Parken recht sund links neben meiner Einfahrt
Hallo, wir wohnen in einer Strasse die beidsseitig beparkt werden kann, dadurch kann immer nur ein Auto durchfahren. Mein Problem: Die Leute parken so nah an meiner Einfahrt und auch gegenüber meiner Einfahrt,
so dass ich manchmal 5 - 6 Mal gängeln muss
um einen Wendekreis zum Rausfahren zu bekommen. Das ist so eng,da ich jedesmal die Befürchtung habe ich ramme ein geparktes Auto. Ist das zulässig?Gab es nicht mal ein Gesetz das gegenüber von Grundstückseinfahrten nicht geparkt werden darf, beziehungsweise ein Abstand von der Ausfahrt eingehalten werden muss???
Danke für die Antwort.
Hallo Schnuffel,
du mußt unterscheiden zwischen dem Haltverbot des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO (Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen) und dem Parkverbot des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber).
Der Begriff "eng" im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO wurde durch die Gerichte im Regelfall mit 3 m definiert (2,50 m höchstzulässige Fahrzeugbreite + Sicherheitsabstand von 0,5 m).
Eine Fahrbahn ist im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO schmal, wenn die Grundstücksein- und ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeuges nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist; ein einmaliges Rangieren ist zumutbar (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 25.02.1994).
Hoffe Dir geholfen zu haben.
VG
Tom
Wenn es ein wirklich großes Problem ist, dann mach ein Foto von der Situation, dann das ganze vermessen, und auf zum Ordnungsamt in Deiner Gemeinde mit Deinen Unterlagen! Sprich mit den netten Mitarbeitern und bitte um Hilfe! Ein Versuch kostet nichts.
MfG
rama