Wann verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Habe am 25.10.06 eine Ordnungswidrigkeit begangen, den Strafbefehl bekam ich am 21.05.07. Drei Monate Fahrverbot und 1200-, Geldstrafe.
Die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) beträgt 3 Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen oder Klage erhoben ist, danach 6 Monate § 26 Abs. 3 StVG.
Den Strafbefehl hätte also jeder einigermaßen versierte Winkeladvokat abbiegen können.
Les mal selbst nach ...
http://strafzettel.de/index.html?/content/1163.htm
... Ordnungswidrigkeit ist ja wohl Understatement, bei 3 Monaten und 1200.- must du 'nen ganz dicken Hund von der Leine gelassen haben.
Solltest die nächsten Jahre nur noch ganz
vorschriftsmäßig unterwegs sein sonst kannste
deinen Lappen gegen 'ne Monatskarte tauschen !
Nö, Mitleid habe ich mit dir nicht, und diese deine
Story ist typisch für so viele, die glauben, das die Verkehrsvorschriften für sie so nicht gelten ...
Und Hochmut kommt vor dem Fall !
@Bestatter
Und das gerade du, der vehemente Verfechter
drakonischer Strafen für (Alkohol)Verkehrssünder, hier noch 'nen
hilfreichen Tip gibst ... sollteste mal über
die Ursache des Geld- und Strafmaßes nachdenken - für deinen Post gibt es 'nen DR von mir ...
@ SZOMM: Von Alkohol am Steuer ist doch gar nicht die Rede? Und wäre das nicht ein Straftatbestand statt einer Verkehrsordnungswidrigkeit?
Falls es Alkohol am Steuer war, hast Du natürlich recht, denn darauf gehört Knast.
Da passen wohl zwei Sachen nicht ganz zusammen. Odnungswidrigkeit und die festgesetzte "Bestrafung".
Sollte es sich wirklich um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt haben, ist die Verjährungsfrist 3Mon. nach Begehung.
An der Spekulation, was dieses hohe Bußgeld ausgelöst hat, mag ich mich nicht beteiligen. Es gibt aber genug Möglichkeiten, abseits vom "Saufen".!
Eben @ Mudder. Bei meiner ersten Antwort ging ich von der Aussage aus, daß es sich um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat. Daher ist meine Antwort richtig und 'hilfreich' und nicht 'nicht hilfreich', wie sie wieder mal von einigen ignoranten Flitzpiepen bewertet wurde.
Die Höhe des Strafmaßes ist für die Beantwortung der Frage, so wie sie gestellt wurde, völlig unerheblich.
@Bestatter
Zitat: "Und wäre das nicht ein Straftatbestand statt einer Verkehrsordnungswidrigkeit?"
Nein, nicht zwangsläufig. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Trunkenheit am Steuer im Ordnungswidrigkeitenbereich gem. $24 StVG (0,3 - 1,09 OHNE Ausfallerscheinungen, relative Fahruntüchtigkeit) und ab 1,1 mit dem Vorliegen der absoluten Fahruntüchtigkeit die Straftat gem. $316 StGB.
Zusatz:
Eigentlich ist es der Bereich zw. 0,5 und 1,09 im OWi-Bereich. Man spricht auch von der sog. "$24 StVG 0,5-Promille Regelung". Bei einem VU (Verkehrsunfall) können Dir aber schon 0,3 zum Verhängnis werden - egal ob Du 01 (Verursacher) oder 02 (Geschädigter) bist. Also Obacht.
Grundsätzlich gilt:
"Fahrzeugführung IMMER OHNE vorherigen Alkoholgenuß".
Interessant, das war mir nicht bekannt. Somit ist Deutschland möglicherweise das einzige Land in der EU, in dem besoffen Autofahren nicht automatisch eine Straftat ist. Ein Skandal. Denn das bedeutet, daß wenn der Bescheid mehr als 90 Tage nach der Tat zugestellt wird, der Täter straffrei ausgeht.
@Bestatter
ZITAT:
@ SZOMM: Von Alkohol am Steuer ist doch gar nicht die Rede?
Z-Ende
Das habe ich auch nicht behauptet. Und für mich ist es definitiv unerheblich ob ein Verkehrssünder unter
Alkohol oder Drogen oder Tabletten fährt oder ob da
einfach nur ein paar Synapsen falsch geschaltet sind ... Leute die andere gefährden sind mir unsymphatisch
und sollten ggf. aus dem Verkehr gezogen werden, denn
ich will einfach nur von A nach B und wieder zurück -
und zwar ohne Unfall, der von solchen Subjekten verursacht wurde !
BEISPIEL:
Eine gute Freundin von mir verlor vor Jahren ein
Auge - ein LKW hatte sie voll seitlich zermanscht.
Er hat ihre Vorfahrt an einer Kreuzung missachtet ...
Sie trifft Null Schuld ... und hat seitdem diesen
Wahnsinn zu laufen ... über 20 schwere Operationen ...
und dann wäre da noch ...
ZITAT:
... und nicht 'nicht hilfreich', wie sie wieder mal von einigen ignoranten Flitzpiepen bewertet wurde.
Z-Ende
Vielleich kannst auch du mal akzeptieren das nicht
alles, was du von dir gibst, auf ungeteilte Zustimmung der anderen hier trifft ! Dieses Statement
von dir gefällt mir gar nicht - hoffentlich hast du
nur einen schlechten Tag/Phase und bist nicht immer so !
