca. 2500 für einen Nasenbeinbruch und eine Platzwunde am Nasenrücken (Arbeitsunfähigkeit 16 Tage), Urteil des OLG München vom 09.08.2001, Az: 19 U 2623/01
ca. 5000 für einen Nasenbeinbruch, einem Bruch der Mittelhand und zwei ausgeschlagene Zähne (sechswöchige Arbeitsunfähigkeit, dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%), Urteil des LG München I vom 15.11.2001, Az: 19 O 21405/98
8500 für eine misslungene Schönheits-Operation im Bauch-Bereich (Fettabsaugen) bei mangelhafter Aufklärung über die Risiken, Urteil des LG München I vom 06.03.2002, Az: 9 O 16100/94
e) Beleidigung:
- ca. 500 für eine Beleidigung mit den Worten blöder A.s..f.c.er, Urteil des AG Stuttgart vom 22.01.1992, Az: 14 C 10497/91
Ja, zivilrechtliche Folgen natürlich auch noch.
Hallo! Danke für eure Anteilnahme! Und Ja, ansonsten bin ich nicht so ein "Schläger"!
Weiss auch nicht was in mich gefahren ist, aber auch wenn ihr mich nicht versteht, aber nach dem Schlag ging es mir gleich viel besser.
Naja, ich werd mal sehen was jetzt kommt und auf den vielfachen Wunsch werdet ihr natürlich davon erfahren!
Hallo cb80,
nachdem was auch ich so von Dir gelesen habe würde ich Dich vom Grunde her als vernünftigen Menschen mit rationalem Denkvermögen einstufen. Was ich von Deiner Entgleisung nach dem Unfall halte, hast Du ja gelesen. Dazu stehe ich.
Unter den geschilderten Umständen -unter Einbeziehung meiner erwähnten Einschätzung Deiner Person- gehe ich stark von einer Überreaktion Deinerseits nach dem Unfall aus.
Ich wünsche Dir dennoch alles Gute und möge die Sache -zumindest was den eigentlichen Unfall und seine Folgen betrifft- für Dich zufriedenstellend geregelt werden. Was das andere betrifft solltest Du zu dem stehen, was Du getan hast und Deine Bereitschaft zeigen, die Konsequenzen zu akzeptieren und zu tragen.
Fehler machen wir alle, dafür sind wir Menschen. Aber wir bezitzen von Geburt an die einzigartige Fähigkeit, aus Fehlern lernen zu können. Wir müssen diese Fähigkeit nur gezielt einsetzen.
Hallo!
Leider kann ich Dir auch nicht sagen, was für eine Strafe Dich nun erwartet! Doch ehrlich gesagt, auch wenn ich Gewalt für keine wirkliche Lösung halte und mich stets versuche unter Kontrolle zu halten, kann ich Deine Reaktion verstehen! Ich hätte höchstwahrscheinlich nicht anders gehandelt!
Hallo PapaEisfuchs!
Vielleicht hättest Du den letzten Satz besser nicht geschrieben, den damit stellst Du Dich auf die Stufe derer, deren charakterliche Eignung zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr ein eklatante Störung aufweist. Bei allem Verständnis für das Wiederfahrene, Gewalt und das Ausleben von Aggressionen (in diesem Fall von Rache- und Vergeltungsgelüsten) hat auch im Straßenverkehr absolut nichts verloren.
P.S.: "Rache und "Vergeltung" sind im Strafrecht sog. niedere Beweggründe. Wir dürfen kein Staat mit praktizierender Selbstjustiz werden.
Also erst mal will ich zu einigen meiner Vorredner sagen, dass sie recht haben das Gewalt keine Lösung ist. Aber vielleicht hast du ja auch im "Affekt" gehandelt und das würde sich mildernd auswirken. Nur ein Tipp. Dann kannst du auch noch sagen, das du mit der offenen Hand geschlagen hast. Das kann sich auch noch mildernd auswirken. Wüsste auch nicht wie ich reagieren würde wenn so ein betrunkener Volli.... mein "BABY" in die ewigen Jagdgründe schicken würde.
Also von mir ein herzliches und ernst gemeintes "Herzliches Beileid"
Den Typen bekommt man auf jeden Fall schon mal wegen Trunkenheit am Steuer dran. Besorg dir einen guten Anwalt und dann wird das schon. Kopf hoch.
zu meinem Vorredner:
Die ganze Zeit wird nur von dem beschädigten Auto geredet.
"Wüsste auch nicht wie ich reagieren würde wenn so ein betrunkener Volli.... mein "BABY" in die ewigen Jagdgründe schicken würde."
Wieviel Zurückhaltung erwartet ein Richter in einer solchen Situation von mir ?:
Der Rowdy hätte mich seitlich erfassen können, dann säse man jetzt im Rollstuhl.
Oder er hätte nicht mich (= mein Auto erwischt) sondern 3 Minuten später ein Kind plattgefahren.
Und dann soll man keine Reaktion zeigen !?!
Ich habe gestern im nüchternen Zustand einen Kopfstoß aufs Nasenbein bekommen und heute ist alles angeschwollen und habe zwei blaue Augen! Ich betrachte das als schwere Körperverletzung und als eine Handlung die unbedingt dazu führen muss das der Täter für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr gezogen wird und eine Selbsthilfegruppe besuchen muss! Das ist absolut kein akzeptables Verhalten und es gibt keinen Grund jemanden so derbe zu verletzen, es sei denn man wird selbst dazu genötigt weil man in Notwehr handeln muss!
Hoffe Du bekommst nen richtig fetten Denkzettel !
Hätte wenn und aber!