Darf ich mit einem schwerbehindertenausweis im eingeschränkten halteverbot parken
darf ich mit einem schwerbehindertenausweis im eingeschränkten halteverbot parken (Parken)
Nein, die Verkehrsregeln gelten auch für Personen mit Behindertenausweis!
Ausgenommen sind,
so wie "Manni0231" zu einer vergleichbaren Frage schrieb:
Parken an Parkuhren / Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlicher Begrenzung.
Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Std. mit Parkscheibe.
Parken in der Fußgängerzone in den Ladezeiten.
Parken in der Verkehrsberuhigten Zone außerhalb der gekennzeichneten Flächen.
In allen Fällen darf aber durch Dein abgestelltes Fahrzeug niemand behindert oder gefährdet werden.
MfG
rama
Das was rama schrieb stimmt nicht so ganz!
Der Schwerbehindertenausweis an sich gibt Dir eigentlich KEINES der von rama genannten Sonderrechte!
Diese Rechte erhältst Du nur wenn Du über den blauen Behinderten-PARK-Ausweis verfügst!
Um diesen Parkausweis zu erhalten muß in Deinem Behindertenausweis das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "Bl" (Blind) vermerkt sein!
Andere Quellen sprechen davon das auch ein "H" (Hilflos)annerkannt wird.
In einigen Städten kann man bereits mit einem "G" anstelle von "aG" einen eingeschränkten Behinderten-Parkausweis beanttragen.
Erst dieser PARK-Ausweis berechtigt zur Wahrnehmung der von rama genannten Vorteile!
Es ist allerdings gängige Praxis das ein sichtbar ausgelegter Behindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen ebenfalls annerkannt wird.
Aber einen verbrieften Anspruch darauf hat man nicht - also besser den "offiziellen" Parkausweis besorgen!
Genauere Informationen dazu wie das in Deiner Stadt geregelt ist gibt Dir Dein Strassenverkehrsamt oder die Stadtverwaltung.
Blecky
Na ja, ist eben typisch Deutsch zu tode reglematiert.
Das eine ist der Behindertenausweis an sich. Da dieser aber nicht immer auch zu einer Parkerleichterung berechtigt wurde eben noch das 2. Dokument zum reinen Nachweis der Berechtigung für Parkerleichterungen eingeführt.
Ist aber gar nicht mal so dumm, denn oft braucht man den Behindertenausweis "am Mann" z.B. um Eintrittsvergünstigungen bei Veranstaltungen oder ähnliches wahrzunehmen. Da ist dann das Zweite Dokument (Parkausweis) welches dann im Auto verbleibt hilfreich! Alles liebe, Blecky
genau Rama,da gings um die Rechte aus dem Zettel zum Parkausweis den der Fragesteller bekommen hatte.Der dachte er hätte damit nen Freibrief für alles.Der parkausweis ist für aussergewöhnlich Gehbehinderte schon
sinnvoll und hilfreich.
Grüße
genau Rama,da gings um die Rechte aus dem Zettel zum Parkausweis den der Fragesteller bekommen hatte.Der dachte er hätte damit nen Freibrief für alles.Der parkausweis ist für aussergewöhnlich Gehbehinderte schon
sinnvoll und hilfreich.
Grüße.
Blecky:Gute Erklärung.Was du aber für Stilblüten erlebst,wenn du selbst einen Behindertenparkplatz vor der Haustür beantragst ist kaum zu glauben.Meine Mutter war Schwerstbehindert(gelähmt und im Rollstuhl)und ich wollte auf Zeit einen Parkplatz vor dem Haus.Der wurde abgelehnt weil unser Grundstück an die Straße grenzt und wir etwas entfernt einen Garagenhof haben.Nur von dort konnte man wegen der Treppe nicht zum Haus fahren(mit dem Rolli).Da musste ich einen Antrag stellen um mir einen Parkplatz auf dem Grundstück anzulegen,der wurde problemlos genehmigt.Der Aufstand in der Nachbarschaft war anfänglich gross,denn jetzt fallen an der Strasse zwei Parkplätze weg, für immer,statt einer auf Zeit.!!