Trotzdem, ich mag dich und verzeihe dir wegen deiner
MidlifeCrisis, aber sieh zu das du schnell wieder
auf den Boden der Realität zurückkommst.
Möchte schließlich keinen Freund verlieren ...
Pèdà
Meine Antwort war doch sachlich völlig korrekt? Was tut denn da irgendjemandem seine Meinung zur Sache? Vielleicht sollte der/diejenige Politiker/in werden, aber laut der bestehenden Gesetzeslage war meine Antwort richtig und nicht 'nicht hilfreich'.
Was Ihr immer redet von Alkohol. Der war garnicht mit im Spiel habe vom LKW einen kleinen Plasteschlauch verloren. Aber ich bin ja Selbstständig, da kann der Staat ja holen was nur geht.
@schnuffel25
hättst'e das nicht gleich sagen können, hier schlagen sich unsere Brüder grad die Köppe ein...
@Schnuffel25
Zitat: "...habe vom LKW einen kleinen Plasteschlauch verloren..."
Das macht mich stutzig. Nachdem was Du schreibst hat man Dich wegen mangelhafter oder fehlender Ladungssicherung erwischt und Dir die Lampe angemacht. OK, dass kann, sollte aber nicht passieren. Allerdings kostet der "Spaß" im schlimmsten Fall 75 Euro und 3 Points beim KBA - ohne Fahrverbot. Da muss einiges mehr passiert sein als das. Aber darum geht es hier ja nicht und es ist ganz alleine Deine Sache.
Was noch mehr auffällt, sind Deine Formulierungen "Strafbefehl" und "Geldstrafe". Die gibt es im OWi-Verfahren nicht. Dort heißt es Bußgeld (mehr als 35 Euro, darunter spricht man von Verwarnungsgeld) oder Bußgeldbescheid.
Der Strafbefehl wird i.d.R. nach einem Strafverfahren anstelle eines Urteils erlassen, wenn das Verfahren nach $153a StPO eingestellt wurde, also mit Auflagen. Ein Strafbefehl enthält auch die Nennung der Höhe der Geldstrafe.
Also, entweder hast Du eine dicke OWi an den Tag gelegt oder Dir hing ein Strafverfahren an. An Hand der Daten gehe ich von letzterem aus.
Bei normalen Straftaten beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre (Diebstahl, Betrug etc.), bei schweren Straftaten bis zu 10 Jahre. Mord verjährt z.B. nie. Verjährungsfristen können unterbrochen werden (Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung etc.) und beginnen dann wieder von vorne.
Genauso ist es im OWi-Verfahren geregelt. Eine Verjährungsunterbrechung kann schon durch den Erlass des Bußgeldbescheides eintreten. Dann kommt es nicht mehr auf die Zustellung innerhalb der drei Monate an. Durch die Unterbrechung beginnt dann eine neue sechsmonatige Frist.
@Bestatter
Ganz so einfach ist es nicht. Wir sind nur das einzige Land der EU (neben Österreich), dass so differenziert unterscheidet. Die Schweizer haben auch ein ähnliches System. In meiner langen beruflichen Laufbahn ist mir kein Fall von Verjährung bekannt geworden, bei dem es um TR-Fahrten (Trunkenheitsfahrten) ging.
Die Ermittlungsbehörden werden immer innerhalb der Verjährungsfrist ausreichend tätig, so dass es zu einer Bestrafung des Betroffenen (OWi-Verfahren)/Beschuldigten (Strafverfahren) kommt. Analog verweise ich auf meine Ausführungen zur Verjährungsunterbrechung.
Über die Höhe der Strafen können wir gerne streiten. Für mich sind die auch viel zu niedrig angesetzt.
Meine Ordnungswidrigkeit bestand eben darin das ich diesen Schlauch verloren habe. Strafbefehl wie gesagt 1200-, , 3 monate Fahrverbot, Einspruch eingelegt, Gerichtsverhandlung verloren, 1800-, Geldstrafe,1500-, Gerichtskosten und dann noch meine Anwaltskosten. Kein Fahrverbot mehr und nicht einmal Punkte in Flensburg.Nur Geld, Geld und noch einmal Geld.
Ich verstehe natürlich Deinen Frust wegen dem Geld. Aber nur wegen dem verlorenen Schlauch diese Summe? Nein. Das glaube ich Dir nicht. Aber wie gesagt, es ist Deine Sache, geht niemanden was an und gehört hier nicht zur Diskussion.
Das es unserem Staat nur noch auf Kohle ankommt ist doch hinlänglich bekannt. Nicht nur im OWi- und Strafverfahren. Den Kleinen gehts ans Leder und die Großen lachen sich den Ar... blau.
So war es, so ist es und so wird es immer sein.
Vermutlich war der Schlauch noch voll mit Gülle und hinter ihm fuhr dummerweise gerad n frischgewaschener Streifenwagen...
...manchmal hat man eben Pech..
Frohe Pfingsten wünsch ich allen!!
Dann wäre er aber nicht mit 1.200,- Euro davongekommen, denn die verletzte Ehre der beiden Polizisten wäre unbezahlbar gewesen.
Frohe Pfingsten.