Wann ist es Halten, wann ist es Parken?
Wenn ich mein Auto auf einem Behinderten Parkplatz anhalte, meine Frau bleibt im Auto sitzen und ich gehe zu einem Briefkasten der etwa 30 m entfernt ist und komme zügig zurück.Ist das Halten oder Parken ?
so traurig das auch ist, aber verboten. da wäre es billiger vor dem biefkasten zu halten
Wer das Auto als Fahrer verlässt oder länger als 3 Minuten hält parkt automatisch! Falschparken auf einem Behindertenparkplatz kostet 35 Euro die Ordnungswidrigkeit, ggf. kann das Auto bei längerem Falschparken sogar abgeschleppt werden.
weitere Infos:
http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenparkplatz/
Also wenn Du dich schon auf einen Behindertenparkplatz stellst, warum kann dann nicht Deine Frau zum Briefkasten gehen und Du könntest jederzeit wieder wegfahren.
Das wäre zwar erlaubt, aber trotzdem eine Unverschämtheit gegenüber einem Berechtigetn. Warum soll der warten müssen, bis sich derjenige, der dort schlicht nichts zu suchen hat, wegbequemt?
Ohne Berechtigung hat er da nicht zu halten oder zu parken, Punkt.
Nicht nur bei längerem Falschparken, sondern sofort, ohne Wartezeit. Und mit Recht.
Nein, erlaubt ist auch das nicht.
Auch Punkt.
Doch: Halten ist erlaubt, aber unfair.
§ 12 StVO
Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Vom Behindertenparkplatz steht da nix...!
Ich reagiere da aber ziemlich allergisch, weil es in meiner Verwandtschaft zwei Personen mit Berechtigung (aG-Ausweis) gibt und beide ärgern sich regelmäßig über Zeitgenossen, die aus purer Bequemlichkeit auf deren Parkplätzen halten und parken ("ach, die fünf Minuten!").