Betrug beim Autokauf anzeigen?
Hallo,
ich habe einen VW T4 Multivan im März 2010 gekauft und habe es mittlerweile bereut. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass Zahnriemen, Wasserpumpe, Spannrollen etc. erneuert werden sollten. Bei meinem gestrigen Werkstatt- Termin kam heraus, dass nichts von dem im Kaufvertrag vereinbarten Erneuerungen (siehe oben) passiert ist. Der Motor stand kurz vor seinem Exitus. Wie soll ich mich weiter verhalten. Vorerst habe ich mit der Werkstatt einen Gutachter bestellt, um alles zu dokumentieren, Beweissicherung. Sollte ich ggf. Anzeige wg. Betrugs stellen? Wie stehen die Chancen für eine Rückabwicklung des Pkw-Kaufvertrages (z.B. wg. arglistiger Täuschung)? Zudem ist es meines Erachtens nicht nur Betrug, sondern auch Eingriff in die Sicherheit des Fahrzeuges. Diesen Leuten möchte ich gerne das Handwerk legen und natürlich auch zu meinem Recht kommen. Wie sind die Erfahrungswerte bzw. Gewinnchancen in solch einem Fall? Hat jemand Erfahrung?
Bei der Abholung des Fahrzeuges hat er einen neuen Kaufvertrag aufgesetzt, in dem steht, dass die Teile neu sind.
Du schreibst, dass lt. Kaufvertrag die Dinge erneuert werden sollten, nicht dass sie schon erneuert wurden o. dass das dir zu gesichert worden ist. Also musst du hier genau darlegen, was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Mit dieser Formulierung klingen deine Forderungen doch etwas merkwürdig.
Du musst unbedingt genauer werden.
Was wurde festgehalten?
Wann sollten die Arbeiten erledigt werden?
Vor o. nach dem Kauf auf wessen Kosten?
Hast du das Auto privat gekauft?
1) Im Kaufvertrag steht Zahnriemen, Wasserpumpe etc. neu. Die Teile sind aber nicht neu, so von der Werktstatt festgestellt worden. Der Verkäufer hatte mir versichert, dass die Teile alle vor der Übergabe eingebaut werden, schließlich hat er auch mit dem Einbau der Bauteile geworben. Für mich hat der den Vertrag nicht erfüllt. Somit müßte ich ihm rechtlich "ans Bein pinkeln können".
2) Ich habe bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Dann sieht die ganze Angelegenheit schon anders aus. Also lass den Gutachter seinen Job machen und du fährst jetzt ersteinmal mit einem anderen Auto und lässt den T4 stehen.
Am besten fährst du mit dem Ersatzwagen zu einem Anwalt. Der kann dir doch genauer helfen, auch ob es sich hier um einen Tatbestand der arglistigen Täuschung handelt. In solchen Angelegenheiten bist du sicher nicht das erste Opfer, da gibt es bestimmt genug ähnliche Fälle.
Mancher Händler wird auch ganz schnell nett und hilfsbereit, wenn der Briefkopf von einem Anwalt kommt. Sobald der Gutachter mit seiner Arbeit fertig ist, würde ich ihn auf jeden Fall anzeigen, erstmal wg. einem evtl. Vertragsbruch und auf Schadensersatz damit dieser auch für die Gutachterkosten und deinen Anwalt aufkommen muss, bei entsprechendem Urteil.
Der Einbau der Bauteile sollte vor der Abholung des Fahrzeuges passieren, deshalb hatte ich noch eine Woche vom Kauf (Vorvertrag) bis zur Abholung warten müssen. Vom Verkäufer habe ich auch ein neues Checkheft bekommen, in dem festgehalten wurde, dass Zahnriemen, ... gewechselt wurden. Dies ist aber nicht passiert.
Danke für die Tipps. ;o) Vorerst werde ich mal sehen was der Anwalt sagt, habe Termin für morgen vereinbart. Das mit der Anzeige hebe ich mir vorerst für später auf, andernfalls macht der Verkäufer vielleicht noch Schwierigkeiten.
Mit Deinem "Somit müßte ich ihm rechtlich "ans Bein pinkeln können"." ist da wohl etwas der Blick für Fakten und Tatsachen verloren gegangen.
Eine Beweissicherung ohne dass der Verkäufer etwas bestreitet?
