Wann verjähren Strafaten?
Können wir jetzt aufhören mit Spielchen, wirst Du allmählich wach und trittst endlich aus der Welt der Verdrehungen, des Bestreitens, des Schönredens heraus und stellst Dich den Tatsachen einer realen Welt?
"ohne auffälligem Alkoholkonsum, was ich ja im dortigem Gespträch erwähnte"
und damit war die MPU nach wenigen Minuten auch schon wieder vorbei, alles was danach kam, war nur noch nettes Gequatsche bei der Tasse Kaffee, um die Zeit herum zu kriegen.
Nun mal Klartext, auch wenn es Dir nicht gefallen wird:
Wie kommst Du auf die drollige Idee, dass Du eigentlich keine Alk-MPU machen musst oder machen brauchst, wegen den nicht erreichten 1,6 Promille - vergiss den Quatsch.
Ab 1,6 Promille ist eine MPU mit Alkfragestellung zwingend, aber AUCH bei:
mehrfachen Ordnungswidrigkeiten mit Alk (Alk-Wiederholungstäter jeweils unter 1,1 Promille)
bei mehrfachen Verkehrsstraftaten in kurzer Folge (Wiederholungs-Straftäter innerhalb 2 Jahre), von denen mindestens eine Straftat eine Alk-Straftat (ab 1,1 Promille) war.
Es gibt DREI verschiedene "Ursachen", wo eine "Alk-MPU" zwingend ist und die Fahrerlaubnisbehörde keinerlei Ermessensspielraum hat. Eine davon wird von Dir vollständig erfüllt - Bingo.
Du musst eine Alk-MPU ablegen und bestehen. So lange, wie Du das nicht uneingeschränkt akzeptierst, brauchst Du da nicht antreten.
Du hattest eine reine Trunkenheitsfahrt mit 1,55 Promille.
Ganz deutliche Tatsache: wer mit 1,55 überhaupt noch halbwegs fahren kann, der hat eine deutliche Alkoholgewöhnung, wer Alk nicht gewöhnt ist, der findet mit 1,0 schon nicht mehr die Türklinke zum Einsteigen, geschweige denn von etwas, was man fahren nennen könnte.
Gewöhnung ist (noch) keine Abhängigkeit - die genauen Worte beachten und sich nicht über etwas aufblasen, was nicht geschrieben wurde.
Dass Du Alk gewöhnt bist und weiterhin Alk gewohnheitsmäßig trinkst, hast Du offen bei der MPU-Befragung auch genannt: "... ohne auffälligem Alkoholkonsum ..." - das ist also MIT Alkkonsum, nur nicht ganz so viel, dass es sonderlich auffällig wurde.
Du hast damals getrunken, Du hast wegen dem Trinken die Fahrerlaubnis entzogen bekommen, Du musst wegen dem Trinken eine MPU machen - UND DU TRINKST IMMER NOCH !
Keinerlei Verhaltensänderung, wie soll man nun bestätigen, dass diese ganze Geschichte eine tiefgreifende Verhaltensänderung bewirkt hat, Du dir erarbeitet hast, und wegen der erfolgten Verhaltensänderung man jetzt davon ausgehen kann, dass Du Alk und fahren trennen kannst, wenn Du dich nicht einen Deut verändert hast und immer noch die gleiche Verhaltensweise hast, mit der Du auch heftig besoffen gefahren bist.
Alk hat für Dich selbst und innerhalb Deines Lebens einen extrem hohen Stellenwert. Alk hat bei Dir die gleiche Selbstverständlichkeit wie Sport treiben oder arbeiten, mit der einzigen Einschränkung "so lange es nicht auffällig wird", Du beschreibst es selber, Du nennst Deinen Alk-Konsum in einem Satz mit Sport und arbeiten, Alk ist für Dich regelmäßiger Bestandteil Deines Tagesablaufes geworden.
Es wird so viel getrunken, wie die Anderen das nicht negativ bemerken - das sind die ersten Merkmale von Kontrollverlust. Du trinkst nicht eine kontrollierte Menge: "Ein Bier/Sekt/Wein am Abend für den Geschmack und zum Anstoßen und dann Wasser und Saft" - das läuft unter KT für "kontrolliertes Trinken", sondern ein Pegeltrinker: Menge egal, aber wenn das Lachen zu laut wird, dann 30 Minuten Pause.
Natürlich gibt es dann nur eine negative MPU - was soll da sonst kommen?
Natürlich gibt es dann auch die Forderung von 12 Monaten absolute Abstinenz mit laufenden Kontrollen vor der nächsten MPU - wie wirst Du sonst begreifen, dass es auch ein Leben völlig ohne Alk gibt und funktioniert.
