Gilt die StVO §12 auch in 20er Zonen?
Folgende Situation:
- 20er Zone mit Parkverbot außer auf gekennzeichneten Flächen
- Die Straße macht eine S-förmige Kurve zuerst rechts, dann links
- im Übergang von rechts nach links zweigt eine Straße rechts ab
- rechts vor links Regelung
- im Bereich der Rechtskurve, also eigentlich direkt im Kreuzungsbereich der abzweigenden Straße wurde eine Parkfläche markiert. Die Stelle ist relativ unübersichtlich, es ist aber schwer zu definieren, wo der Schnittpunkt der Kreuzung ist.
Fragen:
Ist dies zulässig?
Wer ist der Ansprechpartner?
Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt ansprechen.
bis 5 Meter vor dem Schnittpunkt der Einmündung ist Parken verboten ... eben DAMIT man den Kreuzungsbereich einsehen kann.
Für ausgewiesene Spielstraßen kann eine andere Regelung gelten; für nur verkehrsberuhigte Zonen gilt aber die StVO ohne Einschränkungen.
Der §12 StVO gilt selbstverständlich auf jeder öffentlichen Verkehrsfläche. Er besagt unter anderem, daß eine gekennzeichnete Parkfläche aufhebende Wirkung hat. Auf der Parkfläche darf also geparkt werden.
Na dann bin ich mal gespannt, wer haftet, wenn's das erste Mal dort kracht. ... Aber bei max. 20 km/h kann eh' nicht viel passieren .. dazu noch "Rechts-vor-links" duck-unn-wech