Auto gekauft, 300 km gefahren, Zylinderkopfdichtungsschaden, haftet der Verkäufer?
Hallo, ich habe am 14.02. einen Opel Sintra gebraucht von privat gekauft.
Der Verkäufer sagte, dass alles okay sei. Wagen wurde Probe gefahren, es war nichts zu erkennen.
Der Wagen stand dann seit Sonntag abend auf unserem Hof, wurde am Di. 16.02. angemeldet.
Seitdem mußte ich jeden Tag Kühlwasser nachfüllen. Bin insgesamt 300 km mit dem Wagen gefahren.
Nun stellt sich heraus der Wagen hat einen Zylinderkopfdichtungsschaden.
Das kommt doch nicht von heut auf morgen. Vorallem ist es schon so schlimm, dass ich jeden Tag fast 1 Liter nachkippen mußte.
Meines Erachtens hatte der das schon beim Kauf, und es wurde uns verschwiegen. Sowas kommt doch schleichend und 1 Liter ist ja nun in den paar Tagen und bei den wenigen Km schon echt heftig.
Kann ich den Verkäufer dafür haftbar machen?
Im Kaufvertrag wurde angekreutzt, dass der Wagen keinen Unfallschaden hat, dass keine sonstigen BEschädigungen sind.
Außerdem wurden sonstige Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsetzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers ausgeschlossen.
Was kann ich tun???
LG Ramona
Wurde der als Bastlerfahrzeug verkauft? Ohne Garantie und Gewährleistung? Zylinderkopfdichtung ist meines Erachtens keine Beschädigung sondern ein Verschleißteil, das bei jedem Auto irgendwann fällig ist. Hättest wohl vor dem Kauf mal in einer Werkstatt checken lassen sollen. Das klingt aber trotzdem recht ärgerlich, wenns gleich einen Tag nach dem Kauf auftritt, wenn ich mich nicht irre gabs da mal was mit arglistiger Täuschung, aber morgen werden dir bestimmt einige Rechtsexperten ala Hosenmatz weiterhelfen.
Der Wagen wurde als sehr guter ZUstand beschriben, auch beim persönlichen Gespräch mit dem Verkäufer. Es wurde nicht als Bastlerfahrzeug verkauft.
Aber so ein Schaden kommt doch nicht von heut auf morgen, also muß ich doch davon ausgehen, dass er es wußte!
Wie geht man nun vor? Der Wagen steht jetzt hier, ich werde ihn höchstens noch zur Werkstatt fahren, das wars.
Wäre es gut, wenn die Werkstatt bescheinigt, dass der Schaden aus deren Sicht schon länger besteht?
LG Ramona
Dann sind alle notwendigen Details geklärt und der Verkäufer ist dann zweifelsfrei in der Pflicht.
Der Wagen wurde als sehr guter ZUstand beschriben, auch beim persönlichen Gespräch mit dem Verkäufer. Es wurde nicht als Bastlerfahrzeug verkauft. Aber so ein Schaden kommt doch nicht von heut auf morgen, also muß ich doch davon ausgehen, dass er es wußte! Wie geht man nun vor? Der Wagen steht jetzt hier, ich werde ihn höchstens noch zur Werkstatt fahren, das wars. Wäre es gut, wenn die Werkstatt bescheinigt, dass der Schaden aus deren Sicht schon länger besteht? LG Ramona
Ja von Privat also ohne Garantie!
Was habt ihr im Vertrag stehen Auto in einwandfreem Zustand oder gekauft wie gesehen!
Solche Vermerke können wichtig sein!
Alles in allem wirst du kaum eine Chance haben gegen den Verkäufer anzugehen!
Müsstest ihm schon nachweisen können das er das Auto mit der Diagnose Zylinderkopfschaden an dich als einwandfrei verkauft hat!
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst nimm den Kaufvertrag und gehe zum Anwalt und Frage den wie es mit nem Rückgaberecht geregelt ist bei Privatkäufen!
Denn normal hast ja 14 Tage ist ja noch etwas Luft!
Aber wie gesagt kannst dem Verkäufer da keine Absicht unterstellen kann reiner Zufall sein, da steckt man nicht immer drin!
Auf alle Fälle ist es äusserst ärgerlich für dich!
Aber wünsche dir alles Gute liebe Grüße Pologtiaudianer!
Also ich glaub auch, dass der Schaden beim Verkauf schon da war, denn von einem Tag auf den andren wird das kaum passiert sein. Sowas kommt meistens langsam langsam und man merkt es am steigendem Verlust von Öl und Kühlwasser...Naja, wie gesagt warte mal bis morgen ab, hier sind paar Experten die sich damit auskennen, die helfen dir bestimmt. Nebenbei, in einer freien Werkstatt kostet das Beheben des Schadens 300 Euro aufwärts. In Ketten oder bei Opel kann es locker 800 Euro aufwärts sein.