Natürlich mit Auflage einer Begleitung im Rahmen eines psychologischen Programms - Du bist Dir überhaupt nicht bewusst, wie zentral und selbstverständlich der Alk-Konsum bereits in Deinem Leben existiert.
Natürlich gibt es keinen Weg über "kontrolliertes Trinken", denn darüber bist Du längst schon hinweg - auch wenn Du es noch so sehr bestreiten wirst.
Ja, ich weiß, Du bist da völlig anders und überhaupt nicht so - werde Dir über Dein tatsächliches Trinkverhalten aktiv bewusst (zB. Strichliste während des gesamten Tages von morgens an: Der Schluck Sekt am Mittag gegen das Abschlaffen, das Glas nach dem Sport um den Kreislauf hoch zu bekommen, das Glas um für die Feier schon mal etwas in Stimmung zu kommen, die ganze Feier bis zum letzten Glas, um im Bett dann abschalten zu können, nach dem Glas für den schönen Abend.
Mach doch mal einen ganzen Monat eine solche Liste. Zu anstrengend, zu aufwändig? Das ist lächerlich gegenüber dem, was an Disziplin noch von Dir verlangt wird, damit Du überhaupt eine Chance auf eine MPU hast.
Nicht notwendig, weil da keine Striche zusammenkommen? Dann mache es doch einfach, dann besteht doch kein Aufwand und damit kein Grund es nicht zu machen.
Achso, mit dem Widerspruch:
Ein Gutachten ist keine Entscheidung, sondern eine Bewertung, ein Widerspruch ist daher nicht möglich.
Allerdings die Möglichkeit über einen Nachweis, dass die Bewertung unrichtig ist.
Deine aktuelle Bewertung ist "nicht geeignet als Kraftfahrzeugführer". Du benötigst ein (Gegen)-Gutachten, was beweist, dass Du "geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs" bist - kein Problem, so etwas gibt es, nennt sich "positive MPU" und ist genau das, was man von Dir haben will.
Von dem Du aber noch sehr weit entfernt bist.
Mindestens 12 Monate ohne jeden Alk und jeder "Ausrutscher", auch nur ein Glas Bier/Wein/Sekt ist nachweisbar und diese 12 Monate starten wieder von vorne.
Noch als Tip mit dem Haarscreening: funktioniert nicht, wenn die Haare regelmäßig (Tönung) oder einmal stark (Färbung) in der Struktur verändert werden. Insbesondere Blondieren zerstört derartig massiv die Struktur, dass eine Analyse nicht mehr möglich ist und daher nicht durchgeführt wird.
Wer gefärbte Haare hat oder haben will, der sollte "wie früher" regelmäßige Leberwertbestimmungen durchführen, also alle 6 Wochen etwa 60-80 Euro für den Labortest.
Haare ist billiger, einmalig 12 cm lang ab der Kopfhaut und etwa Bleistiftdick für etwa 200 Euro.
Hallo, habe im Mai 2005 eine Trunkenheitsfahrt mit 1,55 Promille (also unter 1,6) gemacht :-(...(schäme mich auch)
darauf wurde mir eine Geldstrafe sowie ein FSV von 10 Mon. ausgesprochen.
Da ich mit meinem Sohn in der Sperrfrist einen Notfall hatte, bin ich ohne zu überlegen in mein Auto gestiegen um ins KH zu fahren, wobei ich natürlich wieder erwischt worden bin, wieder mit einem weiteren Fahrverbot von 12 Mon. (hatte widerspruch vor Gericht eingelegt aber leider ohne Erfolg).
Da es ja 2 Verkehrsdelikte innerhalb 2 Jahren waren, wurde MPU angeordnet. (habe mich aber vorher mit einem Seminar bei IFS von 4 wochen, Kosten 460 € schon auseinandergesetzt, um nicht unvorbereitet dort hin zu gehen)Die MPU die ich nun absolviert habe, danach nicht mal ein feedback bekam, hieß nur die Antwort dauert 2 Wochen, das war bereits am 22.07.2010.
Mittlerweile habe ich da schon 2 mal angerufen, wobei mir beim 1.Mal mitgeteilt wurde ist nun fertig geschrieben und geht raus, das war letzte Woche Freitag, nachdem bis gestern nichts gekommen war, wieder ein Anruf bei der AVUS, wobei dann ein schwerwiegender Fehler ihrerseits fest gestellt wurde, man hätte mir kein Blut abnehmen dürfen, da ich ja nicht wegen der Alkoholtat dort war, sonder wegen der beiden Verkehrsdelikte im ganzen, muß das nun alles nochmal ausgewertet werden. Fragen bezogen sich auch nur auf das Fahren mit Alkohol, aber woher soll ich wissen das die Untersuchung falsch läuft, gehe da ja nun nicht jeden Tag zu sowas hin.
