In der Probezeit geblitz, Punkt bekommen, Nachschulung?
Hallo.
Wurde letztes Jahr 2 Monate vor Ende der Probezeit (Anfang September) geblitzt und hab nen Punkt bekommen.
So, meines wissens nach muss sich die Führerscheinstelle bei mir melden zwecks einer Naschschulung.
Doch bis jetzt hab ich noch nix bekommen! hmmm... ?
Kann mir einer weiterhelfen ob vielleicht schon ne verjährung stattgefunden hat??
Oder wie lange dauert das bis die sich melden?
Oder kann es sein das ich duchgerutscht bin?? (Bin blöderweise genau 1 kmh zu schnell, sonst hätte es keinen Punkt gegeben...!)
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
hallo, wenn sie schon den bußgeldbescheid und die benachrichtigung über eine eintragung ins verkehrszentralregister bekommen haben, dann liegt es sehr nahe, dass sich die führerscheinstelle trotzdem mit ihnen in verbindung setzen wird, denn bei sowas arbeitet die justiz in der regel gründlich. dennoch kann es beim austausch der datensätze zwischen bußgeldstelle und führerscheinstelle zu einer zeitlichen verzögerung gekommen sein (deutsche bürokratie eben), aber in der regel kommt trotzdem irgendwann (meistens kurz vor ablaufen der verjährungsfrist) eine benachrichtigung. über eine verjährung kann man nur vermutung anstellen, ich würde aber mal von einem zeitraum von etwa einem jahr ausgehen, also sollten sich schonmal über die mpu schlau machen....
Also wenn du ein Bußgeldverfahren und damit einen Punkt erhalten hast, wurde der Verstoß geahndet und auch registriert. Dabei ist es egal wie hoch die Überschreitung war.
Jetzt kann es natürlich sein, daß die Rechtskraft des Bußgeldbescheides erst nach dem Ende deiner Probezeit lag und nach dem alten Verfahren (Tag der Rechtskraft entscheidet und nicht der Tag des Verstoßes) geahndet wurde. In dem Fall hast du Glück und wärst fein raus.
Normalerweise übermittelt das VZR in Flensburg die Eintragung an deine Führerscheinstelle, welche weitere Maßnahmen einleitet. Hier arbeiten die Behörden sehr gründlich und wie allgemein bekannt auch sehr langsam.
Da du bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hast, bist du darüber in Kenntnis gesetzt, daß gegen dich ermittelt wird. Damit ist die Ermittlungsfrist von 3 Monaten außer Kraft.
Da zwischen Verstoß und aktuellem Datum bereits fast 7 Monate vergangen sind, würde ich mich ruhig verhalten und abwarten. Keinesfalls nachfragen und damit die Behörden auf einen Fehler oder auf etwas Vergessenes hinweisen.
Kann sein das noch etwas kommt; kann aber auch sein das sich das ganze erledigt hat.
Verjähren wird das ganze erst nach 2 Jahren, sofern keine neuen Eintragungen dazu kommen. Dann ist der eine Punkt auch gelöscht.
Also bis Ende 2010 vernünftig fahren und alles wird gut.
hallo ich habe ein kleines problem ich wurde am 16.10 geblitzt mit 25 auserorts zu schnell,meine probezeit endete am 10.12.11 und am 3.01.12 habe ich ein anhörungsbogen bekommen meine frage nun ist ob ich wieder in der probezeit bin bzw ich nachschulung machen muss alles andere mit puntkte und geld ist mir soweit klar.
vielen dank im vorraus
Es gilt der Tattag,
somit kommt mit praktisch absoluter Sicherheit im Ergebnis auch Probezeitverlängerung und Aufbauseminar dazu.
Formal ist der Weg etwas aufwändiger:
Eine Probezeitverlängerung passiert nicht automatisch, sondern ist ein Verwaltungsanordnung, die ausgesprochen werden muss, das dauert etwas.
Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, werden die Punkte nach Flensburg gemeldet, dort eingetragen und die Eintragung an Deine Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") gemeldet, von dort ergeht dann ein Schreiben an Dich, dass Du innerhalb einer Frist das Seminar mitmachen musst und in diesem Schreiben wird dann auch gleich die PZ-Verlängerung um weitere 2 auf dann insgesamt 4 Jahre mitgeteilt.
Dieser (Dienst-)Weg dauert üblicherweise 2-3 Monate, kann aber auch deutlich länger werden.
Somit bist Du derzeit, aktuell nicht mehr in der Probezeit, sie ist seit 10.12.11 abgelaufen und noch nicht verlängert worden.
In dem Moment, wo das Schreiben mit der Seminaraufforderung bei Dir einschlägt, wirst du in die dann verlängerten Probezeit gesetzt, die bis zum 10.12.13 läuft.