Kann ich mein auto ganz normal abmelden,wenn ich es nicht mehr durch den tüv bekomme?
habe eine frage,mein sohn bekommt sein auto nicht mehr durch den tüv.er kann es aufgrund fehlenden fahrzeugbriefes nicht verschrotten lassen,da dieser noch bei der bank(bzw dessen anwalts ist-ist ein anderes thema was hier auhc shcon eingestellt ist).
hat er aber die möglichkeit das auto(ist 15 jahre alt)ganz normal nur mit fahrzeugschein bei der zulassungsstelle abzumelden und irgendwo garagenmäßig abzustellen(muss ja dann sicherlich weg von der strasse)?so kann er sich zumindest ja erstmal versicherung und steuern sparen oder?
er kann ja dann wenn er irgendwann den brief bekommen solte es schrotten lassen.
Das An-,Um- und Abmelden eines Fahrzeugs geht normalerweise nur mit den Vollständigen Orginalpapieren,da der Verwaltungsakt dort auch dokumentiert werden muss.(Eintragung der Abmeldung im
Brief)Du musst auf jeden Fall der Bank eine Frist setzen,den Brief zwecks Abmeldung herauszugeben(Unter Androhung einer Schadensersatzpflicht),sonst kann man das Auto nicht Abmelden.Sprich aber mal mit der Zulassungsstelle,vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit.
Man sollte vermutlich erst ein mal oder auch mehrfach den Kreditvertrag durchlesen.
Üblicherweise hat man sich dort verpflichtet, dass während der gesamten Kreditlaufzeit das Fahrzeug technisch einwandfrei, zugelassen und versichert sein muss, damit auch über den hinterlegten "Brief" ein entsprechender Wert in einer Pseudo-Hinterlegung existiert und dies nicht nur ein lustiger Zettel darstellt.
Um die anderen Treads mit ein zu beziehen:
Da kann man während 6 Jahren Wohlverhaltensphase in der privaten Insolvenz problemlos seine Verpflichtungen mit Steuer und Versicherung NEBEN eventueller Schuldentilgung bezahlen und nun, nach der Restschulderlassung und dem Wegfall aller Gläubiger hat man kein Geld mehr und kann keine 14 Tage mehr abwarten, was die anwaltliche Prüfung bei der Bank ergibt?
Hier passen immer weniger Dinge zusammen und es sollte vielleicht erst einmal Dein Sohn klären, wo oben und unten ist. Dafür ist eigentlich das eine Jahr Antragverfahren vor den 6 Jahren Wohlverhaltenphase da, aber selbst in den 6 Jahren wurde wohl nichts gemacht.
Kaum ist die Restschulderlassung da, hat Dein Sohn schon wieder massive Probleme mit finanzierenden Banken und seiner finanziellen Situation.
Von irgendwelchen Briefen mit Befristungen würde ich Abstand nehmen.
Kein Überblick über die eigene Situation zu haben ist keine taktisch kluge Ausgangslage für Forderungen dritten gegenüber, für Drohungen auch nicht.
Ich würde ganz kleine Brötchen backen, denn ich wüsste, dass auch im Nachhinein eine PI wieder aufgehoben werden kann und dann wird er richtige haben. Alles bisherige war dann nur ein Klecks.
du hast doch gar keine ahnung über die lage meines sohnes,also urteile nicht ok,dann spar dir deine kommentare lieber.
er hat seitdem das PI lief keine probleme mit irgendwelchen banken.
er hat seine finanziellen dinge sehr wohl in der ganzen zeit in den griff bekommen.
du verstehst abe rdas problem meiner frage nicht.das auto ist totalschaden und wird nächsten monat nicht durch dne tüv kommen.
ich wollte lediglich wissen welche möglichkeiten mein sohn hat das auto trotzdem stilllegen oder abmelden zu lassen.warum sollte er denn für ein auto was aufgrund (also quasi ab oktober dann weils ja bis nächsten monat noch tüv hat)nicht mehr bekommenden tüv`es versicherung und steurn zahlen?davon abgesehen,würde das ordnungsamt das auto ja ohne tüv (also sollte es auf der strasse stehen)auch zwangs-stilllegen.oder wenn keine steuern bezahlt werden,dann wird es ja auch zwangsstillgelegt.
aber keine sorge ,mein sohn klärt das anders,denn er wird nächste woche ein brief an die bank/anwalt schreiben und um herausgabe des briefes bitte,damit dieses abgemeldet werden kann.er wird auch beim finanzamt und bei der zulassungsstelle anrufen und sich dort nach mögichkeiten erkundigen und er wird sich einen anwalt nehmen.
somit ist eine erneute antwort von dir gar nicht mehr von nöten.