Ist ein kaufvertrag mit der klausel unter vorbehalt der besichtigung und Probefahrt bindend?
Bei einem besuch im ah wurde ein Fahrzeug angeboten, welches in einer anderen Filiale steht [200 km] entfernt. Es wurde ein Dokument erstellt, welches angaben enthällt, die so nicht besprochen waren. Bei Hinweis darauf wurde argumentiert,dass dies nur für den Händler sei, der das Auto stehen hat. Als ich mir das Kfz am Abendeug am Abend im www erst einmal selbst angesehen habe, hat es Eigenschaften,die nicht gewünscht sind und ander nicht, die gewünscht. Darauf hin rief ich im aAutohaus an,dass man es nicht eerst her holt, da es nicht meinen Wünschen entspricht. Hier besteht man auf erfüllung des "Vertrages" ich war nicht allein dort und habe Zeugen für die getroffenen absprachen. Was kann ich tun????
Mann könnte einfach sagen wo Leben wir denn.?? Wer Kauft denn oder unterschreibt einen Kaufvertrag für einen Wagen den ich noch nicht persönlich gesehen habe geschweige eine Probefahr gemacht habe. Mann könnte glauben es sei ein super Preis oder ein Geschenk oder das einzige Auto im Umkreis von Km .......
Was entsprach denn nicht der vorherigen Absprache? Hat es dir einfach an sich nicht mehr gefallen, oder hatte gravierende Unterschiede zum Angebot, z.B. fehlende erwähnte Ausstattung, andere Farbe etc?
So bald Du den Kaufvertrag .. oder auch eine "verb indliche Bestellung" unterschrieben hattest, gilt der Vertrag auch.
Welche Ausstattung das Fahrzeug hat, konntest Du doch wohl erfragen .. oder hast Du n ur gesagt: Ich will das schwarze/weiße/gelb e etc. Auto auf dem Bild da??
Im Übrigen ist die "Klausel" mit der Besichtigung und Probefahrt eh nur Humb ug: Du kriegst ja wohl die Gelegenheit für Besichtigung und Probefahrt, so bald das Auto vom 200km entfernten Händler eingetroffen ist .. und damit ist dieser Punkt des Kaufvertrages erfüllt; dabei ist völlig uninteressant, dass Dir das Auto danach nicht zusagt .. Du hattest die vereinb arte Gelegenheit zu Besichtigung und Probefahrt ..Dein e Kaufentscheidung ist rechtlich b ereits vorher getroffen worden, und zwar im Zeitpunkt der Unterzeichnung des "Dokumentes" im Autohaus.
Du hättest Dir in Zusammenhang mit besagter Klausel zwingend ein unbedingtes Rücktrittsrecht nach erfolgter Probefahrt/Besichtigung schriftlich einräumen lassen müssen, um keine vertraglich Abnahme-/KaufVerpflichtung im Falle des Nichtgefallens der Ware einzugehen.
So bleibt Dir nur noch die vage Hoffnung, dass der Wagen gravierende Mängel und/oder Unfallvorschäden aufweist, die im Verkaufsgespräch bzw. Kaufvertrag/Bestellung vom Verkäufer verschwiegen worden sind: DANN könntest Du dich vielleicht auf Nichterfüllung des Vertrages bzgl. zugesicherter Eigenschaften berufen und von Selbigem zurücktreten.
Könntest Du mal bitte zeitlich sortieren, was, wann, wo, wie ablief unter Unterschrieben oder nicht wurde?
So ganz blicke ich nicht durch, ein Kaufvertrag mit irgendwelchen Klauseln, ein Dokument mit ungewollten Inhalten, im Internet den Wagen gefunden, dann Erfüllung des Vertrags, ...
Wie kann man ein Auto kaufen, was man noch nicht gesehen und probegefahren hat? Versuche höflich aus dem Vertrag herauszukommen bzw. Dein Wunschauto zu bekommen (quasi Vertragswandlung). Normalerweise stehen in dem Vetrag doch die Extras mit dabei. Da muss man doch aufpassen ob der Wagen so ist, wie man es sich vorstellt. Zeugen hast Du ja.
http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html
Ich kann mich noch erinnern, wie mein Autoverkäufer zu mir sagte, als ich mir 2009 mein neues Auto bestellt habe, dass ich 14 Tage Zeit hätte es mir anders zu überlegen und vom Kaufvertrag zurück zu treten. Bei Gebrauchtwagen ist das so eine Sache. Ein Rücktrittsrecht besteht sicherlich auch dann, wenn das Auto nicht die mit dem Autoverkäufer im Kaufvertrag vereinbarten Eigenschaften aufweist, wie man es wollte und vereinbart hat. Viel Glück.
Vielen Dank für die Ansichten, Meinungen und auch Tipps...
Natürlich würde ich nicht etwas kaufen, was ich nicht vorher gesehen habe... logisch.. das habe ich im Gespräch auch mehrfach betont...ABER ich war auch nicht der Ansicht dass ich kaufen würde...
Uns wurde ja erklärt, dass das Dokument nur dazu dient, das KFZ zu reservieren, aus dem NEtz zu nehmen und vor allem in das AH zu holen, um es besichtigen zu können. Im KOpf des Dokuments stand auch etwas bezüglich der Filiale geschrieben, so dass es zunächst glaubwürdig war.
Es wurde behauptet: Alle Angaben dienen der eigenen Absicherung gegenüber die Filiale...und nur dazu
z.B. die Aussage: teilweise lackiert.... man müsse ja noch die Lackdichte messen usw...
Es ist ja nicht so, dass wir dies nicht hinterfragt hätten, es wurde aber geschickt abgelenkt..das amchen die öfters so... 100% Es war eine fast perfekt inszinierte Show und ich bin echt wütend, wie die Leute dort wahrscheinlich tagtäglich verkaspert werden und so mit Problemen konfrontiert werden, die man echt nicht braucht. Man spart und geht u.U.an existientielle Grenzen. Man kauft ja keinen Toaster, da hat man als Käufer aber mehr Rechte... das steht fest...
Wie es ausgeht.... schauen wir mal... Ich wende alle Kräfte auf, um gegen solche Praktiken vorzugehen um mich und auch andere Menschen zu schützen...Dazu habe ich zum Glück beruflich sehr gute Möglichkeiten. Zuvor muss die Situation zu Ende geklärt werden.
Angemerkt sei noch, das sich das FAhrzeug, was ich im Netz fand und welches mir gefiel vor Ort besichtigt habe und dies auf Grund nicht gewünschter MEHRausstattung und nicht vorhandenem eingebautem Navi nicht ausgwählt habe. Das kfz, um welches es nun geht, wurde uns aus dem Datenpool als "Alternative" angeboten, hat aber nun die gleiche Ausstattung, wie das, welches ich nicht wollte...
Ich wünsche niemandem solche Erlebnisse und das Gefühl, so belogen und auch betrogen zu werden. Zum Glück darf ich einer Welt leben, die von solchen schmierigen Typen bisher verschont ist und ich habe binnnen von Stunden auch unendlich viel gelernt... Insofern danke für die Erfahrungen...
Beste Wünsche für alle hier...