14-tägiges Rückgaberecht gibt's nur bei so genannten "Haustürgeschäften" ::: Bei Kauf von einer Privatperson kann Diese die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag gänzlich ausschließen; was die Allermeisten auch tun, um nicht um Folgekosten bangen zu müssen.
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Außerdem wurden sonstige Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsetzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers ausgeschlossen.
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Einen solchen Absatz hätte ich als Verkäufer glatt aus dem Vertrag gestrichen bzw. so nicht unterzeichnet.
Es ist jedoch zu erwarten, dass ein solcher Passus nichtig ist, da er ja förmlich Straftaten wie arglistige Täuschung, Betrug o.Ä. quasi "legalisieren" würde.
Im Übrigen wusste der Verkäufer VOR dem Verkauf schon ganz genau, dass der Motor dieser Möhre schwerwiegende Mängel aufweist; ein ganzer Liter Kühlmittelverlust pro Tag kommt nicht von heute auf Morgen.
Lass' dem Verkäufer - am Besten gleich per Rechtsanwalt - einen Schriftsatz zukommen, in dem Du die Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung sowie Ersatz Deiner Aufwendungen (Fahrtkosten, Zulassungsgebühren, Anwaltskosten, evtl. bereits aufgelaufene Werkstattkosten etc.) einforderst.
Persönliches ANsprechen dürfte da wohl nicht helfen; er hat ja solch einen Passus wie o.a. nur mit der Intention reingeschrieben, Dich mit eben Diesem abwimmeln zu wollen.
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Außerdem wurden sonstige Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers ausgeschlossen.
[ZitatEnde]
Einen solchen Absatz hätte ich als Verkäufer glatt aus dem Vertrag gestrichen bzw. so nicht unterzeichnet.
Es ist jedoch zu erwarten, dass ein solcher Passus nichtig ist, da er ja förmlich Straftaten wie arglistige Täuschung, Betrug o.Ä. quasi "legalisieren" würde.
Im Übrigen wusste der Verkäufer VOR dem Verkauf schon ganz genau, dass der Motor dieser Möhre schwerwiegende Mängel aufweist; ein ganzer Liter Kühlmittelverlust pro Tag kommt nicht von heute auf Morgen.
Lass' dem Verkäufer - am Besten gleich per Rechtsanwalt - einen Schriftsatz zukommen, in dem Du die Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung sowie Ersatz Deiner Aufwendungen (Fahrtkosten, Zulassungsgebühren, Anwaltskosten, evtl. bereits aufgelaufene Werkstattkosten etc.) einforderst.
Persönliches Ansprechen dürfte da wohl nicht helfen; er hat ja solch einen Passus wie o.a. nur mit der Intention reingeschrieben, Dich mit eben Diesem abwimmeln zu wollen.
Da hat Lo alles gesagt: gleich
"Nägel mit Köppen", soll heißen
einen Anwalt hinzuziehen und das
Auto - leider- erst mal stehen lassen.
Evtl. rät der Anwalt zu einem
Gutachten.
Für den nächsten Autokauf denk
dran, jemand kundigen mitzunehmen
oder vor dem Kauf zum TÜV deiner
Wahl.
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Außerdem wurden sonstige Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsetzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers ausgeschlossen.
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Das ist ohnehin unerheblich weil nichtig. Niemand kann gesetzliche Bedingungen durch einen Passus in einem Privatvertrag außer Kraft setzen.
Allerdings wird sich der Verkäufer vermutlich immer auf genau diesen Passus zurückziehen, zumindest so lange ihm kein Anwalt "offiziell" mitteilt, dass dies albern ist.
Das hier vorhandene Problem ist die Nachweisbarkeit, in wie weit der Verkäufer von dem konkreten Schaden wusste und dies dann hätte angeben müsste.
Ein "hätte müssen" ist immer nur ein "hätte" (Vermutung, Wahrscheinlichkeit), aber noch lange kein "hat" (Tatsache). So lange kein Tatsachenbeweis existiert, ist es nicht so sicher.
Eine Rückabwicklung wegen "arglistiger Täuschung" ist zwar grundsätzlich möglich, aber es muss auch eine "arglistige Täuschung" vorliegen: Dem Verkäufer muss es bewusst gewesen sein (als Tatsache) und er muss es vorsätzlich (bewusst, mit Absicht) verschwiegen haben.
Ist der Verkäufer eher technisch unbedarft, wird die Beweisführung nicht leicht bis nicht möglich. Immerhin wurde eine Probefahrt ausgeführt und es sind keine Probleme aufgefallen.