Nun wurde ich wieder, ohne mir auch nun ein Ergebniss nennen zu können vertröstet auf nächste Woche.
Meine Frage: Wann verjähren solche Delikte??? Falls MPU Negativ sein sollte!!
Liebe Grüße und Danke im voraus über eine hilfreiche Antwort.
Hallo
Sowas Verjährt nicht, es gibt zwar eine Zehnjahresfrist aber da gehörst du nicht zu. Wenn du eine neue Fahrerlaubnis machen willst geht das nur bei positiver MPU. So wie du schon selber erkannt hast wirst du dich auf nächste Woche gedulden müssen
Gruss HoAcc
Würde mich jetzt nicht verrückt machen sondern jemanden Fragen der es genau weiss (Rechtsanwalt etc..). Du schreibst du hast an einen Seminar teilgenommen, konnten dir das nicht mitteilen wie sowas gehandhabt wird ?
Also mir wurde mitgeteilt von der Zulassungsbehörde, das eine MPU nach 10 Jahren verjährt, bei einem Promillewert ab 1,6. bei mir wird es nur anders gehandhabt, da es um Verkehrsdelikte geht. Normal sollen die nach 5 Jahren ab Urteil verfallen. Ich werde noch wahnsinnig.
Verkehrsstraftaten ohne Personenschaden "verjähren" nach 5 Jahren - das bedeutet die Löschung aus dem Führungszeugnis.
Eine MPU-Anordnung erlischt 15 (fünfzehn) Jahre nach dem Dinge vorliegen, die zu der Annahme einer Ungeeignetheit vorliegen.
Man muss abwarten, was im Gutachten steht, allerdings dürfte dies aufgrund dem dort gemachten Fehler nun etwas kniffelig sein. Es ist schon spannend, wie der Gutachter aufgrund falsch ausgerichteter Befragung etwas begutachten will.
Achtung:
Ist das Gutachten negativ, dann NICHT bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Ein nicht vorgelegtes Gutachten einer MPU hat die gleiche Wirkung, wie eine noch nicht durchgeführte MPU. Du kannst jederzeit eine MPU erneut machen.
Legt man jedoch ein negatives Gutachten vor, dann gibt es 3 Monate Sperrfrist bis zur nächsten MPU - mag man noch verkraften können,
ABER:
Ein negatives Gutachten ist der Nachweis einer Ungeeignetheit und die 10 Jahre Wartefrist, bis man eine Fahrerlaubnis ohne MPU beantragen kann, beginnen wieder von vorn.
Ist das Gutachten negativ, dann würde ich umgehend einen Anwalt aufsuchen, hier ist eine Alk-Befragung erfolgt, die eine Bewertung wegen Vergehen bei "normalen" Verkehrsstraftaten nicht zulässt.
Hier muss ggf. - natürlich ohne weitere Kosten - eine erneute Befragung/Begutachtung mit der korrekten Fragestellung durchgeführt werden, oder die Begutachtungskosten erstattet werden.
Es wurden keine personen oder ähnliches ge- oder beschädigt.
Was mich nur stutzig macht ist, ich habe im DEZ. 09 den FS beantragt, da war es ja noch notwendig, nun hat sich alles ein wenig verzögert, wegen finanzieller lage, mit Vorbereitungsseminar für die Mpu, war dann Mitte Mai da, das sie mich nun bitte anmelden dazu und ende Mai wären schon mal die ersten 5 jahre um.
Evtl. könnte sich das auch überschnitten haben und ich bräuchte da eigentlich nicht mehr hin..hmmm..ich weiß das auch nicht.
Was die Fristen angeht:
Eine MPU-Anforderung verjährt 10 (zehn) Jahre nach dem der für die MPU auslösende Grund gelöscht ist.
MPU aufgrund vieler Ordnungswidrigkeiten, mit denen man die magischen 18 Punkte in Flensburg durchschlägt:
Punkte werden mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gelöscht, mit der Löschung existiert auch der Auslöser der MPU nicht mehr, die 10 Jahre der MPU-Verjährung beginnen (sofort ab den Fahrerlaubnisentzug).
MPU aufgrund einer Verkehrsstraftat und Alk ab 1,1 Promille oder auch Alk ab 0,3 Promille mit Unfallzusammenhang oder auch Fahren ohne Fahrerlaubnis sind Straftaten.
