Wie ist die gängige Praxis in anderen Werkstätten?
Mit Bezug auf die durchlebte Problematik siehe hierzu meine Beurteilung der Werkstatt Auto Baedorf Siegburg,stellt sich für mich die Frage, wie verfahren andere/seriöse Werkstätte in ähnlichen Fällen, wenn das Fahrzeug des Kunden einen risikobehafteten Defekt aufweist? Was ist die gängige Praxis?
Es ist schon eine sehr makabre Geschichte.
Um aber sich ein näheres Bild zu machen müsste man mehr über die genaue Auftragsvergabe wissen und um welches Fahrzeug es sich handelt, darüberhinaus was für ein genauer Schaden im Motor nunmehr vorliegt.
Es gibt ja auch Schiedsstellen, die zunächst den Fall auch ohne Gericht versuchen zu klären.
gruss
OldMacBernd
Wenn ein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist, darf es überhaupt nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Dazu gehört auch eine über die Maße erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Betriebsausfalls.
Die Werkstatt hätte gerade dir als Laie so oder so das Auto in dem Zustand nicht übergeben dürfen.
Natürlich kann dir prinzipiell niemand verbieten, wann du wo wie dein Auto bewegst, aber es darf dir natürlich nicht in einem untauglichen Zustand als fahrtüchtig übergeben werden.
Wenn z.B. auf der Autobahn plötzlich der Motor seinen Geist aufgibt, fällt auch der Bremskraftverstärker und die Servo-Lenkung aus, was bei ungünstigen Umständen schnell lebensgefährlich werden kann, was natürlich völlig intolerabel ist!
Und zu deiner Frage, wie das in anderen Werkstätten aussieht:
Ich war schon mit verschiedenen Autos bei verschiedensten Werkstätten mit verschiedensten Problemen und egal, wie besch*ssen die Werkstätten teilweise waren, in keiner ist jemals jemand auf die lebensmüde Idee gekommen, mir ein Auto in einem solchen Zustand zu übergeben!
In dem Fall handelt es sich um einen Peugeot 607 HDI Platinum.Baujahr Nov. 2002
Die Kurbelwellenriemenscheibe ist übersprungen und zu dem Motorschaden geführt. Zunächst gab es nur Geräusche, die ich im Zusammenhang mit der anstehenden Inspektion zur Beseitigung in Auftrag gegeben habe. Beim Abholen des Fahrzeuges habe ich bei Bezahlung der Rechnung zu dieser Auftragsposition einen Vermerk bemerkt "Motor macht Geräusche" (genauso wie ich in dem Auftrag aufnehmen ließ). Der Werkstattinhaber hat mich von sich aus nicht mal darauf hingewiesen, daß diese nicht beseitigt wurden. Die Erklärung die ich auf meine Nachfrage bekam hieß, die muß er erstmals bestellen, also hab ich einen Termin für den nächsten Montag in einer Woche erhalten. In diesem Termin wurde mir mitgeteilt, daß die Werkstatt nur mit einem Mitarbeiter arbeite und derzeit überlastet sei, so daß der Termin verschoben werden muß. Konkreten Termin habe ich nicht erhalten, er hat mir jedoch suverän mitgeteilt, daß so schnell passiert es nichts und ich mit dem Fahrzeug weiterfahren kann. Zwei Tage später kam es zu dem bereits beschrieben Motorschaden.
Jetzt versucht sich diese Werkstatt mit "allen Mitteln" aus dieser Verantwortung zurück zu ziehen mit Begründung "sie habe mich und meinen Mann darauf mündlich mehrmals hingewiesen" und stellt seinen Mitarbeiter als "Zeuge" dar. Es gab jedoch nicht mal Ansatzweise Andeutungen in Richtung eines Risikos und auch keinen anderen Gesprächspartner als diesen Werkstattinhaber! Es ist mir ein Schaden von mehr als 8 TEUR entstanden. Da sich dieser Werkstatt seinen Mitarbeiter, der von ihm völlig abhängig ist als Zeuge "zurecht gemacht hat" muß ich jetzt beweisen, daß es dieser Aufklärung nicht gab. Wie soll ich dies jetzt beweisen?
Gibt es Richtlinien, festgelegte Verfahrensweisen oder ähnliches wie bzw. in welcher Form (schriftlich; gibt es Formulare?) die Werkstätte ihrer Aufklärungspflichen wg evtl. Haftung nachgehen müssen/sollen? Wie kann ich sonst wiederlegen, daß diese Aufklärung nicht stattgefunden hat?
Hallo shaila,
kurz:
Generell vereinbaren Sie einen Betrag, in dem die Werkstatt ohne Nachfragen Reparaturen durchführt. Übersteigt der Wert die vereinbarte Summe, sind Sie anzurufen, um Ihr o.k. einzuholen. Grundsätzlich hat die Werkstatt bei sicherheitsrelevanten Mänglen Sie zu informieren und Ihnen die Sofortabstellung anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
..ui, das ist ja eine ziemlich blöde Geschichte! Leider galube ich kaum, dass du die Werkstatt zur Haftung bringen kannst... wird auf jeden Fall sehr schwierig. Schade, dass Baedorf dir kein Ersatzauto angeboten hat! Auch wenn es dich Geld gekostet hätte, stünde dies in keinem Verhältnis zu jetzt entstandenen Schaden. Ich würde ihn mal fragen, warum er dich nicht darauf hingewiesen hat.. vielleicht überlegt er sich es ja dann nochmal. Bei der Werkstatt meines Vertrauens wäre das sicherlich nicht passiert, die sagt mir sowas, auch wenn es für mich unangenehm teuer wird...
Hole dir doch bei einem Anwalt eine Rechtsauskunft mit den erforderliche Angaben. Wenn du eine Rechtsschutz hast íst diese umsonst, wenn nicht dürften das nicht mehr als 50 kosten...
ich wünsche dir viel Glück!
Ab damit zu einem versierten Anwalt!
Bei einem derart riskanten Defekt kann der Werkstattmeister nicht einfach irgendwas "sagen", könnte ja ein Türke oder ein Gehörloser nicht richtig verstehen und trotzdem mit jaja antworten. So etwas muss schriftlich erfolgen und sollte sicherheitshalber vom Kunden gegengezeichnet werden, ansonsten können die Zeugen bringen, wie sie wollen.
Nochmal: Ganz schnell zu einem Anwalt, der holt das alles wieder raus, anders kann ich es mir nicht vorstellen. Es sei denn, Du hättest einen Vertrag (wie bei einem Auto-Kaufvertrag) unterschrieben, dass Du den Wagen in defektem Zustand wieder übernimmst, nur dann kann sich die Werkstatt der Haftung entziehen. Ist diese Werkstatt denn in der Kfz-Innung? Ist es ein Vertragshändler? Beides würde die Sache leichter machen.
Ansonsten: Ein ordenlicher Kfz-Gutachter kann sehr wohl feststellen, woher diese Klappergeräusche stammten und ob diese schon bei Autoübergabe vorhanden waren.