Wie erhebe ich Einspruch bzgl eines Bußgeldbescheides?
Hallo!
Vielleicht haben Sie einen Rat für mich?
Ich hatte vor ca. 1 Monat einen Unfall bei Glatteis: ich fuhr langsam auf die Kreuzung zu, wußte, dass ich Vorfahrt gewähren muß, bremste, kam aber nicht zum Stehen wegen Glatteis (ABS spran an), rutschte auf die Kreuzung in einen von links kommenden Wagen. Ca. 15 min. später geschah an der gleichen Stelle der nächste Glatteis-Unfall.
Ich denke, dass das beweist, dass nicht nur ich eine Teilschuld trage, sondern auch die Stadt, die diese Seitenstraße nicht gut genug geräumt bzw. gestreut hat.
Nun habe ich einen Bußgeldbescheid von 168,50 Euro bekommen und noch dazu 3 Punkte. Der nette Polizeibeamte, der am Unfallort den Hergang und meine Aussage aufgenommen hat, meinte damals, ich müsse mit ca 40 Euro und EINEM Punkt rechnen.
Irgendwas stimmt da doch nicht!!! So sehr kann doch ein erfahrener Polizist nicht daneben liegen! Ich finde die Strafe z hoch!!!
Wie erhebe ich Einspruch??!!! Ich kenne mich mit diesen ganze Paragraphen überhaupt nicht aus! Rechtschutz habe ich auch nicht.
Was kann ich mit meinen wenigen Mitteln tun? Ich wäre Ihnen für einen Rat sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Katrin B.
In dem Brief den Sie von der Polizei/Stadtverwaltung bekommen haben müssten auf der Rückseite oder in der Anlage Informationen zum Wiederspruch angegeben sein. In der Regel ist es aber so, dass Sie einen brief an die zuständige Behörde schreiben müssen indem Sie Ihren Sachverhalt schildern. Die Frist beträgt ca. 4 Wochen. Der zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen dann bescheid geben warum wieso weshalb und weswegen.
Ich hoffe ich konnt ein bisschen helfen
Man könnte ja auch mal zur zuständigen Verwaltungsstelle (siehe Absender) mit dem Bescheid gehen und ganz einfach den Sachverhalt klären. Vielleicht kommt dann etwas Licht ins Dunkel. Persönlich und freundlich vorort ist meiner Meinung nach immer ein guter Anfang. Der ganze Schreibkram dauert außerdem immer recht lang. Und das heißt dann für dich "Zeit der Ungewissheit" bis ein neuer Bescheid ins Haus flattert.
Den Widerspruch kannst direkt dort einlegen und vom Sachbearbeiter schriftlich festhalten lassen. Mußt halt selber entscheiden.
Gruß
BigM