Da es hier auf viele (auch weitere) Details ankommt, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der das vorab prüft.
Allerdings besteht auch ein erst einmal nicht unerhebliches Risiko, dass man auf den Anwaltskosten trotz eventueller Rückabwicklung sitzen bleibt. Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden (Selbstbeteiligung beachten) oder hat man eine kostenfreie Erstberatung über eine Versicherung oder Mitgliedschaft Automobilclub, dann sollte man dies auch nutzen.
Ansonsten in mehreren Werkstätten herum fragen, was eine Reparatur überhaupt kosten würde und dann selber abwägen, welcher Weg der Bessere wäre.
Letztendlich kann sich ein Streit lange hinziehen, darf aber nicht ganz vergessen, dass sich ein Auto nicht selber repariert, man es aber eigentlich nutzen will oder muss.
Hallo, habe mich wohl bischen schlecht ausgedrückt. Im Vertrag steht:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft-soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluß gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Und in Ziffer ein hat der Verkäufer bestätigt:
- Der verkäufer garantiert:
1.1 das sein sein Eigentum ist
1.2 folgende ZUsatzaustattung hat
1.3. dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
keinen Unfallschaden
keine sonst. Beschädigungen hat
Ich denke da sollte doch ganz gut für mich aussehen oder?
LG Ramona
Nur wenn der Verkäufer von dem
Schaden weiß. Und das muß ihm dann erst mal nachgewiesen werden.
Neee, das sieht gar nicht gut aus für Dich.
Da bleibst Du wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen, weil Du dem Verkäufer wohl kaum nachweisen kannst, dass er von dem ZKD-Schaden vorab gewusst hat.
Und die Sachmängelhaftung hat er ja - wie allgemein üblich - als Privatverkäufer schriftlich ausgeschlossen.
Und da eine defekte ZKD kein "Unfallschaden" ist, entstehen Dir aus "Ziffer 1" des Kaufvertrages auch keinerlei Ansprüche.
Naja, aber er hat es doch vorsätzlich verschwiegen!
Außerdem hat er auch bestätigt, dass er keine sonst. Beschädigungen hat.
UNd jede Werkstatt die ich angerufen habe um mich nach nem Preis zu erkundigen sagt, dass sowas in der Schwere nicht von 300 km kommen kann.
LG Ramona
Hallöchen
Und was willst du nun machen der Verkäufer wird bestimmt auf den Vertrag weißen und das er nicht in der Schuld ist.
Du wirst wohl wie LO schon schrieb den schaden selber bezahlen müssen.
Und was sagt dir das kaufe nie ein Auto alleine wenn du keine Ahnung haben solltest. Nimm lieber ein guten Freund mit der Ahnung von der Materie hat.
Jetzt bleibt dir nur übrig Kostenvoranschläge zu holen und Reparieren zu lassen.
mfg
[Zitat]
Naja, aber er hat es doch vorsätzlich verschwiegen!
[Zitat Ende]
Genau das ist aber der Knackpunkt: Es muss einem Richter zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Verkäufer dies gemacht hat (Tatsache) - könnte, müsste, vermutlich, hätte sind alles nur Wahrscheinlichkeiten und das reicht erst einmal nicht.
[Zitat]
Außerdem hat er auch bestätigt, dass er keine sonst. Beschädigungen hat.
[Zitat Ende]
Verschleiß ist keine Beschädigung
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UNd jede Werkstatt die ich angerufen habe um mich nach nem Preis zu erkundigen sagt, dass sowas in der Schwere nicht von 300 km kommen kann.
[Zitat Ende]
Verändert aber nichts an der notwendigen Beweisführung, dass dies dem Verkäufer auch als ein Defekt bekannt war und dieser Wasserverbrauch nicht als "normal" eingestuft war, wie ein im Alter zunehmender Ölverbrauch, entstehende Klappergeräusche, ...
Es geht um die Differenzierung zwischen "gebrauchsüblicher Zustand", der bei einem Gebrauchtwagen nun einmal nicht neu sein kann und einem Defekt.
Hinzu kommt da auch noch die Einbeziehung des Kaufpreises. War der im "üblichen" Rahmen für dieses Fahrzeug, Alter und Laufleistung, und was ist der dann "übliche Rahmen" für den Fahrzeugzustand?
Oder war der Preis schon eher hinweisend auf einen eher moroden Fahrzeugzustand mit erheblichem Überraschungspotenzial?
Ein Golf für 500 Euro "darf" einen anderen Zustand haben, als das gleiche Fahrzeug (Alter und Kilometerstand) für 5.000 Euro. Es geht um eine berechtigte Erwartungshaltung gegenüber dem Verkäufer, die ein Käufer aufgrund eines gezahlten Preises haben kann oder nur eine Traumvorstellung bleiben muss. Ausreichend Naivität bringt keine zusätzlichen Rechte.
