Vorladung ist klar, wurde jemand verletzt - egal wie gering und auch Eigenverletzungen - geht es um "fahrlässige Körperverletzung". Eine Straftat, bei der nun mal Ermittlungen Pflicht sind.
Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, dort zu erscheinen, als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen.
Hier sollte man auch überlegen, ob man davon nicht gebrauch macht. Anrufen und absagen - fertig.
Die Situation ist an sich klar, Ursache ist unangepasste Geschwindigkeit und das wird dann üblicherweise rund 120 Euro Bußgeld werden und 3 Punkte bringen.
Damit dann Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Je nach Schwere der Verletzungen und auch Schuld kann es auch teurer werden, dann auch mit Fahrverboten.
An den Verletzungen lässt sich nichts beeinflussen (sich bei den Geschädigten entschuldigen ist nie verkehrt), aber bei der Schuldfrage (Ursachenfrage) muss man aufpassen und kann sich selbst durch unbedarfte Äußerungen ein ziemliches Ei auf den Kragen nageln.
Bei Dingen wie "hatte es eilig, war schon zu spät", "CD ist runter gefallen, habe mich kurz gebückt", ... die schnell als Entschuldigung genannt werden, ist man recht schnell bei der groben Fahrlässig oder auch Vorsatz ("billigend in Kauf genommen"), was die Strafe dann richtig heftig werden lässt.
Auch Fragen zu einem eventuellen Drogenkonsum werden gerne gestellt und Antworten wie "früher mal probiert, aber vor einem Jahr aufgehört" sind nicht gut.
Dann gibt es zwar keine Folgen oder Straferhöhung bei diesem Unfallgeschehen, aber es wird sich mittelfristig die Fahrerlaubnisbehörde melden und je nach Aussage von einem (teuren) ärztlichen Gutachten zur Überprüfung des Konsums bis MPU mit Fahrerlaubnisentzug so einige Brocken in den Weg legen.
Hier sollte man sehr vorsichtig sein, was man macht, verbessern wird man nie etwas können, denn die Fakten lassen sich nicht verändern, man hat im Grunde genommen nur die klare Möglichkeit sich selbst richtig rein zu reiten.
Sollten hier tatsächlich später heftige Schuldvorwürfe und Strafen kommen, kann man immer noch zu einem Anwalt gehen (Fachanwalt Verkehrsrecht!!!), der über Akteneinsicht und ggf. Widerspruch dann auch immer noch etwas verändern kann. Sofern möglich, an den Tatsachen kommt der auch nicht vorbei.
Ich würde freundlich absagen, mich bei den Opfern entschuldigen und dann abwarten, was kommt.