Gekauftes Auto abmelden?
Alles klar, ich danke dir, Tom!
MfG
Hallo!
Ich will mir am Mittwoch ein Auto kaufen und habe mich mit dem Verkäufer so geeinigt, dass ich das Auto kaufe, nach Hause fahre und es dann abmelde (soll erstmal noch ein Stück stehen und nicht gleich angemeldet werden, bis ich mein altes verkauft habe).
Da muss ich doch auf der Zulassungsstelle zusätzlich zu den Papieren und den Nummernschildern auch den Kaufvertrag mitbringen, weil ich als Abmelder ja jmd. anderes bin als der, auf den das Auto zugelassen ist, richtig?
Geht das dann alles seinen Gang, wenn ich das vorweisen kann oder gibts da Probleme?
MfG
Wenn Du mit der Zulassungsbescheinigung I und II (früher Brief und Schein) zur Zulassungsstelle gehst, kannst Du das Auto abmelden.Wenn Du zur Sicherheit den Kaufvertrag mitnimmst, kann Dir eigentlich nichts passieren, dann nimmt alles seinen Gang.
Gerne geschehen )
Im Normfall ist das sogar ohne den Kaufvertrag möglich, ausser die Zulassungsstellen ahben sich wieder mal was neues ausgedacht...
Also ich kenne das auch so wenn du den Brief und Zulassung hast reichts!
Die Papiere reichen.
Ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle stilllegen lassen (abmelden) kann Jeder, der im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 ist (bzw. bei den alten Papieren: Fahrzeugschein- & -brief)
Da braucht man sich nicht mal ausweisen; die Fahrzeugpapiere sind Legitimation genug.
Hab' das gerade erst vor ein paar Monaten mit meinem von Privat gekauften Auto so gemacht.