Das wird nicht billig für Dich.
Betrug ohne den Nachweis der Betrugsabsicht, also Vorsatz zum Zwecke der Schädigung und nicht ein Versehen wegen Urlaubsvertretung?
Man sollte bei einem Strattatvorwurf nicht den §164 StGB - Falsche Verdächtigung - aus den Augen verlieren. Das kann ganz schnell auch in das eigene Knie gehen.
Hier ist der Vertrag nicht erfüllt, das Fahrzeug mit Mängeln behaftet, somit ist der Käufer in der Pflicht, das Fahrzeug dem Verkäufer mindestens 2mal zur zur kostenlosen Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.
Wenn der Verkäufer den Mangel bestreitet und nicht leisten will, dann kann man über ein Beweissicherungsverfahren nachdenken - vorher gilt auch als Geschädigter die Schadensminderungspflicht nach §254 Abs.2 BGB.
Eine Strafanzeige wäre ohne das taktisch Unklugste, was man machen kann. Die Entscheidung in einem Strafverfahren steht immer vor einer Entscheidung in einem Zivilverfahren. Es muss doch erst festgestellt werden, ob überhaupt eine Straftat und damit verbundene Schadensersatzansprüche vorliegen.
Da die Dauer für ein Strafverfahren derzeitig im Schnitt bei 6-9 Monaten liegt, ruht in dieser Zeit auch die Fahrzeugreparatur. Und was machst Du dann, wenn wegen fehlendem Vorsatz der Verkäufer vom Tatvorwurf freigesprochen wird?
Dann - in 6-9 Monaten - fängst Du damit an, Deine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung durchzusetzen.
Und was machst Du dann, wenn der Verkäufer schuldig gesprochen wird?
Der Laden dann dicht ist oder der Verkäufer wegen Strafe und Prozesskosten kein Geld mehr hat, Deinen Schaden zu reparieren - in etwa einem Jahr?
Langsam wieder runter kommen von dem Trip, dem Kerl "ans Bein pinkeln" zu wollen. Egal wie es aus gehen wird, DU wirst danach die nasse Hose haben und auch immer noch ein defektes Fahrzeug.
Ganz normal den Verkäufer auffordern, die Mängel im Rahmen Deiner Gewährleistungsansprüche zu beseitigen, den Gutachter ganz schnell abbestellen, denn der kostet jetzt nur Dein Geld, und dann kann man ggf. weiter sehen.
Ein Anwalt würde auch erstmal Dein Geld kosten - bzw. Deine RSV.
Ich kann mir nicht sicher sein, dass der Verkäufer seinen Nachbesserungspflichten nachkommt. Deshalb brauche ich doch den Vergleich von Vorher und Nachher durchs Gutachten. Denn wenn der ursprüngliche Ur- Zustand nicht dokumentiert wurde, habe ich womöglich später das Nachsehen. Um auf alle Fälle sicher zu gehen, scheint mir der Gutachter der Richtige Weg. Ich hoffe, dass ich die Gutachter- und Anwaltskosten beim Verkäufer in gewisser Weise geltend machen kann, denn schließlich habe ich nichts verbrochen. Zudem ist der Verkäufer nicht blöd, ohne Druck sowie stichhaltigen Beweisen werde ich den Verkäufer nicht beeindrucken können, ansonsten wird er wieder falsche Versprechen machen und der Fall zieht sich in die Länge. Das ich in jedem Fall draufzahlen werde, ist mir klar. Eine Einigung mit dem Verkäufer ohne Rechtsbeistand scheint mir unrealistisch, womöglich werde ich wieder über den Tisch gezogen, zudem wird so die Beweissicherung des Vereinbarten gewährleistet.
hallo hennenhaus
aus meinen unzähligen autokäufen und streitereien sag ich nur - SICH BEIM RECHTSANWALT ERST VERNÜNFTIG BERATEN LASSEN, ALLES ERKLÄREN LASSEN, danach in ruhe weiter enscheiden.
mit wut im bauch lässt sich ganz schlecht verhandeln, so meine erfahrung.
dabei kannst du sehr viel geld sparen und trotzdem zu deinem recht ( im schlimmsten fall teilrecht ) kommen.
martin
Es scheint hier Betrugsabsicht vorzuliegen und kein Versehen vom Verkäufer. Den nicht nur im Vertrag und Checkheft ist der vermeintliche Zahnriemenwechsel dokumentiert, auch im Motorraum klebt ein Aufkleber. Du glaubst doch nicht wirklich, dass er den Einbau vergessen hat und versehentlich dokumentiert hat.
