Parken an Sonn-und Feiertagen auf Behördenparkplatz ( kostenlos)
Hallo,
also ob es erlaubt ist kann ich gar nicht sagen! Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen das ich auf diesen Plätzen am WE auch parke und bisher kein "Ticket" bekommen habe.
Es heißt:Parken ist nur Bediensteten erlaubt. Zum Wochenende arbeiten aber die Bediensteten nicht.Also müßte man auch auf Behördenparkplatz parken dürfen!
Hallo Rolf,
Behördenparkplatz heißt für mich, es ist ein Parkplatz der Stadt oder gehört zu einem Amt, der nur den dort Bediensteten zur Verfügung gestellt ist.Dementsprechend werden auch Kennzeichnungen vor den Stellplätzen sein, die eine Zugehörigkeit anzeigen, sei es Kennzeichen oder Namen. Ich würde dort nicht parken, einfach aus dem Grund, weil es kein öffentlicher Parkplatz ist. Das sich dort niemand aufhält oder das Amt zu ist, ist kein Freifahrtschein für Parkplatzsucher. Ob es rechtlich und versicherungsmäßig zulässig ist, weiß ich auch nicht.
Ich will auch keinen Parker in oder vor meiner Einfahrt, auch wenn ich nicht da bin.
Oder bist Du anderer Meinung?
MfG.bacoman
Klingt gut aber wenn die Behörde eine Polizeistation ist, würde ichs mir verkneifen
Beste Grüße!
bei der polizei steht es wenigstens sicher :)))
ich parke überall wo kein generelles parkverbot beteht z.b. feurwehreinfahrten, und sonstige gefahren zonen für andere und mein auto.
aber in der regel bekommt man keinen strafzettel aber über die versicherrungtechnische fragen weiß ich auch nichts.
mfg
Hallo Fahrer 26
mit dem parken z.B. in Feuerwehreinfahrten wäre ich vorsichtig! Als Mitglied einer feuerwehr kann ich dir nur raten das nicht mehr zu tun, weil dadurch unter Umständen um Menschenleben gehen kann! Und wenn dein Auto im weg steht wärst du mit schuldig am Tod von Menschen.
Ich habe auch schon von Feuerwehren gehört die sich ihren Weg mit Absprache der Polizei (Die meist auch vor Ort ist) freiräumt! Auf dem schaden an deinem wagen bleibst du dann sitzen, meiner Meinung nach dann auch zurecht.
Hi Cb80,
ich denke Du hast Fahrer26 falsch verstanden.
Er hat die Feuerwehreinfahrten wohl nur als Beispiel für Zonen mit generellem Parkverbot angeführt, - und in diesem generellen Parkverbot parkt er ja gerade NICHT!
Allerdings gibt es leider noch genug bescheuerte die den Rettungskräften den Weg zustellen und dann jammern wenn an Ihr Auto ein Kratzer rangekommen ist.
Wenn es nach mir ginge dann würden diese Heinis mit einem Haken an der Feuerwehr-Drehleiter der ihnen durch das Wagendachach oder sonstwo in die Karrosse gerammt wird von Ihrem "Parkplatz" runtergehievt und Ende der Geschichte!
Schadenersatz???? Hahahahaha!
Alles liebe,
Blecky