Multible schäden bei neuwagen,wie oft noch?
vw eos am 19.11.2009 aus wolfsburg abgeholt
am 27.11.2009 wasserschaden durch defekte elektronik, beide seitenfenster ca.5 cm offen geblieben= ledersitze, boden und seitentüren klitsche nass-
am 24.12.2009 heilligabend die bescherung = schiebedach explodiert auf der autobahn ohne fremdeinwirkung
am 3.1.2010 re.fensterseite schliesst nicht,bleibt ab und zu einfach offen.. eine unentliche geschichte
wie lange oder wie oft muss ich mir das noch mitansehen oder über mich ergehen lassen?
wer kann mir weiterhelfen??
Und was sagt VW dazu? Ist doch ein Neuwagen mit Garantie.
Das ist schon hart. Muss VW nicht 3mal nachbessern, bevor man über etwas anders nachdenken kann?
Ganz so fit bin ich in solchen Angelegenheiten nicht, da ich mit soetwas keinerlei Erfahrung habe. Warte mal die Antort von Hosenmatz ab.
Hallo HSKeos,
also, soweit ich das weiß werden dem Käufer gem. §437 BGB Rechte eingeräumt, so z.B. die Nachbesserung (§439 BGB) oder eben der Rücktritt vom Vertrag (§ 440 BGB). Laut § 439 kann der Kunde bei einem Mangel entweder Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache nach seiner Wahl fordern. Dieses Recht jedoch kann durch AGBs beschnitten werden, deswegen unbedingt die AGBs des Verkäufers lesen, falls da solch eine Einschränkung nicht enthalten ist, kann gewählt werden.
Jetzt kommts: Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung (spätestens) nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen daher kann dann nach § 437 II BGB vom Vertrag zurückgetreten werden oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden.
Da es bei dir aber immer unterschiedliche Schäden sind, denke ich müssen die Defekte nachgebesset werden. Wenn dir nochmal das Dach "explodiert" und nach nochmaliger Nachbesserung nochmal, dann kannst du den Eos auf den Hof stellen.
Vielleicht erreichst du ja etwas in einem Gespräch mit dem Verkäufer. Die möchten ja schließlich nicht ihre Kunden verprellen, vielleicht sind sie ja kulant, und geben dir nen neuen Eos.
So, ich erhebe natürlich nicht den leisesten Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit!!!
Viele Grüße
Testdriver EC
Kunden nicht verprellen? Das sind Autohändler und keine Menschen.
Nur mal interessehalber: Ist nach dem ersten Schaden von VW etwas repariert worden oder sind die Folgeschäden auf den ersten Schaden zurückzuführen?
Erstmal würde ich gerne wissen wie ein Schiebedach explodiert.
Mal im ernst. Ich würde den Wagen dem Händler auf den Hof stellen und ihm sagen das er sich erst wieder melden soll wenn er komplett fertig ist. Und er soll den wageen trocken stellen solange er dir einen Leihwagen gibt. In Zeiten der Autokriese kann man doch mal endlich wieder als Kunde behandelt werden.
Das Teil würde ich Versuchen zu wandeln!
danke für eure antworten.
das explodieren des schiebedaches hat nichts mit dem ersten schaden zu tun.
folgeschaden vom expldiertem dach sind lackschäden auf der kofferraum-klappe
vw hat zum ersten schaden, erst nachdem wir dorthin einen brief gesendet haben, eine billige/schriftliche entschuldigung und 100-,euro als angebliche entschädigung gesendet.
die fenster sind anfang dezember repariert worden ohne das dass auto fachmänisch getrocknet worden ist. mitte dezember ging die rechte fensterseite nicht immer automatisch hoch.
und wie schon erwähnt am 24.dezember explodiert das schiebedach auf der autobahn ohne fremdeinwirkung. diese wurde ausgewechselt und bei vw eingeschickt um auf evtl. materialfehler zu untersuchen.
also fazit die rechte fensterseite ist noch nicht wiederhergestellt u. lackschaden nicht behoben.
das alles bei einem neuwagen dass gerade mal knapp 7 wochen alt ist!
aber dafür kann ich mir auch nichts kaufen und die angst sitzt mir im nacken dass es wieder passieren kann.
habe leider ein montagsauto erwischt und bisher nur stress gehabt + zeit verschwendet. vielleicht hängt das mit der abwrachprämie zusammen?!
wenn ich einer umwandlung zustimme was passiert mit der abwrack-geschichte? was ist mit den 4000-, euro nachlass von vw?
altes auto weg, prämie vom staat weg?? angeblich neues auto weg?
am liebsten würde ich das "schöne" kaputte auto ganz abgeben und ein anderes modell dafür bekommen.
leider erzählt mir jeder etwas anderes.
nochmal danke für eure antworten und an-teilnahme
viele grüsse
HSKeos
Noch mal zur Nacherfüllung: Die Lieferung einer mangelfreien Sache STATT der Beseitigung des Mangels ist per Gesetz ja nicht ausgeschlossen, nur eben eingeschränkt. Dazu heißt es in § 439 Abs. 3 BGB:
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des §
275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des
Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des
Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht
des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt
unberührt."
