Wer bezahlt die Kosten?
Hallo,
ich habe im Januar 2008 einen Audi A4 8E(1 Vorbesitzer 67.620 km) gebraucht gekauft und habe eine 1 jährige Garantie erhalten(bei Audi gekauft. Nun bin ich gerade einmal 3000 Km mit dem Wagen gefahren und habe jetzt Vibrationen auf der Vorderachse ab Tempo 140Km/h festgestellt. Ich habe den Wagen in der Audi-Werkstatt überprüfen lassen, die haben die Räder zunächst noch mal ausgewuchtet und sind zu dem Ergebniss gekommen, dass es nicht an den Rädern liegt. Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass die Bremse vorne rechts nicht richtig auf der gesamten Bremsscheibe bremst. Die Bremsscheibe ist sehr wellig. Ausgeschlagen ist nichts. Da das Autohaus, wo ich den Wagen gekauft habe, sehr weit von meinem Wohnort entfernt ist, habe ich den Wagen zur Audi-Werkstatt in meiner Nähe gebracht. Die Werkstatt sagte mir, dass die Vorderbremse gemacht werden muss - das bedeutet Kosten von ca. 400 Euro. Nun meine Frage an Sie: Muss ich als Kunde das bezahlen obwohl mir vom Händler ausdrücklich zugesichert wurde, dass ich die nächsten Monate ohne Sorgen und vorallem in keine Werkstatt fahren muss? Wie soll ich mich verhalten? Ich habe dieses Auto erst gekauft und viel Geld dafür bezahlt und möchte nicht schon wieder etwas investieren müssen. Dann hätte ich mir kein neues Auto kaufen brauchen - oder ich hätte mir einen Neuwagen kaufen müssen, den ich bei Audi aber nicht bezahlen kann und hätte die Marke wechseln müssen.
Mfg Marco
In dem Fall ist es so das derjenige der den Wagen verkauft hat auch für die Gewährleistungsarbeiten aufkommen muss. 3000 Kilometer sind keine Laufleistung für eine Bremse. Prinzipiell kann man davon ausgehen das der Mangel also schon von vornherein and em Fahrzeug bestanden hat.
Fakt ist allerdings:
Das Autohaus welches Ihnen den Wagen verkauft hat ist in diesem Fall für die Behebung des Schadens verantwortlich.
Das heisst sie müßen die 400 Kilometer Fahrt in kauf nehmen und den Wagen dort zur Reparatur abgeben.
Das andere Autohaus welches den Wagen jetzt durchgeschaut hat kann ja nicht für den Schaden aufkommen.
Moin Moin,
das ist natürlich sehr übel,es kommt jetzt auf deinen verkäufer an da Bremsen Verschleißteile sind die nicht in der Audi/VW gebrauchtwagengarantie drin ist. Normalerweise macht ein audi/VW Autohaus eine sogenante Abgabeinspektion ,jetzt weiß ich nicht genau wie wellig die Bremsscheibe ist ob es nicht vorher schon gesehn werden hätte müssen .
Ob er er nun die 100 mal verspricht das du eine Werkstadt lange nicht sehn wirst kann eigendlich auch nur hoffnung eines verküfers sein denn versteckte Defekte z.B. elektrik kann immer aufkommen.
Nun das Autohaus vorort kann da dir nicht viel helfen da esdie Nachlässigkeit des anderen hauses tragen müßte. nun kannst Du volgenes versuchen dem Autohaus wo du Ihn gekauft hast nachfragen wie weit sie dir überhaupt kulanzmäßig endgegen kommen wenn sie es tun dann bitte sie drum das du es über den VW-Audihändler Vorord machen kannst damit du keine weiteren großen Fahrtkosten hast .Dieses kann klappen ich hatte das mal bei einem renault espace gehabt dort hat sowas funktioniert.
Gruß Ulrich
Ich kann dem was Ulrich da gerade gesagt hat nicht zustimmen.
Fakt ist:
Wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft an einen Endkunden ist automatisch bei einem Gebrauchtfahrzeug eine gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr gegeben.
Diese Gewährleistung hat nichts mit irgendwelchen Garantien zu tun.
DENN: GARANTIE ist eine freiwillige Leistung die wenn angeboten auch erbracht werden muss und nicht an Klauseln haften darf.
Eine Gewährleistung ist immer gesetzlich.
Eine Bremse ist ein verschleissteil, das ist schon korrekt. ABER nicht bei einer Laufleistung von 3000 Kilometern.
DIESES ist definitiv ein Gewährleitungsfall.
