Recht auf Wandlung?
Ich habe mir letzte Woche einen Golf IV Variant gekauft BJ 2006 / 45 TKM. Am Telefon sagt mir die Mitarbeiterin, dass der Wagen unfallfrei sei. Auch die Frage nach Beschädigungen anderer Art verneinete sie. Also bin ich hingefahren und habe mir den Wagen angesehen. Der Wagen stand top da - 2 kleine Steinschläge auf der Motorhaube waren nachgetupft. Ich habe das Fahrzeug gekauft. Im Kaufvertrag steht: allgemeine Gebrauchsspuren entsprechend der Laufleistung / Nachlackierungen bei 'Gebrauchtwagen möglich. Ein Sachverständiger hat sich den Wagen im nachhinein angesehen und festgestellt, dass dieser umfassend neu lackiert wurde: die hinteren Seitenteile links und rechts, die Heckklappe, Kotflügel vorne rechts - am Kotflügel hinten links ist gespachtelt worden.
Muss ich das aufgrund des Zusatzes " bei Gebrauchtwagen sind Nachlackierungen" möglich gegen mich gelten lassen?? Ich habe den Zusatz auf die Steinschläge bezogen - eine so umfangreiche Reparatur hätte mir der Händler doch mitteilen müssen - zumal er den Wagen als Unfallfrei deklariert hat - oder??
VG
Benne
Das kann letztendlich nur ein Gutachter entscheiden;
wo genau die Grenze von "Nachlackierung" (zur Ausbesserung kleinerer Lackschäden) und großflächiger Neulackierung liegt, wird wohl zunächst mal wegen gemeinhin unterschiedlicher Auffassungen von Käufer und Verkäufer nicht eindeutig zu klären sein .. hier via Internet eh' nicht
Wenn sich herausstellt, dass es sich entgegen anderer SCHRIFTLICHER zugesicherter Eigenschaft der Unfallfreiheit um einen Unfallwagen handelt, kannst Du natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten ..
... und sogar wegen arglistiger Täuschung Schadenersatz für Zeit, Fahrtkosten und Auslagen (Zulassungsgebühren usw.) verlangen.
Das kann, muss aber nicht zwingend auf einen Unfallschaden hindeuten.
Ein Unfall idS. ist eine juristisch nicht willentliche herbeigefügte Schädigung. Unfallfrei ist etwas also, wenn keine ungewollte Beschädigung dran ist. Sind die Schäden an dem Wagen mutwillig entstanden, ist es kein Unfall. Hat der Vorbesitzer die Schäden durch Parkrempler verursacht schon. Soweit so gut. Das spielt hier aber keine Rolle, da es in praxi fast unmöglich ist, sowas auseinander zu dröseln. Daher gibt es hier lediglich auskunftspflichtige Vorschäden, die außerhalb einer üblichen Nutzung entstanden sind und deren Beseitigung 200€ übersteigen. Spachtelarbeiten und sehr umfangreiche Lackierarbeiten dürften über diese "übliche Nutzung" und die 200€ hinausgehen.
wenn da soviel neue farbe und spachtelpfusch drauf ist, sollte man mal gucken, ob da nicht sogar ein deutlich größerer schaden vorlag.
alleine die lackierarbeiten in dem umfang liegen schon bei rund 2000,-.
da wird schon ein netter vorschaden gewesen sein.
Ich habe den Vorbesitzer kontaktiert - der Wagen hatte einen Unfallschaden (Beulen und Kratzer hinten links und Kratzer hinten rechts)und eine Bagatellschaden (5 cm Kratzer an der Autotür).
Auf Händler ist einfach kein Verlass! Das ist zwar nicht die Welt, aber auch kein unfallfreies Auto!!
VG
Benne3
Recht auf Wandlung? Ja !!!!!!!
Ja die Nachlackierungen können ja auch nur nach Lackkratzern durchgeführt wurden sein!
Und Spachteln wegen ner Beule heißt nicht gleich Unfallschaden!
Ob es ein Unfallauto ist musst du vom Gutachter prüfen lassen!