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf
Heißt für dich oder ggf. deinen wortgewandten Anwalt, dass du glaubhaft machen musst, dass dieses Montagsauto für dich nicht länger hinnehmbar ist. Die ständigen massiven Ausfälle und negativen Folgen für dich sind gerade in Hinblick auf das "Alter" des Fahrzeugs inakzeptabel und benachteiligen dich unverhältnismäßig. Außerdem bangst du um deine Sicherheit, wenn auf der Autobahn das Dach explodiert...
Stellt dir VW einen neuen oder gleichwertigen Wagen zur Verfügung, musst du ggf. die Wertdifferenz aus der Nutzung bezahlen. Mit der Abwrackprämie hat VW nichts zu tun. Auch den Nachlass musst du dir nicht abziehen lassen. Zumindest dann nicht, wenn der Eos ein Neuwagen war und nicht schon beim Kauf "weniger" wert war, als ein etwaiger werksneuer Ersatzwagen, weil er beispielsweise ein Vorführwagen mit Zulassung war etc.
Die andere und weniger aufwändige Möglichkeit wäre, bei VW alle Mängel beseitigen zu lassen und den Wagen dann schnellstens zu verkaufen. Wohlgemerkt OHNE die Abwrackprämie oder den Nachlass von VW gegen dich wirken zu lassen
Nun heißt es rechnen und abwägen...
"Eine Wandlung ist nicht "einfach so" zu machen, da sind erhebliche Bedingungen einzuhalkten. Dass eine Mängelbeseitigung nicht nach 2maliger Nacharbeit beseitigt ist, reicht für eine Wandlung nicht aus, es muss die Nutzung des gesamten Fahrzeugs erheblich eingeschränkt und nicht zumutbar sein."
Die Unzumutbarkeit habe ich ja formuliert.
"Eine Wandlung ist eine gesetzlich vorgegebene Möglichkeit, die auf dem Kaufvertrag basiert. Einziger! Ansprechpartner dafür ist der verkaufende Händler. Nur der und nicht der Hersteller ist der Vertragspartner und damit in der Pflicht."
Gut, ich hätte "Händler" und nicht "VW" schreiben sollen.
"Einzige Möglichkeit diese Kosten zu umgehen, ist nicht die Wandlung, sondern die Ersatzlieferung. "
Wie gesagt...
"Das mangelhafte Fahrzeug wird gegen ein gleichwertiges Fahrzeug getauscht. Welches aber auch die Bedingungen der staatlichen Umweltprämie entsprechen muss, sonst wäre dieser Anspruch nicht gegeben und die Prämie müsste zurückgezahlt werden."
Selbstredend.
"Grundsätzlich als Erstes: Fehler finden"
Richtig. Den Hobel einfach so auf den Hof stellen, geht natürlich nicht. Es bleibt aber zu hoffen und zu vermuten, dass der Fragesteller hier nicht die Schuld an den Mängeln selbst trägt. Per Ferndiagnose lässt sich das für uns natürlich nicht herausfinden. Eine Prüfung durch VW, respektive den Händler, muss so oder so gewährt werden.
Das "verschulden müssen" sollte meine Argumentation, bzw. die Formulierung der Fragestellung implizieren. Von natürlichem Verschleiß z.B. kann ja hier eher keine Rede sein.
Also noch mal zusammengefasst:
Möglichkeit: Im Rahmen der Nacherfüllung die Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen. Unzumutbarkeit für dich begründen! Abwrackprämie und Rabatte bleiben bestehen. Ist aber mit den geschildertten Aufwendungen für beide Seiten verbunden und würde vermutlich die Lieferung eines gleichwertigen Eos bedeuten. Hier kann man sich mit VW aber sicher auch auf ein gleichwertiges anderes Modell einigen.
Möglichkeit: Eos NACH der Beseitigung der Mängel privat verkaufen. Das muss für dich finanziell nicht mal unbedingt nachteilig sein, wenn Listenpreis -Abwrackprämie, -VW-Rabatt für dich immer noch günstiger ausfallen, als der Wertverlust der Wagens durch deine Nutzung. Die Marktlage und -Preise darf man dabei natürlich dennoch nicht aus den Augen verlieren.
Wichtiger Hinweis, danke!
Mehr als vermuten können wir doch aber nicht, da wir die Sache nicht beurteilen können. Wenn ein Fragesteller eine Frage so formuliert wie das hier passiert ist, gehe ich erst mal davon aus, dass er diese Schäden nicht fahrlässig selbst zu verantworten hat. Sollte er die Fenster, wie von dir beschrieben, selbst geöffnet haben und das nicht, wie er schreibt, durch "defekte Elektronik" passiert sein, sieht die Sache anders aus. Ist ganz klar.
Deswegen ist, wie gesagt, so oder so der nächste Schritt, die Sache begutachten zu lassen. Im Zweifelsfall eben auch durch einen externen Gutachter auf eigene Kosten. Ist teuer, kann sich bei den hier zu vermuteten Schadenssummen aber lohnen oder auch nicht, wenn jegliche Nacherfüllung abgelehnt wird.
@ HSKeos : Wo wir das jetzt so schön auseinandergedröselt haben, sei doch so gut und informiere uns über den Ausgang der Sache
Und für die unsachgemäße Handhabe, die ich natürlich nicht 100 prozentig ausschließen kann, müsste man schon sehr dämlich sein. Weit mehr dämlich als "verkehrsüblich"