Parken mit 07 Oldtimernummer
Ich habe seit Jahren eine 07er Oldtimernummer für meine Sammlung. Die Fahrzeuge, die die Nummer nicht tragen stehen in einer Halle auf dem Lande. Das Fahrzeug, daß die Nummer trägt steht bei mir in der Stadt vor dem Haus. Jetzt behaupten Polizei und Zulassungssachbearbeiter, daß Autos mit roter Nummer grundsätzlich nur auf Privatgelände geparkt werden dürfen. Das Amt für öffentliche Ordnung hält das dagegen für Unfug. Wer weiß hier genaueres?
Servus gugs du hier! mfg Vwfreak
http://www.motor-talk.de/forum/rote-06er-nummer-parken-illegal-t716490.html?page=2
Verstehe ich da was falsch?
Ich komme mit meinem 07er Fahrzeug von einem Treffen und parke auf der Heimfahrt irgendwo weil ich schnell noch was einkaufen will.
Dann dürfte ich mit meinem 07er Fahrzeug u.U. nicht mal von diesem Parkplatz zurück zum Standort des/der anderen Fahrzeuge fahren weil ich mich nicht auf einer Probefahrt, dem Weg zu einem Treffen oder der Fahrt zu einer Werkstatt befinde???
Das würde doch im engsten Sinne bedeuten das ich prinzipiell noch nichtmal von einen Treffen heimfahren dürfte, oder?
Es sei denn ich drehe vor der Heimfahrt z.B. die Zündkerzen kurz raus und wieder rein und deklariere dann die Heimfahrt als Probefahrt zur überprüfung der Zündung????
Oder blick ich's nur mal wieder nicht?
Blecky
Vielen Dank für die Beiträge, die mich in meinem Parkproblem gestärkt haben!
Das Problem mit der Überführung vom Parken sehe ich aber nicht:
Neben Probe und Prüfungsfahrten, sowie die Veranstaltungen ( bei der 07er ) sind aber für alle roten Nummern ( 06, 07 und 04 Kurzzeitkennzeichen )auch Überführungsfahrten zulässig - also Fahrten, die dazu dienen, das Fahrzeug ( nicht den Fahrer ) an einen anderen Standort zu verbringen - damit ist die Fahrt von der Laternengarage in die Halle nach meiner Einschätzung eine Überführungsfahrt. Oder gibt es hier gegenteilige Urteile?