Halteverbot im garagenhof?
ein Parkverbot ist schon nachvollziehbar-aber ein Halteverbot? sicher?
darf man im garagenhof ein halteverbotsschild anbringen? wenn wir in unseren garten wollen müßen wir immer im garagenhof parken vor unserer garage (elterngarage). wie besitzen auch eine garage im selben g.hof.
Allgemein ist es möglich,dass der Eigentümer ein Halteverbotschild anbringen kann.Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, muss eine Eigentümerversammlung erfolgen,auf der das Anbringen beschlossen wird.
Das Parken vor den Garagen sollte auf Grund der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit der einzelnen Garagen sowieso nicht erlaubt sein.
Man darf auf seinem Privatgrund so ziemlich alles.
Ja, das stimmt. Ein Schild anbringen darf man natürlich ohne Probleme.
Wenn aber einer auf öffentlichem Grund vor der Zufahrt parkt, wird ihn die Polizei nicht sofort abschleppen lassen. Zunächst einmal muß man eine "angemessene" Zeit warten, ob nicht vielleicht der Fahrer des zuparkenden PKW auftaucht und wieder wegfährt. Was als "angemessen" erachtet werden muss, ist nicht genau definiert.
Dann muss ein echter, zwingend notwendiger Grund vorhanden sein, der es notwendig macht, die Hofein-und -ausfahrt zu nutzen, sprich: Kann man auf die Nutzung des PKW verzichten und gegebenenfalls auch mit dem ÖPNV (inkl. Taxi)weiter kommen? Kann man den eigenen PKW auch woanders in "zumutbarer" Entfernung abstellen und die Wegstrecke bis zur Wohnung auch zu Fuß zurücklegen? Wiederum ist nicht genau definiert, was unter "zumutbar" verstanden werden muß.
Parkt der PKW IN der Einfahrt, das heißt auf Privatgrund, kann der Grundstückseigentümer oder dessen gesetzlicher Vertreter (Bevollmächtigter, Hausmeister, Grundstücksverwalter etc.) einen
Dienstleister seiner Wahl beauftragen, das Fahrzeug abzuschleppen. Allerdings muß dann ergo auch der Grundstückseigentümer die Kosten für den Einsatz in voller Höhe tragen und diese dann beim Halter des PKW zivilrechtlich einfordern - ein Procedere, dass erfahrene Hauseigentümer aus gutem Grund scheuen wie der Teufel das Weihwasser.
Ich habe einige Jahre in München-Schwabing gewohnt, und zwar in einer der Strassen, die mitten im so genannten "Vergnügungsviertel", sprich Kneipen- und Discoszene liegen.
Da gab es eine Hofeinfahrt, die auch für das angrenzende Grundstück und die Zufahrt zu den im Innenhof liegenden Garagen genutzt wurde.
Der Hauseigentümer war der Vater eines Schulfreundes, welcher ebenfalls in dem Haus wohnte, von daher kenne ich mich da ganz gut aus, denn diese Einfahrt war praktisch täglich (da gab's auch 'ne Menge kleiner Fachgeschäfte) und nächtlich mindestens einmal für einen längeren Zeitraum verparkt, entweder VOR der Einfahrt (also auf öffentlichem Grund) oder IN der Einfahrt(Privatgrund). Beide Varianten waren
schwierig, denn die Polizei kam oft erst nach über einer Stunde (trotz unmittelbarer Entfernung zur zuständigen Inspektion)und war dann oft nicht bereit, etwas zu unternehmen; gerade nachts.
Da half es auch nichts, wenn einer aus dem Nebenhaus in seine Garage wollte (siehe "zumutbare"
Entfernung). Im zweiten Fall, beim Parken auf Privatgrund, hat es dann oft lange gedauert, bis der Abschleppdienst kam, manchmal kam der PKW-Besitzer gerade dann des Weges, um sich kalt lächelnd nach drei Pils und fünf Kurzen von dannen zu machen. Auf den Anfahrtskosten(heute um 80.- €)blieb natürlich der Hauseigentümer sitzen. Also einklagen, wie gesagt. Natürlich nur mit Zeugen.
Soviel also zur Rechtslage. Soweit ich weiß, hat sich da auch nichts wesentliches geändert, außer, das die Polizei sich noch weniger zuständig fühlt als früher. Meine Schwiegermuter ist auch Mietshausbesitzerin, da war's auch schon mal so.
Ich bin kein Jurist, daher kann ich das nicht beschwören, bin mir aber ziemlich sicher, dass es noch so ist.