Uh grausame Rechtschreibfehler.. aber hatte es eilig zu Antworten
Moin Moin,
Das ist korekt bei neuwagen aber hier liegt die sache bei einem Gebrauchtwagen und dort gelten die VW-Audi-Gebrauchtwagengarantien .Die Bremsanlage bei diem Audi wird also nicht 3000 km haben sondern die ca.67000+die 3000 km .
Da es ein A4 8E ist müsste es dazu ca. Bj 2004 sein ??
Gruß Ulrich
Nein da bist du im Irrtum.
Es gibt dort eine ganz klare Rechtslage.
Also nochmal.
Der Käufer hat das Fahrzeug bei einem Autohaus gekauft.
Er ist Endkunde und der Verkäufer ist Händler.
Der Verkauf ist nicht zwischend er Volkswagen Gruppe zustande gekommen sondern dem Kunden und dem Autohaus.
Fakt ist:
Auf Gebrauchtfahrzeuge die von einem Händler an einen Endkunden verkauft werden gilt eine GESETZLICHE Gewährleistung von einem Jahr.
Diese ist erstmal vor allen freiwilligen Garantien.
In diesem fall schrieb ich schonmal das eine Fahrleistung von 3000 Kilometern, -und hier zählt die Fahrleistung AB KAUFDATUM UND KAUFKILOMETERSTAND-
auf einen vorher bereits vorhandenen Mangel hinweist.
Der Endkunde darf, wenn nicht ein bestimmter Passus im Kaufvertrag steht- sogar davon ausgehen das das Fahrzeug sich Quasi in einem neuzustand befindet.
Den genauen Satz müßte ich aus meinen Unterlagen ersehen.
Wie gesagt ich schreibe das alles mit sehr großer Sicherheit da ich vor nicht einem Jahr einen Lehrgang belegen msste für Juristische besonderheiten im KFZ Bereich, da ich diesen Beruflich brauchte.
Servus Marco!
Ein Versuch das Problem über die Garantie zu regeln ist sicher die erste Wahl.
Allerdings wird man von Seiten der Werkstatt einen "Bedienungsfehler" unterstellen, da das Problem wohl erst nach 3000km aufgetreten ist.
Da es sich bei Bremsen um Verschleissteile handelt, greift in diesem Falle grundsätzlich keine Versicherung/Garantie.
Waren die Bremsscheiben von Anfang an verzogen, hätte man unverzüglich den Mangel melden müssen.
Nach 3000km ist es entweder ein Audi typisches Problem oder einfach ein "Userfehler".
Mudder und ich sind anscheinend der gleichen auffassung ;o)Da wie ich schon im ersten text schrieb das bei verschleißteile keine Garanti oder dergleichen gibt.
jetzt wurde es mich natürlich brennent interessieren wie die sachlage endet.
@ Grumbhar ich spreche wie gesagt nur aus eigener erfahrung und habe mit der genauen Gesetzeslage nicht den wirklichen durchblick weiter will ich siche nicht dein Wissen in sachen Rechtslage nicht in frage stellen.
gruß Ulrich
hallo, ich würde mal sagen, bei 140 V-max bremst ja keine mensch. außer wenn er bremsen muß. Also liegt es nicht an den bremsen, auch wenn eine bremsscheibe wellig sein sollte. da tritt der effekt erst beim bremsen auf. tatsache ist, audi hat eine scheiß mehrlenker vorderachse eingebaut. die vielen traggelenke auf jeder seite verschleißen schnell. audi hat das problem erkannt, bessere materialien bereitgestellt und die reparatur erfolgt in der regel auf kulanz. vw.audi niederlassung aufsuchen.
Uli Kein Problem.
Ich weise darauf hin wie die Gesetzeslage in dem Moment ist.
Und ich weise auch darauf hin das eine Bremse zwar ein Verschleißteil ist, aber auch hier Gewährleistungen greifen.
Es wäre genau das gleiche wenn man einen Neuwagen kauft und nach 3000 KM ist die Bremse am schlagen.
In diesem Fall würdet ihr ebenso das fahrzeu bei dem zuständigen Händler reklamieren.
Verschleisteile haben eine gewisse Lebenserwartung, bei einer Bremse können das gut 60.000 Km sein, je nach art und fahrweise. Fakt ist das 3000 km eine äuerst kurze Laufleistung ist und hier davon ausgegangen werden kann das das im Rahmen der GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG behoben wird.
