und da es auf kulanz keinen rechtlichen anspruch gibt, kann man nichts machen.
kulanz ist immer eine rein freiwillige zusatzleistung des herstellers. jeder einzelne fall wird extra entschieden. haben müller und meier beugleiche fahrzeuge mit gleichem schaden, kann müller nichts machen, wenn meier kulanz und er keine bekommt.
was sich positiv auswirkt:
- regelmäßige wartung zu den vorgeschriebenen intervallen in vertragswerkstätten. (es gab da mal, wenn ich mich recht entsinne, so einen helden der seinen mazda 6 auf einem anhänger rumkurvte, weil mazda ihm weder garantie, noch kulanz gewährte, weil er sich weder an die vorgeschriebenen wartungsintervalle hielt, noch an sonst irgendwas. irgendwie fuhr er dann mit leuchtender öllampe in den urlaub und zurück, und als der motor dann auseinanderflog, forderte er ein neues auto oder mindestens einen neuen motor. natürlich kostenlos)klar, dass der hersteller dies nicht mit sich machen ließ.
- mehrere fahrzeuge der betreffenden marke im haushalt vorhanden