Kaufvertrag erfüllt sich erst nach Besichtigung
Hallo,
ich habe ca. vor 6 Wochen einen Vorvertrag in einem Autohaus für ein Kfz unterschrieben.
Da ich das Fahrzeug bisher nicht gesehen habe und nicht vor Ort war, wurde der Zusatz "Kaufvertrag erfüllt sich erst nach Besichtigung" aufgenommen.
Kann ich nun vom Vertrag zurücktreten, wenn ich das Fahrzeug bisher noch nicht besichtigt habe?
mal etwas mehr Input bitte.
Vorvertrag für ein Auto was noch gar nicht zu sehen war?
Wer macht denn so was?
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Es handelt sich hier um ein EU-Fahrzeug. Das Fahrzeug befindet sich noch in Italien und sollte Im August geliefert werden.
Ist denn das Lieferdatum schriftlich festgehalten?
Dann kannst Du ab Übermorgen den Händler in Verzug setzen und eine Frist(2Wochen)stellen,mit Vermerk,das Du danach vom Vertrag zurück trittst.Danach kannst Du vom Vertrag zurück treten.
Nein, ein konkretes Lieferdatum steht nicht drin, nur "schnellstmöglich" oder ähnlich...
Da aber nun im Vorvertrag geschrieben steht, dass sich der Vertrag erst NACH Besichtigung erfüllt, kann ich dem Händler doch auch so mitteilen, dass ich das Fahrzeug gar nicht erst besichtigen werden oder?
Ein KAUFvertrag "erfüllt sich" nicht nach 'ner Besichtigung, sondern ist nach Zahlung des Kaufpreises und Erhalt der Ware von beiden Vertragspartnern (Käufer & Verkäufer) "erfüllt".
Dein "Vorvertrag" ist im rechtlichen Sinne wohl eine "(verbindliche) Bestellung" ... und die wird rechtswirksam mit der Annahme durch den Vertragspartner, an den die Bestellung gerichtet ist (hier: Autohändler)
Geht man nach dem Wortsinn "Kaufvertrag erfüllt sich erst nach Besichtigung" .. dann heißt das nix Anderes als:
Nach Besichtigung wird der Kaufpreis vom Käufer bezahlt .. und erhält im Gegenzug das Fahrzeug incl. Schlüssel und Papiere.
Was passiert, wenn Du gar nicht erst zur Besichtigung "antrittst", bleibt da zunächst mal offen.
Falls der Händler das Fahrzeug extra für Dich aus Italien (re)importiert hat, kann er Schadenersatz von Dir verlangen, und zwar für:
- Überführungskosten
- sonstige Aufwendungen in Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung
- schwierigere Veräußerbarkeit durch unübliche Ausstattung oder z.B. unmoderne Farbe etc.) bei NEUwagen
.. UND: Schadenersatz für Ertragsausfall (seine Gewinnmarge)
Hör' da am Besten mal noch bei einem "Fachmann für Vertragsrecht" nach; per Ferndiagnose kann man da nix Definitives sagen, wenn man das Vertragswerk .. und damit verbundene "Kleingedruckte" nicht vor Augen hat.
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PS: Handelt es sich eigentlich um einen NEU- oder Gebrauchtwagen??
Logisch.
Wenn man ein Konzert besucht und sich während der Vorstellung die Ohren zuhält, dann bekommt man schließlich auch sein Eintrittsgeld zurück.
Hallo,
danke für Deine ausführliche Antwort.
Es handelt sich hier um einen Gebrauchtwagen. Der Händler importiert diesen nicht direkt für mich, im Gespräch sagte er, dass dieses Fahrzeug ohnehin im Firmenpool befindet und nach Deutschland befördert wird.
Ich versuche mal mit einem Anwalt zu sprechen.
Vielen Dank noch einmal!
Nicht so ganz passender Vergleich...