Straftaten werden 5 (fünf) Jahre nach deren Rechtswirksamkeit gelöscht und dann beginnen die 10 Jahre der MPU-Verjährung, somit in der Folge von einer oder mehreren Verkehrsstraftaten insgesamt dann 15 (fünfzehn) Jahre Verjährungsfrist.
Die konnten sich ja auch nur auf meine Aussagen berufen wieso weshalb warum. und die sind auch auf meine Alkoholfahrt intensiv eingegangen.
Verstehe ich nicht mit dem "ich bräuchte da eigentlich nicht mehr hin" ???
Du hast in kurzer Folge zwei erhebliche Verkehrsstraftaten begangen und da kommt dann bei einer Beantragung einer Wiedererteilung eine MPU-Anordnung praktisch vollautomatisch.
"ich bräuchte da eigentlich nicht mehr hin" beginnt 15 (fünfzehn) Jahren ab der Rechtskraft der zweiten Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Beispielrechnung:
Mai 05 Alkfahrt mit Sperrfrist von 10 Monaten ergibt März 06. FOF innerhalb der Sperrfrist, nehmen wir einfach Mitte Dezember 05, ergibt aufgrund der Verfahrenszeit von rund 4 Monate eine Verurteilung Mitte April 06, Rechtskraft 1 Wochen später - am 25.April 2006.
Somit wird am 25.4.2011 - 5 Jahre nach Rechtskraft - der Vorstrafeneintrag aus dem Führungszeugnis gestrichen und dann laufen 10 Jahren für die MPU-Anordnung.
Am 25.4.2021 würde eine MPU-Anordnung erlöschen bzw. eine positive MPU vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr gefordert werden können.
- Quartal 2021 ist noch ein Stückchen hin, da hat sich noch nichts "überschnitten", wo Du "eigentlich nicht mehr hin müsstest".
Schau mal auf folgenden Link, da werden Beratungsstellen genannt. Ansonsten nochmal weiter Googeln, aber wie schon gesagt nächste Woche solltest du mehr wissen
- http://www.google.de/search?hl=de&q=Beratungsstellen+f%C3%BCr+Mpu&btnG=Suche
Ich weiß aber von einer Freundin, das bei der die MPU im Feb. 2000 angeordnet wurde, die 2. wurde in 2009 negativ ausgewertet, und ist nun dieses Jahr im Feb. verfallen und nun hat sie ohne weiteres den FS wieder bekommen. da kann ja was nicht stimmen, wenn sowas erst ab Tag der MPU verstreichen soll.
Ich danke Dir trotzdem für Deine Bemühungen HoAcc
Sie hat die dort vorgelegt. Da wirst Du nicht beraten, man muß den alles aus der Nase ziehen und irgendwie weiß da auch niemand so richtig bescheid. Ich fragte ja auch was man im Vorfeld machen kann, meinte sie nur, da liegen Broschüren aus, nehmen sie sich da was weg, das weiß ich jetzt so auch nicht. DAS WARS.
Da wird auch nur nachgefragt. Beim ersten Mal wo ich dort war, wollte mir die Dame den so ausstellen, was ich erstmal so hin genommen habe, dann nach 3 Wochen kam Post das ich mich doch mal melden möchte.
Also Beratung sieht besser aus.
Hallo, da bin ich wieder!
Ja, was soll ich sagen, habe heute mein Gutachten erhalten, das NEGATIV ausfiel. So wohl als auch.
Um ein positives erhalten zu können, wird von mir gefordert an einem "Anti- Alkoholprogramm" mit anschließender Haaranalyse, (deren Nachweis von totaler Abstinenz von 12 Mon.) zu erbringen.
In einem Kursusm, nach deren Angaben angeblich von mir, die Mitwirkung fehlen würde. Obwohl ich im Vorfeld schon eine Thearpeutische Sitzung (3mal) gemacht habe.
Dabei habe ich seit 4 Jahren mein Leben fest im Griff, sprich Arbeit, Sport usw. ohne auffälligem Alkoholkonsum, was ich ja im dortigem Gespträch erwähnte.
Wobei es ja im nachhinein angeblich, unerheblich sein würde, da der Wert ja unter 1,6 Promille war und die ja gar nicht hätten so auf die Alkoholfrage angehen hätten dürfen, sowie auch die Blutwerte uninteressant sein sollten, die trotz alledem im Gutachten (unauffällig, laut Sicht des Arztes alles völlig normal) auftauchten.
Was kann ich tun? Meinst ihr ich könnte auch bei sowas ein Widerspruch einlegen??