Gilt bei der Ausfahrt aus einer verkehrsberuhigten Zone rechts vor links?
Die Dame meines Herzens behauptet, dass man, wenn man von einer verkehrsberuhigten Zone rausfährt, Vorfahrt hat, wenn man von rechts kommt (also wie ganz normal). Ich glaub aber und hab das immer so gemacht, dass es so ist, wie wenn man aus einer Ausfahrt oder so kommt, also dass man Vorfahrt gewähren muss. Wer von uns hat denn nun Recht? Muss ich unbedingt wissen, denn wir haben gewettet
Sicher?
Ich bin mir eigentlich sicher dass derjenige der aus einer Verkehrsberuhigten Zone herausfährt, die Vorfahrt achten muss...
Beste Grüße!
Wenn - wie in reinen Wohngebieten - keine vorfahrtsregelnde Beschilderung existiert, gilt grundsätzlich rechts vor links".
Jedoch gilt diese Regel NICHT bei der Ausfahrt aus sogenannten verkehrsberuhigten Zonen bzw. Spielstraßen!
Entgegen der irreführenden Bezeichnung Spielstraße handelt es sich hierbei nämlich nicht um eine Straße im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern um Zonen, die von Fußgängern und spielenden Kindern in ihrer ganzen Breite genutzt werden dürfen.
Dementsprechend haben Autofahrer, die aus einer solchen Zone in eine reguläre Straße einbiegen, keine Vorfahrt nach der rechts vor links-Regel.
In der Fahrschule habe ich dazu die Bordsteinregel gelernt, - wenn ich bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich über eine Art Bordstein - auch abgesenkt oder nur durch farblich anderes Pflaster kenntlich gemacht - fahren muß,dann habe ich KEINE Vorfahrt!
Aber eine entsprechende Beschildeung reicht auch, es MUSS nicht zwingend ein Bordstein da sein.
Du hast diese Wette also gewonnen.
Wenn Deine Frau das nicht glaubt, dann frag bei Google, da findest Du jede Menge darüber.
Alles liebe,
Blecky