Frage von einem Fahranfänger
Im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage und dein Beifahrer als Zeuge.
Hallo,
folgende Situation:
Abends auf einer Landstraße, bereits dunkel.
ich woltle auf einer landstraße rechts in einen kleinen feldweg einfahren um umzudrehen, als ich aber am fedlweg angelangt war sah ich dass dieser viel zu klein zum umdrehen ist, ich hielt auf der landstraße kurz um das eben erkannt zu haben, zu diesem zeitpunkt sah ich außer mir nirgends scheinwerfer eines anderesn autos, noch vor weder hinter mir. Doch plötzlich als ich aufs gas treten wollte um eben doch in die gleiche richtung weiter zu fahren kam von hinten einer, als ich ihn sah beschkleunigte ich ja sofort wieder nur beim twingo geht das leider nicht so schnell, der hinter mir kam ziemlich schnell näher etwa bis 1-2 autolängen, danach hatte ich ja wieder durchs beschleunigen mehr als 50 km/h drauf und danach fuhr ich mit ca 90 weiter.
ich habe seine scheinwerfer erst so spät gesehen weil er hinter einer kuppel hervorkam, dazu noch aus einer Linkskurve.
ich hielt vllt insgesamt 2-3 sek, da ich ja zu diesem zeitpunkt kein anderes auto hinter mir sah und nicht wusste dass man die anderen autos an dieser stelle erst so spät sieht.
Ich weiß nicht wie stark er bremsen musste, jedenfalls meinte mein Beifahrer dass ich glück habe wenn ich keine anzeige kriege, da sowas leicht als nötigung oder straßenverkehrsgefährdung durch geht (haltendes fahrzeug nicht ausreichend durch warnblinker etc gesichert).
stimmt das, dass das unter straßenverkehrsgefährdung oder nötigung zählt?
Keine Panik .. das war weder Nötigung noch Verkehrsgefährdung von Dir. Was hätte denn ein "Kamikaze-Kuppenfahrer" gemacht, wenn dort z.B. ein Traktor aus dem Feldweg auf die Straße abgebogen wäre?! ... sowas nennt man "verkehrsbedingte Situation"
So ein Schwachsinn, was wenn man eine Panne oder Unfall hat? Dann steht man ja auch da, solange du deine Beleuchtung anhattest kann er dir garnix. Wie will er dir denn im Nachhinein beweisen, dass du da standest? Dein Nummernschild war sicher auch kaum zu erkennen. Außerdem würde das bestimmt keiner anzeigen, wenns nicht gerade ein deutscher älterer Rentner oder Spießer ist.
naja bei einer panne hat man ja den warnblinker an, ich nur eben mein abblendlicht... mein nummernschild hätte er leicht lesen können, er ist mir ja danach hinterhergefahren, ka warum er nicht überholt hat.
dass ich stande hat er warsch nicht gesehen aber eben wie ich mit 20-50 km/h da rumgetuckert bin ( während der beschleunigung)
ja aber ich kann schlecht erklären dass ich auf ner landstraße mit 20-40 rumfahre, ich brauchte halt etwas um von 0 auf 80+ zu kommen.
mein bruder meinte ich könnt immer noch sagen ich musst wegen nem reh oder fuchs bremsen/anhalten
aber ich würde gern wissen ob sowas wirklich als nötigung oder straßenverkehrsgefäührdung zählt
Das kann keine Nötigung oder verkehrsgefährdung sein, denn der
hätte in jedem Fall mit einem möglichen Hindernis hinter einer
nicht einsehbaren Kuppe rechnen
und seine Geschwindigkeit darauf
einstellen müssen. Er kann froh sein,daß Du nicht gestanden hast.
und man muß ja laut vorschrift sein auto immer in dem bereich zum stehen bekommen, den man überblicken kann.
servus Nein
man muss doch immer mit dem fehler anderer rechnen also Vorausschauendes fahren!
mfg
Und außerdem kannst du immernoch sagen, dass der Wagen z.B: plötzlich kein Gas mehr angenommen hat. Ist mir letztens auch passiert, bin auf die Überholspur gezogen und Vollgas an den LKW vorbei, hinter mir ein Audi TT oder R8 oder sowat, plötzlich nahm der Wagen kein Gas mehr an und wurde langsamer, ich musste zwischen die Lkw rechts ziehen, dann gings aber wieder. Lag an der verschlißenen Kupplung.
oder dass mir der wagen nachm rausfahren vom feldweg, bin zwar nicht rausgefahren, aber weiß ja niemand, abgesoffen ist und da ist man ja mehr damit beschäftigt den wagen wieder an zu kriegen als den warnblinker einzuschalten oder?^^
mach dir kein kopf um ausreden denn dir kann keiner was belangen!!!!
mich hat nur der punkt in der straßenverkehrsgefährdung "haltendes auto nicht auf ausreichende entfernung kenntlich gemacht obwohl das zur sicherheit des verkehrs erforderlich ist" da ich natürlich nicht meine warnblinkanlage anhatte und mein beifahrer meinte weil ich denjenigen zum abrupten bremsen zwang eine nötigung begangen hätte.