Hallo,
zunächst handelt es sich bei der Bremse um ein Verschleißteil, bei der weder der Händler gewährleisten muss, noch die Gebrauchtwagengarantie greift - auch wenn "nur" 3000 km nach dem Kauf gefahren wurden. Es wäre ja möglich, dass Sie auf der Autobahn 10 Vollbremsungen gemacht haben und die Scheiben dabei kaputt gegangen sind.
Bleibt nur dem Händler, bei dem Sie den Wagen gekauft haben zu bitten die Bremsen auf Kulanz zu reparieren. In der Regel wird er Ihnen die Bremsen Instand setzen.
Hallo noch mal.
Nachdem ich gesehen habe welche unterschiedlichen Meinungen es zu diesem Thema gibt hier ein paar Fakten:
1. Beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs ist der Verkäufer verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung (gesetzlich) zu geben. Der Händler kann die 2 Jahresfrist auf ein Jahr verkürzen, muss dies aber im Kaufvertrag vermerken.
2. Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, wenn der Schaden bei der Auslieferung bereits bestanden hat. Sie schließt auch Verschleißteile wie Bremsen nicht mit ein.
3. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht vorhanden war. Dies wird meist mit einem Gebrauchtwagenzertifikat TÜV oder Dekra gemacht.
4. Nach 6 Monaten ist der Verkäufer für den Beweis verantwortlich (Beweislastumkehr) Die Chancen werden sehr gering einen Mangel auf Kosten des Händlers beheben zu lassen.
5. In der Regel sichern sich gute Autohändler mit einer Gebrachtwagengarantie ab, die meist im Kaufpreis enthalten ist. In den Garantiebedingungen steht ganz genau welche Teile und Arbeiten versichert sind. Meist ist für Teile oder auch Arbeitszeit eine finanzielle Beteiligung notwendig. Dies steht auch in den Garantiebedingungen. Sollte der Mangel über die Garantie behoben werden, übernimmt der Händler den Eigenanteil im Rahmen der Gewährleistung.
6. Nochmal wichtig: Bremsen sind weder Bestandteile einer Gewährleistung noch einer Garantie. Auch nicht bei Neuwagen. Bei Bremsen kann man nur auf die Kulanz des Herstellers (Automobilhersteller nicht Bremsenhersteller) oder des Händlers (bei Gebrauchten) hoffen.
Viele Grüsse
A5driver
Hallo Marco,
hierbei ist der Vertrag wichtig. Wenn es sich um eine Sachmangelhaftung handelt muus die Werkstatt die vollen kosten tragen in den ersten 6 Monaten, du bist nicht beweispflichtig. Es muss auf jeden Fall der Verkäufer die Gelegenheit haben eine Reparatur durchzuführen und kein anderer.
Muss ich als Kunde das bezahlen obwohl mir vom Händler ausdrücklich zugesichert wurde, dass ich die nächsten Monate ohne Sorgen und vorallem in keine Werkstatt fahren muss?
Hast du dies im Vertrag stehen ???
Sind die Bremsbeläge bzw die Scheiben vorne schonmal erneuert worden ?? wenn ja wann und wo, ruf den Vorbesitzer an .
Du solltest dich mit dem Händler einigen, aber deine Rechte nutzen
Gruß Oswin
Also ...
bei Gebrauchtfahrzeugen ist es grundlegend erstmal nur 1 Jahr gewährleistung.
Zu dem Beispiel mit Verschleissteilen und 6 monaten sowie 10tkm.
Nimm mal an bei deinem fahrzeug reisst bei 7 Monaten und 15 tkm der Zahnriemen. Der Zahnriemen ist ein verschleissteil. ich glaube das würde eine ziemliches Problem werden dann. Hier ist die Rechtslage so das bei Verschleissteilen keine GENAUEN zahlen im Gesetz stehen. Diese Regeln die du anführst können vielleicht in einer AGB stehen, wären allerdings dann wenn es zu einem Streit kommt nichtig.
Ich kann nur nochmal drauf hinweisen wie die Lage wirklich ist. Sollte ein Zertifikat von einer Prüfstelle vorliegen, hätte expliziet drauf hingewiesen werden müßen.
Ohne die Verträge zu kennen und zu sehen ist so eine Aussage generell immer schwierig. Ich schreibe das was in einem Standardfall gilt.
Und nochmal .. nicht GARANTIE und Gewährleistung durcheinander werfen. Das sind 2 VOLLKOMMEN verschiedende Paar Schuhe.
Moin Moin,
@ Marco
hat es sich hier schon was ergeben ??
Gruß Ulrich