Kann ich bei einem Motorschaden den Autokauf nach 8 Wochen rückgängig machen?
Ich habe Ende Februar einen Gebrauchtwagen für 2650,- erstanden. Nun bildet sich ein Motorschaden ab und die Versicherung würde bei Reparatur 60% übernehmen. Aufgrund der doch hohen Kosten käme dieser Weg für mich nicht in Betracht. Demnach würde ich gern den Autokauf rückgängig machen.
Nun die Frage - ist dies möglich?
Gewerblicher Verkäufer (Händler) oder Privatverkauf?
Wandlung (Rückgabe Fahrzeug gegen Kaufpreis abzüglich Nutzungsentgelt) ist da eh' nicht möglich; allen Falls ein Anspruch aus Sachmängelhaftung .. und das auch NUR bei gewerblichem Verkäufer; Dieser MUSS zwingend im Kaufvertrag als Verkäufer aufgeführt sein (ein Verkauf im Kundenauftrag z.B. zählt als Vertrag unter natürlichen Personen (Privatverkauf) )
Kann ich mir aber bei dem geringen Kaufpreis kaum vorstellen, dass ein Händler dafür Garantierückstellungskosten mit eingerechnet hat, da kaum kalkulierbar bei älteren Fahrzeugen.
Joo, aber hier in diesem Fall dürfte eine Wandlung nur schwer zu realisieren sein __ Wahrscheinlich meldet sich der Fragesteller eh' nicht mehr; er sollte ja sonst eine Frage beantworten (Privat-/gewerblicher Verkäufer)
Jooo .. warten wir mal "Reaktionen" ab