Was muß ein lkw haben oder auch nicht haben damit das FINANZAMT ihn als solchen anerkennt?
wohne im landkreis esslingen.
habe mir vw lt 28 mit rundum fenster gekauft.
das auto wurde wie vorher auch als lkw zugelassen.
jetzt bekomme ich die abrechnung vom finanzamt. pkw- unerschwinglich für mich.
auf meine nachfrage hin, soll ich bilder schicken oder auto vorführen.
reicht es wenn ich einetrennwand (holz) reinspaxe?
kann ich die fenster mit folie zukleben?
wer weiß was?
gruß wohli07
Soweit ich weiß mussten die Fenster früher sogag mit blechen verschweißt werden und das wichtigste ist du brauchst ein Gewerbe denn sonst bekommst du niemals ne Lkw zulassung aber warte mal ab hier kommen sicher noch genauerere als meine!
mfg Pologti64
die wichtigsten rahmenbedingungen stehen dort verständlich erklärt:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/110...
unter bauliche veränderungen fällt bei dir das verschweißen der fenster und entfernen der hinteren sitzreihen. näheres zu deinem fahrzeug wird dir jemand von tüv oder dekra sagen können.
Kenne da von der stadt Neu Ulm, sollte die Fenster mit Blech verschliesen,Folie wird wohl nicht ausreichen. Habe dann Lochblech von innen an den Fensterrahmen gepunktet ( Schutzgas ) wenn vorhanden sollten noch die Befestigungspunkte im hintern Teil für Sicherheitsgurte Verschliesen Habe ebenso ein Blech darüber gepunktet. dann waren die Sesselfurtzer zufrieden.
War allerdings kein LT aber das spielt wohl keine Rolle.
Ja das Gewerbe, hatte ich fast Vergessen, Ich sagte das ich für den Hermesversand Pakete ausfahren möchte aber das Gewerbe erst anmelde wenn ich das passende Fahrzeug habe. Das hat ausgereicht, aber ein paar wochen später als es ein Kollege Versuchte ging da nicht's mehr!! Kommt wohl drauf an mit wem man es zu tun hat.