Da hat sich unser Plenums-Rechtstheoretiker die Fakten wohl nicht zur Genüge zu Gemüte geführt @hennenhaus
Ich würde bei dem von Dir geschilderten Verhalten des Verkäufers auch nicht von einem "Versehen" ausgehen wollen .. ich zieh' mir ja auch die Hose nicht mit der Kneifzange an wie so mancher Zeitgenosse
Was Du geschrieben hast, ist völliger Stuss. Als Zusammenfassung von Deinem Geschreibsel:
Natürlich darfst Du bestimmte Ansichten und Meinungen haben und aufgrund Deiner Ansichten und Meinungen auch Arbeiten und Leute beauftragen.
Aber man sollte nie dabei vergessen, dass man nur Kosten ersetzt bekommt, bei denen der Gesetzgeber entsprechende Ansichten hat, und da gibt es zu Deinen hier erläuterten Vorstellungen deutliche Differenzen.
Auch zum Überdenken:
Wider besseren Wissens Kosten zum Nachteil eines Dritten zu produzieren, läuft unter:
"Vorsatz zur wirtschaftlichen Schädigung eines Dritten" und ist ein Betrugsdelikt.
Du bist momentan in Deiner persönlichen Ehre so getroffen ("mich bescheißt man nicht"), dass Du unmittelbar vor der Begehung von Straftaten stehst um Dich "zu rächen". Dir ist die Reparatur schon völlig egal, dass Du sogar sehr eigenartige Dinge konstruieren musst, um "irgendwas gegen den zu machen".
Wer anderen an die Hose pissen will, der muss auf die Windrichtung achten und bei der Aktion hast Du nur Gegenwind.
Dein Anwalt wird natürlich zu Munde reden, leichter kann der nun wirklich kein Geld verdienen. Und lies Dir dann seine Schrieben durch, ob es dort um schwere Straftaten geht, oder ganz profan um die Aufforderung zur Beseitigung von Gewährleistungsmängeln / Ausführung von zugesagten aber anscheinend nicht ausgeführten Reparaturarbeiten.
Was Du auch telefonisch machen könntest und dabei gleich einen Termin absprechen. Schon mal überlegt, dass allein durch Vorbesprechung beim Anwalt, Schreiben eines Briefes, Antworten des Verkäufers nichts weiter passiert, als 10 Tage völlig nutzlos vergehen.
Kleiner und auch letzter Hinweis am Rande:
Dir sind jetzt erhebliche Mängel am Fahrzeug bekannt, fährst Du jetzt damit und es tritt ein Schaden aufgrund der Mängel auf, ist das alles Deine Sache, Du wusstest, dass man damit nicht mehr fahren soll.
Allein durch Deine bisherigen Aktivitäten werden 10 Tage verloren gehen und Du kannst nicht einmal den Wagen in dieser Zeit benutzen - nur damit der Verkäufer ein Schreiben mit einem Anwaltskopf bekommt - und deshalb nicht einmal zucken wird, vielleicht mit dem Kopf schütteln.
kein kommentar
... und hier was passendes:
diskutiere nie mit besserwissern - sie holen dich auf ihr niveau und schlagen dich dort mit erfahrung.
Es gibt hier auch Leute die möchten das Niveau anderer hier(Namentlich nicht erwähnenswerter) garnicht ereichen,Seiten lange Antworten obwohl es in drei zu klären ist ist nicht jedermanns/fraus Sache.
Mal ehrlich,merkwürdig ist doch eigentlich nur das ausgerechnet DU auf meinen Kommentar reagierst,also muß wohl doch etwas wahres dran sein,
Nennt den Mann um in "Rosamunde Pilcher" .. dann stimmt der Autorenname zum Roman wenigstens.
.. und @Linksfahrer, Hosenmatz, Geisterfahrer oder wie auch immer Du Dich jetzt und in Zukunft zu "nicken" gedenkst: Du bist nur noch peinlich mit Deinen Worthülsen, Beleidigungen und Provokationen.
... und jetzt darfst Du wieder Dein berühmtes letztes Wort haben -
Biddeschööhn . . .