Oldtimerzulassung noch möglich?
Ich habe eine Simson AWO 425 Baujahr 1961 und habe an diesem ein wenig geändert:
1. Blinkeranlage nachgerüstet
2. Gabel vorne ist von einer MZ ETZ 250 (mit Scheibenbremse und Scheinwerfer)
3. Tacho ist nicht Original AWO
4. Hintere Federn sind von einer MZ ETZ 250
5. Hintere Schutzblech ist nicht Original AWO
6. Rückleuchte ist nicht Original AWO
Hinzu kommt, dass das Fahrzeug seid unbestimmte Zeit nicht mehr zugelassen war, kein Brief oder sonstiges existiert und der KM-Stand auch nicht bekannt ist.
Meine Frage ist nun ob eine Oldtimerzulassung überhaupt mit diesen Änderungen noch möglich ist?
Welche Zulassungsart ist überhaupt noch möglich?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
WIE HEI?T DIE SEITE HIER ?
IST DEIN FAHRZEUG EIN AUTO ?
GEMERKT ?
aber zu deinen fragen:
zu frage 1:
nein.
zur zulassungsfrage:
mit dem gebastel ist eine zulassung ohne komplette neuabnahme nicht möglich.
solltest schon eine originale gabel einbauen.
also eigentlich darf an dem auto nix verändert werden und es sollte auch seltenheitswert haben (also kein vw-käfer sein, den gibt es einfach zu oft!).
du brauchst ein gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten sachverständigen (dekra, tüv, usw.). wende dich doch einfach an einen zulassungsdienst, der kann dir sich weiterhelfen. für mein neues selbstleuchtendes kennzeichen habe ich die hier genommen: http://www.zulassungsdienst-berlin.de - schau auch mal unter H Zulassung für dein oldtimer...