Muss hier nicht vorliegen, aber muss doch mit überprüft werden, wenn es um Käufer-Rechte und Verkäufer-Pflichten geht.
Wie schon geschrieben: viele zusätzliche Details müssen geprüft werden und das geht nicht per einfacher Frageform in einem Forum.
Insbesondere, weil eine objektive Bewertung überhaupt nicht gemacht werden kann, weil der/die Fragesteller(in) selber betroffen ist und daher immer subjektiv eine Situation beschreibt - man will ja eine bestimmte Antwort haben. Aber niemals objektiv eine Situation beschreiben kann.
Hallo Ramona,
Vorschlag: Lass den Wagen von einer Fachwerkstatt prüfen, evtl. das Kühlsystem auf Druckverlust prüfen (abdrücken). Die können auch sagen, ob dieser Defekt schon länger bestanden hat.
Wenn ja, nimmst Du anschließend Kontakt mit einem Anwalt auf. Denn dann ist das schließlich Betrug, wenn man Dir ein defektes Fahrzeug verkauft und den Mangel nicht explizit im Kaufvertrag festhält.
Welche Möglichkeiten Du dann hast, wird man Dir dann mitteilen.
In dem folgenden Link ist eine kleine Info enthalten:
http://www.ihk-trier.de/anhang/schuldrecht_6.pdf
Hallo ramonak
Eine kleine Hilfe vielleicht.
Ruf doch mal die Werkstatt,welche als letzte im Serviceheft,oder aber auch auf dem Nummernschildträger steht an.Eine Nachfrage,ob dieses Auto mit eben diesem Problem vorgestellt wurde,kostet ja nix.Wenn ja,hast Du den Verkäufer am A...h
MfG
PS:Vielleicht wußte der Verkäufer aber auch wirklich nichts,und ist bereit sich an der Reparatur zu beteiligen.Hast Du ihn schon mal angesprochen?
Wie nennst Du es denn, wenn man ein Fahrzeug als technisch i. O. verkauft, welches aber schon beim Verkauf einen Defekt, bzw. Mangel aufweist?
Das ist eindeutig Vorsatz.
Hallo,
also, habe Anwalt eingeschaltet, Gutachter hat das Auto begutachtet. Raus kam:
-der Schaden bestand definitif schon vor Kaufdatum
-Schaden muß dem Verkäufer bei dem hohen Wasserverbrauch definitif bekannt gewesen sein
-außerdem hatte der Wagen vorne rechts einen Unfall (wurde uns unfallfrei, auch kein Unfall bei Vorbesitzern, verkauft)
Anwalt will jetzt Rückzahlung des Kaufbetrags und weiteren Kosten. Außerdem zieht er noch in Betracht eine Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.
Das wars erstmal.
Ausgezeichnet, immer schön eine Rückmeldung mit Erfolg zu bekommen.
Genau stand im Gutachten:
Aufgrund des vorgefundenen Schadensbildes ist ersichtlich, dass die Schäden an der Zylinderkopfdichtung, der Nockenwelle und am Auspuffkrümmer bereits vor der Fahrzeugübergabe, also vor dem 14.02.2010 vorhanden waren.
Sachverständigerseits ist davon auszugehen, dass der erhenliche Kühlflüssigkeitsverlust dem Vorbesitzer bekannt gewesen sein dürfte.
Das hoffe ich inständig, denn ich sitze jetzt wie gesagt ohne Auto und das bei einer 4-köpfigen Familie ist nicht so lustig! Allein die Getränke sind mit dem Rad schwer zu beschaffen!
Mich würde es echt wundern, wenn wir bei der Sache kein Recht bekommen würden!
LG Ramona
Hallo, wie erwartet will der Verkäufer nicht zahlen. Er streitet alles ab.
Wie seht ihr nach den neusten Fakten (GUTACHTEN VOM SACHVERSTÄNDIGEN) meine Chancen? Mein Anwalt sagt wir haben gute Chancen, aber die wollen ja auch verdienen:-)
Wäre über Anworten dankbar!!!!
LG Ramona
Hast du eine Rechtschutzvericherung?
Natürlich will der auch verdienen, aber er/ihr habt
wohl auch gute Chancen mit
dem Gutachten und dem nicht
angegebenen Unfall.
Super, die Gerechtigkeit hat gesiegt.
Ich drücke Euch die Daumen in der Angelegenheit und für den nächsten Autokauf.
Hallo!
Wie ist die Sache ausgegangen?
lg
Schade, erst so ne Latte bitte helft mir und dann
gibts leider kein Ende der geschichte,Traurig.