naja hab seit 1 jahr meinen fs wurde bisher erst einmal mit 6 zu viel geblitzt, das hat mich doch sehr beunruhigt dass ich evtl 3 oder 6 monate laufen müsste^^
Ich weiß nicht was diesen ganze Ausreden Zusammentragen hier soll aber FAKT ist :
wie meiermedo sagte : "und man muß ja laut vorschrift sein auto immer in dem bereich zum stehen bekommen, den man überblicken kann. "
punkt aus !
ja schon, aber mir gings ja weniger um meinen hintermann, sondern um das kurze halten von mir auf der landstraße.
der abschnitt mit dem halten ohne entsprechende warnhinweise aus der straßenverkehrsgefährdung haben mich halt bissle verunsichert und dass mein beifahrer meinte weil er wegen mir evtl stark bremsen musste hätt ich eine nötigung begangen.
klar muss jeder in seinem sichtfeld halten können, aber dann wäre doch der auszug ausm 315 c mit dem halötenden/liegen gebliebenen auto doch überflüssig?!
Selbstverständlich mußt Du dein Auto absichern, wenn es liegenbleibt (Warnblinker
Warndreieck). Auch dazu brauchts was an Zeit.Könn-
test ja auch Zündaussetzer
haben bis fast zum Stand und
dann gehts doch weiter. Der
Hintermann muß mit sowas
immer rechnen und sich darauf einstellen. Mach Dir
also keinen Kopf, da dürfte
nix kommen.
Genau soo isses .. man muss IMMER mit einem Hindernis hinter einer unübersichtlichen Kuppe, Biegung n dergleichen rechnen und seine Geschwindigkeit dementsprechend anpassen.
Nööö, Laufen musst Du momentan nur, wenn Dir's Benzin ausgeht .. ein Liedchen trällernd mit dem Reservekanister zur nächsten Tankstelle: I'm-walking...
Neee, Nötigung ist das nie und nimmer ... dann wäre es ja auch schon Nötigung, wenn Du wegen Gegenverkehrs anhalten musst, um links abzubiegen; damit "nötigst" Du ja auch oft den Hintermann, so lange hinter Dir stehen zu bleiben, bis Du den Fahrstreifen geräumt hast. ___ Wie bereits mehrfach gesagt: No-panic
mal was grundsätzliches: wenn ich jeden anzeigen würde, der mir mal die vorfahrt genommen hat oder sonst ein verkehrsgefährdendes verhalten an den tag gelegt hat, das nicht durch ein eingreifen meinerseits zu einem unfall geführt hätte, dann käme ich aus dem anzeigen-schreiben nicht mehr raus und hätte schon eine standleitung zur polizei. deutschlands straßen sind nunmal voll von vollkommen unfähigen autofahrern, so ist das nunmal, wenn jeder mensch sein recht auf mobilität einfordert. der straßenverkehr erfordert nunmal eine ständige gegenseitige vor- und rücksichtnahme. klar regt man sich erstmal tierisch auf, besonders wenn es mal knapp geworden ist und fährt demjenigen vor wut auch erstmal hinterher, um ihn bei nächster gelegenheit zur rede zu stellen und ihm erstmal seine ganze wut über seine fahrerische inkompetenz an den kopf zu schmeißen. aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. irgendwann greift dann wieder die vernunft ein. man fragt sich: was habe ich denn von einer anzeige? damit lade ich mir nur mehr stress und kosten auf, und der verursacher kommt vergleichsweise sehr glipflich davon, wenn man aufwand und resultat vergleicht. und wenn ich snicht ausreichend beweisen kann, riskier ich noch eine anzeige wegen verleumndung, wenn mir der andere bös will.
also,da schlucke ich als "geschädigter" lieber meinen ärger runter oder fahr mal rechts ran und reg mich für mich mal tierisch auf, danach gehts mir dann auch wieder besser. im endeffekt ist doch wirklich NICHTS passiert, oder?
also mach dir keinen kopf, da wird ganz bestimmt keine anzeige kommen, und wenn doch, ist es sehr wahrscheinlich, dass es doch gut für dich ausgeht, denn du hast ja einen zeugen mit im auto gehabt.
also einfach keine panik...
naja ich würd mich nicht als unfähigen fahrer einschätzen, mein fehler war in dieser situation dass ich eben nicht wusste dass ich die autos hinter mir trotz licht erst so spät sehe.
wie gesagt mir gings nur drum ob das zu 315 c zählt wegen nicht zureichend haltendes fahrzeug erkenntlich gemacht, oder zur nötigung da er ja wegen mir bremsen musste, aber jeder muss täglich wegen anderen bremsen, zudem gilt es als nötigung glaube ich doch nur wenn man jemanden anderen zu etwas zwingen will, ich habe ihn ja nicht mit absicht ausgebremst, als ich anhielt sah ich ja noch kein auto hinter mir^^
... Der, der da hinter Dir evtl. bremsen musste, hat den Vorfall wahrscheinlich sogar schon wieder vergessen .. das ist eine alltägliche Verkehrssituation.